Betreff
Ausbau der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg (53014-3710) Offenlage
Vorlage
020/16
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

        Die Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg befindet sich in den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 286 I, Kennwort: "Mesum – Nord I"und Nr. 191, Kennwort:“Dannenkamp“.

 

        Die Hakenbrede ist als reine Wohnstraße anzusehen, an der bis auf 2, alle Parzellen bereits bebaut sind.

 

 

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

        Die Hakenbrede ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen.

 

        Der Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.

 

 

                  

3.    Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

Hakenbrede (Verkehrsberuhigter Bereich)   

 

 Fahrbahn:

 

           Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip in einer Breite von 5,50 m (im Bereich Nielandstraße) bis zu  6,00 m (im Bereich Norgerweg), innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen. Als Fahrbahnbelag ist Betonsteinpflaster vorgesehen.

 

           Die Verkehrsberuhigung erfolgt an den Stellen, an denen es die Parzellenbreite zulässt, durch den Einbau von Grünbeeten ohne Straßenbaumbepflanzung mit einer Breite von 1,50 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.

 

            Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

             Um den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.

 

            

       

4.    Beleuchtung:

 

           Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m

          vorgesehen.

 

 

 

5.    Entwässerung:

 

        Die Entwässerung erfolgt über ca. 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die vorhandene Kanalisation.

 

 

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

        Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

 

7.    Ausbauzeitpunkt:

 

        Die Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 2. Quartal 2016 beginnen.

 

 

 

8.    Finanzierung:

 

       Beim Ausbau der Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg handelt es sich um die  erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

      

        Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf vorgesehen.


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab