Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die
Hakenbrede von Nielandstraße bis Norgerweg befindet sich in den rechtskräftigen
Bebauungsplänen Nr. 286 I, Kennwort: "Mesum – Nord I"und Nr. 191,
Kennwort:“Dannenkamp“.
Die
Hakenbrede ist als reine Wohnstraße anzusehen, an der bis auf 2, alle Parzellen
bereits bebaut sind.
2. Einfügung in das Straßennetz:
Die
Hakenbrede ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als
Anliegerstraße einzustufen.
Der
Ausbau soll als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.
3. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:
Hakenbrede (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Fahrbahn:
Es ist ein Ausbau als
Verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip in einer Breite von 5,50 m (im
Bereich Nielandstraße) bis zu 6,00 m (im
Bereich Norgerweg), innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, vorgesehen. Als
Fahrbahnbelag ist Betonsteinpflaster vorgesehen.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt an den
Stellen, an denen es die Parzellenbreite zulässt, durch den Einbau von
Grünbeeten ohne Straßenbaumbepflanzung mit einer Breite von 1,50 m. Die Breite
der befahrbaren Mischfläche beträgt mindestens 4,00 m.
Die Grünbeete
erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.
Um den Eindruck einer optischen Bremse zu
erzielen, ist ein farblicher Wechsel des Betonsteinpflasterbelages
(Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.
4. Beleuchtung:
Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer
Lichtpunkthöhe von 4,50 m
vorgesehen.
5. Entwässerung:
Die
Entwässerung erfolgt über ca. 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen
und Anschluss an die vorhandene Kanalisation.
6. Bürgerbeteiligung:
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern
Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
7. Ausbauzeitpunkt:
Die
Baumaßnahme wird nach Anschluss des Planverfahrens voraussichtlich im 2.
Quartal 2016 beginnen.
8. Finanzierung:
Beim Ausbau der Hakenbrede
von Nielandstraße bis Norgerweg handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den
Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).
Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf vorgesehen.
Anlagen:
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab