Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die
Albert-Stienemann-Straße befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 286
I, Kennwort: "Mesum – Nord I".
Die
Albert-Stienemann-Straße ist als reine Wohnstraße anzusehen, bei der alle
Parzellen bereits bebaut oder im Bau befindlich sind.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die
Albert-Stienemann-Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz
als Anliegerstraße einzustufen.
Sie ist eine ringförmige Wohnstraße, die von der Nielandstraße abzweigt
und ohne anderweitigen Anschluss an das übrige Straßennetz wieder in sie einmündet.
Der
Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.
3. Notwendige Breiten der einzelnen
Ausbauabschnitte:
Albert-Stienemann-Straße
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Fahrbahn:
Es ist ein Ausbau als
Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip in einer Breite von 6,00 m,
innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen. Als Fahrbahnbelag ist
Betonsteinpflaster vorgesehen.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch
den Einbau eines Grünbeetes bzw. Parkständen mit einer Breite von 2,00 m. Die
Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.
Das Grünbeet erhält
eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.
Um den Eindruck einer optischen Bremse zu
erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages
(Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.
Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster
ausgeführt.
4. Beleuchtung:
Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer
Lichtpunkthöhe von 4,50 m
vorgesehen.
5. Entwässerung:
Die
Entwässerung erfolgt über ca. 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen
und Anschluss an die vorhandene Kanalisation.
6. Bürgerbeteiligung:
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern
Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
7. Ausbauzeitpunkt:
Die
Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 2.
Quartal 2016 beginnen.
8. Finanzierung:
Beim Ausbau der Albert-Stienemann-Straße handelt es sich um die erstmalige
Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge
erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).
Aufgrund der
funktionellen Abhängigkeit von der Nielandstraße, besteht die Rechtspflicht zur
Bildung einer Erschließungseinheit gem. §130 Absatz 3
BauGB.
Die Durchführung der
Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf vorgesehen.
Anlagen:
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab