Betreff
Ausbau der Albert-Stienemann-Straße (53014-3709) Offenlage
Vorlage
019/16
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

        Die Albert-Stienemann-Straße befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 286 I, Kennwort: "Mesum – Nord I".

 

        Die Albert-Stienemann-Straße ist als reine Wohnstraße anzusehen, bei der alle Parzellen bereits bebaut oder im Bau befindlich sind.

 

 

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

        Die Albert-Stienemann-Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

 

        Sie ist eine ringförmige Wohnstraße, die von der Nielandstraße abzweigt und ohne anderweitigen Anschluss an das übrige Straßennetz wieder in sie einmündet.

 

        Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.

 

 

                  

3.    Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

Albert-Stienemann-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)   

 

 Fahrbahn:

 

           Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip in einer Breite von 6,00 m, innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen. Als Fahrbahnbelag ist Betonsteinpflaster vorgesehen.

 

           Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den Einbau eines Grünbeetes bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.

 

            Das Grünbeet erhält eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

             Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

 

             Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt.

 

       

 

4.    Beleuchtung:

 

           Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m

           vorgesehen.

 

 

 

5.    Entwässerung:

 

        Die Entwässerung erfolgt über ca. 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die vorhandene Kanalisation.

 

 

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

        Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

 

7.    Ausbauzeitpunkt:

 

        Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 2. Quartal 2016 beginnen.

 

 

 

8.    Finanzierung:

 

       Beim Ausbau der Albert-Stienemann-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

        Aufgrund der funktionellen Abhängigkeit von der Nielandstraße, besteht die Rechtspflicht zur Bildung einer Erschließungseinheit gem. §130 Absatz 3

        BauGB.

        Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf vorgesehen.

 

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab