Betreff
Ausbau der Schlüterstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: "Hohenkampstraße/Timmermanufer" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
551/06
Aktenzeichen
FB 5.3/66 LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuß nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.

 


Begründung:

 

1.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Schlüterstraße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 156, Kennwort: „Hohenkampstraße/Timmermanufer“.

 

Die Schlüterstraße ist als Anliegerstraße anzusehen und im Bebauungsplan als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straßenparzelle besitzt eine Breite von 4,75 m.

 

Die anliegenden Parzellen sind zum Großteil bebaut. Die Schlüterstraße soll daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

2.   Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Schlüterstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

 

Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen, um der maßgeblichen Aufenthaltsfunktion der Schlüterstraße Rechnung zu tragen.

 

 

  1. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Schlüterstraße:

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich mit einer Straßenbreite von 4,75 m vorgesehen. Besondere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind auf Grund der Linienführung, die durch eine starke Linkskurve im Straßenverlauf gekennzeichnet ist, und die Länge von lediglich 50 m vom Anschluss an die Straße Timmermanufer bis zum Übergang in eine Wendeanlage nicht notwendig. Die Anordnung von Parkständen und einem Grünbeet ist lediglich im Übergang der Fahrbahn in die Wendeanlage aufgrund einer Verbreiterung des Straßenraumes auf 6,75 m vorgesehen. Auf der restlichen Länge der Fahrbahn muss von Einengungen abgesehen werden, um die Befahrbarkeit durch Ver- und Entsorgungsfahrzeuge zu gewährleisten. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt somit durchgehend 4,75 m. Die Wendeanlage am nördlichen Ende der Schlüterstraße ist für Müllfahrzeuge dimensioniert.

 

Die Fahrbahn der Schlüterstraße wird mit Betonsteinpflaster befestigt, welches durch einen farblichen Wechsel zwischen roten und grauen Abschnitten eine zusätzliche optisch bremsende Wirkung erzielen soll. Die Stellplatzflächen werden mit anthrazitfarbigem Pflaster gekennzeichnet; das Grünbeet erhält eine Einfassung mit abgerundeten Rundbordsteinen.

 

Die vorhandene Baustraße der Schlüterstraße besteht aus einer Schottertragschicht, welche im Zuge des Endausbaus in ihrer Höhenlage anzugleichen ist.

 

 

  1. Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

  1. Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m vorgesehen.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

  1. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau der Schlüterstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2007.

 


Anlagen:

 

  1. Lageplanverkleinerung                         ohne Maßstab