Betreff
Radverkehr in der Innenstadt
Vorlage
031/16
Aktenzeichen
Fachbereich 3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Radverkehr zwischen Kolpingstraße und Borneplatz (über Herrenschreiberstraße / Staelscher Hof / Klosterstraße) temporär, d. h. für den Zeitraum der Nichtnutzung des ehemaligen Herti-Gebäudes,  ganztägig – ausgenommen bei Marktbetrieb und Sonderveranstaltungen - freizugeben.


Begründung:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2015, TOP 3.5,  wurde der Antrag „Freigabe weiterer Bereiche der Fußgängerzone für den Radverkehr“ von der Fraktion Alternative für Rheine unter Einbeziehung des inhaltsgleichen Antrages der Fraktion B 90/Die Grünen aus April 2009, zur Vorberatung an den  Arbeitskreis Verkehr verwiesen. 

 

Der Arbeitskreis Verkehr (Interdisziplinär besetztes Gremium mit Fachleuten der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenplanung, der Polizei und der Technischen Betriebe Rheine AöR) beschäftigte sich in mehreren Sitzungen intensiv mit der Fragestellung, ob eine Optimierung des Radverkehrs in der Fußgängerzone möglich ist, ohne Fußgänger zu gefährden bzw. zu behindern. Nach sorgfältiger Prüfung kam das Gremium zu folgendem Ergebnis:

 

Grundsätzlich ist es ein wichtiges Anliegen der Straßenverkehrsbehörde, die Benutzung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels „Fahrrad“ in der Stadt Rheine zu fördern.

Dennoch muss die Anregung, weitere Bereiche der Fußgängerzone für den Radverkehr zu öffnen, auch kritisch gesehen werden, denn gemäß § 41 Abs. 2 StVO sind in Fußgängerzonen Fahrzeuge nur ausnahmsweise zugelassen.

Aktuell ist das Radfahren in der Fußgängerzone bereits generell täglich in der Zeit von 19:00 Uhr bis 09:00 Uhr gestattet. Auch besteht für Radfahrer die Möglichkeit, die Fußgängerzone über die Ost/Westachse (Borneplatz, Klosterstraße, Marktplatz, An der Stadtkirche) ganztägig zu befahren. In nord-/südlicher Richtung und umgekehrt besteht die Möglichkeit, den Bereich über das Timmermanufer zu queren, ohne die Fußgängerzone zu belasten.

 

Neben diesen Beeinträchtigungen für Fußgänger wird der Aufenthaltscharakter durch folgende Umstände beeinträchtigt:

·         In den Zeiten von 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist Lieferverkehr mit sämtlichen Fahrzeugen erlaubt.

·         Kranken- und Rettungsfahrzeuge sowie Taxen dürfen die Fußgängerzone jederzeit aufgrund von Sonderregelungen befahren.

·         Schwerbehindertenfahrzeuge dürfen die Fußgängerzone während der o.g. Ladezeiten befahren

·         Bewohnerfahrzeuge dürfen die Fußgängerzone während der Ladezeiten und nach 19:00 Uhr befahren.

·         Es gibt zahlreiche Bestuhlungen durch die Außengastronomie sowie Werbereiter auf öffentlicher Fläche.

·         Es bestehen Sondernutzungsgenehmigungen für Verkaufsständer der Einzelhändler, Infostände etc.

 

Durch zusätzlich ausgeweitete Radfahrernutzung würden auf den engen Verkehrsflächen insbesondere für (unberechenbare) Kleinkinder, ältere und körperlich beeinträchtigte Mitbürger besondere Gefahren entstehen. Die Erkenntnis, sich nicht mehr gefahrlos in der Fußgängerzone bewegen zu können, löst bei Bürgern immer wieder Unwohlgefühle aus. Aus den Vorsprachen bei der Ordnungsverwaltung ist bekannt, dass viele Bürger sich durch die Vielfachnutzung der Fußgängerzone unsicher fühlen.

 

Zudem wären folgende Aspekte zu berücksichtigen:

·         Hoher beschilderungstechnischer Aufwand

·         Notwendige Kontrolle und Durchsetzung des „Schritt-Fahr-Gebotes“ für Radfahrer (Kontrollmöglichkeit der Polizei?)

·         Abstellmöglichkeiten für „geparkte“ Fahrräder, da diese sonst vor den Geschäften abgestellt würden

 

Unter Berücksichtigung der vg. Faktoren ist die Freigabe für den Radverkehr aktuell lediglich in dem  Bereich  der der zurzeit leerstehenden ehemaligen Herti-Filiale realisierbar. In diesem Abschnitt der Fußgängerzone würde die Aufenthaltsqualität für Fußgänger nur minimal eingeschränkt, weil dort zurzeit   eine sehr geringe Fußgängerfrequenz besteht.

 

Somit besteht die Möglichkeit, den Radverkehr zwischen Kolpingstraße und Borneplatz (über Herrenschreiberstraße / Staelscher Hof / Klosterstraße) temporär, d. h. für den Zeitraum der Nichtnutzung des ehemaligen Herti-Gebäudes,  ganztägig – ausgenommen bei Marktbetrieb und Sonderveranstaltungen -  freizugeben. Durch diese Maßnahme würde erreicht, dass eine Durchquerung der Fußgängerzone in beiden Fahrtrichtungen über die  West-Ost-Achse (von Borneplatz bis Bernburgplatz) und die Nord-Süd-Achse (von Marktstraße bis Herrenschreiberstraße) möglich wäre. Zudem besteht nach wie vor die Möglichkeit, die Fußgängerzone über das Timmermanufer in Nord-Süd-Richtung und umgekehrt zu unterqueren.

 

Die o.g. Erwägungen wurden am 17.11.2015 mit Vertretern der AfR erörtert. Dem ursprünglichen Antrag der AfR zur weitgehenden Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr sollte danach  nur eingeschränkt  für die oben dargestellten Bereiche gefolgt werden.

 

Eine graphische Darstellung der Querungsmöglichkeiten ist beigefügt (vorhandene Möglichkeiten – grüne Markierung und künftige zusätzliche Querungsmöglichkeit – gelbe Markierung).

 

Die Kosten in Höhe von ca.  1.500 € für die neue Beschilderung wären von den Technischen Betrieben Rheine AöR zu tragen. 

 

 


Anlagen:

 

- Graphische Darstellung der Querungsmöglichkeiten

- Antrag der Fraktion Alternative für Rheine