Betreff
Sachstandbericht zum Sonderprojekt "Rahmenplan Innenstadt"
Vorlage
025/16
Aktenzeichen
FB 5 - Lk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Sonderprojekt „Rahmenplan Innenstadt“ zur Kenntnis. Der Sachstandsbericht umfasst die Gesamtmaßnahme einschließlich der Kosten- und Finanzierungsverfolgung unter Berücksichtigung der Förderung (Städtebauförderung und GVFG).


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat mit Unterstützung des Planungsbüros BPW, Baumgart und Partner, Bremen, in den Jahren 2011 bis 2013 den sog. „Rahmenplan Innenstadt“ erarbeitet. Der Rahmenplan stellt als Gesamtkonzept die städtebauliche, funktionale und strukturelle Zielvorgabe für die Entwicklung der Innenstadt von Rheine dar. Er besteht aus 6 Handlungsfeldern, in denen 48 konkrete Einzelmaßnahmen definiert wurden. Der Rat der Stadt Rheine hat am 11. Februar 2014 die Umsetzung des Rahmenplans beschlossen.

 

 

Ablaufplanung für das Gesamtprojekt

 

Mit Blick auf die zahlreichen Abhängigkeiten der 48 Einzelmaßnahmen untereinander, wurde ein inhaltlicher und zeitlicher Ablaufplan für das Gesamtprojekt erstellt, der die Umsetzung des Rahmenplans zunächst in einem Zeitraum von 8 Jahren von 2015 bis 2022 vorsieht, siehe dazu Anlage 1. Als Ergebnis aus dem Ablaufplan sind die Baumaßnahmen des Rahmenplans in ihrer räumlichen Lage und zeitlichen Abfolge in der Anlage 2 dargestellt. Aufgrund des langen Projektzeitraums kann es aus derzeit noch nicht vorhersehbaren Gründen zu Verschiebungen von Einzelmaßnahmen im Ablaufplan kommen, sofern dies mit Blick auf inhaltliche Zusammenhänge der Einzelmaßnahmen untereinander vertretbar ist.

 

Grundsätzlich ist es bei sämtlichen anstehenden Bauvorhaben in der Innenstadt das Ziel der Verwaltung, die Zeiträume von Bautätigkeiten, vor allem in größeren zusammenhängenden Bereichen und auch unter Berücksichtigung ständiger äußerer Einflüsse, möglichst kurz zu gestalten, um die Belastungen und Beeinträchtigungen für die Anlieger gering zu halten.

 

 

Erläuterung zu den wesentlichen Baumaßnahmen

 

Der zentrale Omnibusbahnhof ZOB (Einzelmaßnahme A 2) und die Bahnhofstraße als Übergang zwischen dem Bahnhof und der Fußgängerzone (C 5) werden, beginnend mit der Verkehrsstation, in den Jahren 2016 bis 2018 erneuert. Im Vordergrund stehen dabei besonders die Modernisierung und der behindertengerechte Ausbau des ZOB auf den aktuellen Stand der Technik. Im Anschluss daran ist zunächst ein Jahr Pause für die Anlieger und Nutzer von Bautätigkeiten vorgesehen, bevor der angrenzende Borneplatz (A 4) in 2020 und 2021 und im weiteren Verlauf der Staelscher Hof von 2021 bis 2022 neu gestaltet werden.

 

Als erster Bauabschnitt der historischen Meile (C 6) wird die Münsterstraße im Abschnitt zwischen dem Münstertor und der Emsstraße bis zur Eröffnung der Emsgalerie im September 2016 erneuert. In drei weiteren Bauabschnitten wird die historische Meile bis zum Jahresende 2018 fertig gestellt. Der Marktplatz als Herz der Innenstadt (A 3) wird zum Teil parallel dazu im Jahr 2018 umgebaut.

 

Mit dem Ziel, die Ems aus Richtung der Innenstadt besser erlebbar zu machen, werden beide Emsufer umgestaltet. Mit Blick auf die Emsgalerie wird das Kettelerufer im Abschnitt zwischen der Ludgerusbrücke und der Nepomukbrücke im Jahr 2017 erneuert. Ein zweiter Teilbereich von der Nepomukbrücke bis zur Dionysiusbrücke sowie das Timmermanufer von der Nepomukbrücke bis zur Stadthalle werden in den Jahren 2020 bis 2022 neu gestaltet. In diesem Zuge wird auch das Erscheinungsbild der Nepomukbrücke freundlicher hergerichtet.

