Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt, den Radverkehr zwischen Kolpingstraße
und Borneplatz (über Herrenschreiberstraße / Staelscher Hof / Klosterstraße)
temporär, d. h. für den Zeitraum der Nichtnutzung des ehemaligen
Herti-Gebäudes, ganztägig – ausgenommen
bei Marktbetrieb und Sonderveranstaltungen - freizugeben.
Begründung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2015, TOP
3.5, wurde der Antrag „Freigabe weiterer
Bereiche der Fußgängerzone für den Radverkehr“ von der Fraktion Alternative für
Rheine unter Einbeziehung des inhaltsgleichen Antrages der Fraktion B 90/Die Grünen
aus April 2009, zur Vorberatung an den
Arbeitskreis Verkehr verwiesen.
Der Arbeitskreis Verkehr (Interdisziplinär besetztes
Gremium mit Fachleuten der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenplanung, der
Polizei und der Technischen Betriebe Rheine AöR) beschäftigte
sich in mehreren Sitzungen intensiv mit der Fragestellung, ob eine Optimierung
des Radverkehrs in der Fußgängerzone möglich ist, ohne Fußgänger zu gefährden
bzw. zu behindern. Nach sorgfältiger Prüfung kam das Gremium zu folgendem
Ergebnis:
Grundsätzlich ist es ein wichtiges Anliegen der
Straßenverkehrsbehörde, die Benutzung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels
„Fahrrad“ in der Stadt Rheine zu fördern.
Dennoch muss die
Anregung, weitere Bereiche der Fußgängerzone für den Radverkehr zu öffnen, auch
kritisch gesehen werden, denn gemäß § 41 Abs. 2 StVO sind in Fußgängerzonen
Fahrzeuge nur ausnahmsweise zugelassen.
Aktuell ist das Radfahren in der Fußgängerzone bereits generell täglich
in der Zeit von 19:00 Uhr bis 09:00 Uhr gestattet. Auch besteht für Radfahrer
die Möglichkeit, die Fußgängerzone über die Ost/Westachse (Borneplatz,
Klosterstraße, Marktplatz, An der Stadtkirche) ganztägig zu befahren. In
nord-/südlicher Richtung und umgekehrt besteht die Möglichkeit, den Bereich
über das Timmermanufer zu queren, ohne die Fußgängerzone zu belasten.
Neben diesen Beeinträchtigungen für Fußgänger wird der
Aufenthaltscharakter durch folgende Umstände beeinträchtigt:
·
In den
Zeiten von 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist
Lieferverkehr mit sämtlichen Fahrzeugen erlaubt.
·
Kranken-
und Rettungsfahrzeuge sowie Taxen dürfen die Fußgängerzone jederzeit aufgrund
von Sonderregelungen befahren.
·
Schwerbehindertenfahrzeuge
dürfen die Fußgängerzone während der o.g. Ladezeiten befahren
·
Bewohnerfahrzeuge
dürfen die Fußgängerzone während der Ladezeiten und nach 19:00 Uhr befahren.
·
Es gibt
zahlreiche Bestuhlungen durch die Außengastronomie sowie Werbereiter auf
öffentlicher Fläche.
·
Es
bestehen Sondernutzungsgenehmigungen für Verkaufsständer der Einzelhändler,
Infostände etc.
Durch zusätzlich ausgeweitete Radfahrernutzung würden auf den engen
Verkehrsflächen insbesondere für (unberechenbare) Kleinkinder, ältere und
körperlich beeinträchtigte Mitbürger besondere Gefahren entstehen. Die
Erkenntnis, sich nicht mehr gefahrlos in der Fußgängerzone bewegen zu können,
löst bei Bürgern immer wieder Unwohlgefühle aus. Aus den Vorsprachen bei der
Ordnungsverwaltung ist bekannt, dass viele Bürger sich durch die
Vielfachnutzung der Fußgängerzone unsicher fühlen.
Zudem wären folgende Aspekte zu berücksichtigen:
·
Hoher
beschilderungstechnischer Aufwand
·
Notwendige
Kontrolle und Durchsetzung des „Schritt-Fahr-Gebotes“ für Radfahrer
(Kontrollmöglichkeit der Polizei?)
·
Abstellmöglichkeiten
für „geparkte“ Fahrräder, da diese sonst vor den Geschäften abgestellt würden
Unter
Berücksichtigung der vg. Faktoren ist die Freigabe für den Radverkehr aktuell
lediglich in dem Bereich der der zurzeit leerstehenden ehemaligen
Herti-Filiale realisierbar. In diesem Abschnitt der Fußgängerzone würde die
Aufenthaltsqualität für Fußgänger nur minimal eingeschränkt, weil dort
zurzeit eine sehr geringe Fußgängerfrequenz
besteht.
Somit besteht die Möglichkeit, den Radverkehr zwischen Kolpingstraße
und Borneplatz (über Herrenschreiberstraße / Staelscher Hof / Klosterstraße)
temporär, d. h. für den Zeitraum der Nichtnutzung des ehemaligen Herti-Gebäudes, ganztägig – ausgenommen bei Marktbetrieb und
Sonderveranstaltungen - freizugeben.
Durch diese Maßnahme würde erreicht, dass eine Durchquerung der Fußgängerzone
in beiden Fahrtrichtungen über die
West-Ost-Achse (von Borneplatz bis Bernburgplatz) und die Nord-Süd-Achse
(von Marktstraße bis Herrenschreiberstraße) möglich wäre. Zudem besteht nach
wie vor die Möglichkeit, die Fußgängerzone über das Timmermanufer in
Nord-Süd-Richtung und umgekehrt zu unterqueren.
Die o.g. Erwägungen wurden am 17.11.2015 mit Vertretern der AfR
erörtert. Dem ursprünglichen Antrag der AfR zur weitgehenden Freigabe der
Fußgängerzone für den Radverkehr sollte danach
nur eingeschränkt für die oben
dargestellten Bereiche gefolgt werden.
Eine graphische Darstellung der Querungsmöglichkeiten ist beigefügt
(vorhandene Möglichkeiten – grüne Markierung und künftige zusätzliche
Querungsmöglichkeit – gelbe Markierung).
Die Kosten in Höhe von ca.
1.500 € für die neue Beschilderung wären von den Technischen Betrieben
Rheine AöR zu tragen.
Anlagen:
- Graphische Darstellung der Querungsmöglichkeiten
- Antrag der Fraktion Alternative für Rheine