 

 

Steuerung des Gesamtprojektes

 

In 2015 wurden zunächst innerhalb der Verwaltung die Strukturen aufgebaut, die für die Abwicklung eines Projektes dieser Größenordnung erforderlich sind. So wurde eine Lenkungsgruppe einberufen, die aus den Projekthauptbeteiligten der Verwaltung besteht. Diese tagt im 14-tägigen Rhythmus, trifft strategische Entscheidungen für das Gesamtprojekt und vergibt Arbeitsaufträge u. a. an ein Projektteam, in welchem in einem erweitertem Kreis, auch mit extern Beteiligten, inhaltlich detaillierter zu den Einzelmaßnahmen gearbeitet und beraten wird.

 

Ähnlich wie beim Sonderprojekt „Soziale Stadt Dorenkamp“, wurde für den Rahmenplan Innenstadt ein politisches Arbeitsgremium eingerichtet, in dem die dazu berufenen Teilnehmer der Ratsfraktionen in regelmäßigen Sitzungen von der Verwaltung über aktuelle Sachstände informiert werden. Das politische Arbeitsgremium bietet im Vergleich zu den Sitzungen des Bauausschusses die Möglichkeit eines sehr ausführlichen Austausches zwischen Verwaltung und Politik mit dem Ziel einer fortlaufend transparenten Abwicklung des Gesamtprojektes.

 

Auf dem Wege eines EU-weiten VOF-Verfahrens wird derzeit die Leistung der externen Projektsteuerung ausgeschrieben. In der ersten Verfahrensstufe, dem Teilnahmewettbewerb, lief die Frist für die Abgabe der Anträge am 21. Dezember aus. Die eingegangenen Anträge werden zurzeit von dem Büro, welches von der Stadt Rheine mit dem Management dieses sehr komplexen Vergabeprocederes beauftragt wurde, ausgewertet. Die Verhandlungsphase als zweite Verfahrensstufe wird voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar durch Aufforderung ausgesuchter Bewerber zur konkreten Angebotsabgabe beginnen. Mit einer Beauftragung der externen Projektsteuerung ist im Mai zu rechnen, so dass das Büro nach einer kurzen Einarbeitungsphase zur Jahresmitte hin den Projektbetrieb voll aufnehmen wird.

 

 

Kosten- und Finanzierungsverfolgung

 

Im Haushaltsplan 2015 f. wird der Rahmenplan Innenstadt als Sonderprojekt geführt (vgl. Sonderprojekte „Bahnflächen“ und „Soziale Stadt Dorenkamp“). Die Gesamtprojektkosten belaufen sich gemäß der Anlage 1 aktuell auf rund 14,3 Mio. €.

 

Im August 2014 wurde mit der Bezirksregierung die Förderfähigkeit der Einzelmaßnahmen im Hinblick auf das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadtzentren“ abgestimmt. Auf Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2014 und auf Empfehlung der Bezirksregierung wurden diesbezüglich für das Jahr 2015 zunächst Fördermittel für diejenigen Einzelmaßnahmen beantragt, die in den Jahren 2015 und 2016 begonnen oder vollständig umgesetzt werden sollen. Ein Förderbescheid zu diesem Antrag wurde der Stadt Rheine bereits überreicht.

 

Ein weiterer Antrag auf Mittel der Städtebauförderung für das Jahr 2016 wurde im Dezember 2015 bei der Bezirksregierung eingereicht. Für die Folgejahre bis einschließlich 2022 werden jeweils jährlich weitere Zuschussanträge gestellt.

 

Da es sich bei dem zentralen Omnibusbahnhof ZOB (Einzelmaßnahme A 2) um eine Verkehrsstation handelt, hat die Stadt Rheine für dessen Erneuerung zusätzliche Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz beantragt. Ein Förderbescheid liegt auch hierzu bereits vor.

 

Unter Berücksichtigung der anteiligen Förderung beläuft sich der Eigenanteil der Stadt Rheine auf rund 4,5 Mio. €.

 

In den o. g. Gesamtkosten und auch in der Förderung nicht enthalten sind eventuell zeitgleich mit den Straßenbau- und Platzumbaumaßnahmen vorzunehmende Kanalbaumaßnahmen (enthalten ist der Anteil der Kosten für Regenentwässerung der öffentlichen Flächen), sofern sich dies durch Prüfung der TBR als erforderlich herausstellen sollte, sowie Kosten der Stadtwerke für die Erneuerung von Versorgungsleitungen und -anschlüsse, sofern sich dies als erforderlich erweisen sollte.

 

Die Kosten- und Finanzierungsverfolgung leisten das interne Projektmanagement und das Fachbereichcontrolling des FB 5 in Zusammenarbeit.


Anlagen:

 

1. Ablaufplan und Kosten- und Finanzierungsübersicht des Rahmenplans Innenstadt

2. zeitlicher und räumlicher Ablauf der Tiefbaumaßnahmen