Betreff
Zusätzliche Kindertageseinrichtung im Dorenkamp
Vorlage
042/16
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beauftragt die Verwaltung im Stadtteil Dorenkamp die Voraussetzungen für eine zusätzliche dreigruppige Kindertageseinrichtung zu schaffen, die dann mit Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 ihren Betrieb aufnehmen soll.

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Bewertungsmatrix für die Vergabe der Trägerschaft der zusätzlichen Kindertageseinrichtung im Stadtteil Dorenkamp heranzuziehen.

 


Begründung:

 

Bedarf für eine zusätzliche Kindertageseinrichtung im Stadtteil

Dorenkamp

 

Am 19. November 2015 hat die Jugendhilfeplanung dem Jugendhilfeausschuss einen Zwischenbericht zur Kindergartenbedarfsplanung vorgestellt. Darin war schon thematisiert worden, dass angesichts der Bautätigkeiten im Wohnpark Dutum und den zusätzlichen Flüchtlingskindern mit der nächsten Kindergartenbedarfsplanung die Entscheidung fallen muss, wann mit dem Bau einer weiteren Kindertageseinrichtung im Planungsbezirk links der Ems begonnen wird.

 

Als möglicher Standort käme der Bolzplatz an der Ochtruper Str. in Frage. Im Alltag erreichen das Jugendamt jedoch sehr viele Anfragen nach freien Kitaplätzen, die aus den Stadtteilen Hörstkamp und Dorenkamp kommen.

 

Die Jugendhilfeplanung hat deswegen den Planungsbezirk links der Ems dahingehend näher untersucht, ob es nicht sinnvoller wäre, die zusätzliche Einrichtung im Süden des Planungsbezirkes links der Ems anzusiedeln.

 

Im Süden des Planungsbezirkes links der Ems versorgt die Kindertageseinrichtung St. Michael an der Bühnertstr. nicht nur den Dorenkamp-Süd, sondern auch noch weite Teile des Hörstkamps. Die Kindertageseinrichtung St. Michael hat eine lange Warteliste und kann längst nicht alle Kinder aufnehmen. Auch die benachbarten Kindertageseinrichtungen St. Elisabeth und Jakobi sind bis zum Maximum belegt.

 

Eine Untersuchung der Kinderzahlen zeigt eine deutliche Zunahme der Kinderzahlen in den Stadtteilen Dorenkamp und Hörstkamp.

Wanderungsgewinne/Saldo vom 01.01.2014 bis 30.09.2015

 

 

Geburtsjahrgang

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

Summe

Dorenkamp/Hörstkamp

5

7

18

8

5

43

Dutum

6

-1

6

4

9

24

Rest links der Ems

5

4

-1

3

4

16

 

 

Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.09.2015

 

 

Geburtsjahrgang

 

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Dorenkamp Nord

30

24

37

32

33

43

Dorenkamp Süd

34

50

58

57

56

60

Hörstkamp

14

19

14

10

18

16

Summe

78

93

109

99

107

119

 

Die fehlende Plätze für die Kinder in den Stadtteilen Dorenkamp und Hörstkamp spiegeln sich in den Fragen nach freien Kita-Plätzen beim Jugendamt wieder. Angesichts der sozialen Strukturen im Dorenkamp sind viele Eltern auf eine fußläufige Kita angewiesen, da sie über keinen PKW verfügen. Auch mit dem öffentlichen Nahverkehr sind die Kindertageseinrichtungen am Thieberg vom Dorenkamp bzw. Hörstkamp aus nur auf Umwegen zu erreichen.

 

Eine zusätzliche Kita in Planungsbezirk links der Ems, die nördlich der Neuenkirchener Str. angesiedelt wird, hilft den Eltern im Dorenkamp bzw. Hörstkamp nicht. Die Zahl der Kinder, die dort auf den Wartelisten der Kitas für einen Ü3-Platz verbleiben, würde weiter ansteigen, obwohl rechnerisch der gesamte Planungsbezirk links der Ems ausgeglichen wäre.

 

 

Vorgriff auf die Kindergartenbedarfsplanung

 

Mit den obigen Ausführungen wird zwar der Kindergartenbedarfsplanung, die am 03.03.2016 im Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorgesehen ist, vorgegriffen, aber der kurze Zeitraum bis zum Sommer 2017 erfordert rasche Entscheidungen.

 

 

Der weitere zeitliche Ablauf

 

In der Sitzung am 16. Juni 2016 soll die Entscheidung über die Trägervergabe vom Jugendhilfeausschuss getroffen werden. Gegebenfalls wird zuvor noch eine Sondersitzung nötig sein, um die persönliche Vorstellung der Bewerber im Ausschuss zu ermöglichen.

 


 

Die neue Kindertageseinrichtung

Die Kindertageseinrichtung würde als dreigruppige Einrichtung (2x Gruppenform I und 1x Gruppenform III) von der Stadt Rheine gebaut und an den zukünftigen Träger vermietet. Der Standort für die Kindertageseinrichtung steht zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht fest. Es gibt aber konkrete Verhandlungen des Grundstückmanagements, so dass eventuell schon in der Sitzung berichtet werden kann.

 

 

Das Trägerauswahlverfahren

 

Die zuletzt angewandten Trägerauswahlverfahren für die Kindertageseinrichtungen „alte Josefschule Mesum“ und „Deisterweg“ soll auch für dieses Trägerauswahlverfahren angewandt werden. Die Verwaltung schlägt als Ergänzung die unter Ziffer 2.8 in Klammern aufgeführte Bemerkung vor.

 

Die Bewerber würden gebeten, unter folgenden Voraussetzungen

 

  • Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.

 

  • Die Stadt Rheine übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil (§ 20 KiBiz) im Rahmen des „Rheiner Modells“. Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht vorgesehen.

 

  • Für die notwendige Erstausstattung der Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale gewährt. Diese errechnet sich aus den letzten Vorgaben des Landesjugendamtes aus dem Jahr 2007 zzgl. Inflationsausgleich (ca. 165 T€ incl. Mwst.). Die Förderpauschale bedarf aber noch der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses. Falls Förderprogramme des Bundes/des Landes für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

ihre Bewerbung einzureichen und dabei auf folgende Kriterien einzugehen:

 

1.   Referenzen des Trägers in Bezug auf die Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen

1.1   Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung

1.2   Erfahrungen und professionelle Strukturen für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)

 

2.   Fachliches Konzept zu folgenden Themenbereichen:

2.1   Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)

2.2   Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention

2.3   Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und deren Familien

2.4   generationsübergreifendes Denken: Jung & Alt

2.5   Interkulturelle Kompetenz

2.6   Grundsätze für Bildung und Sprachförderung

2.7   Übergang Kita -> Schule

2.8   Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten unter Berücksichtung der im KiBiz definierten Personalausstattung (insbesondere auch ein Betreuungsangebot von 25 Std./Woche)

2.9   Angemessene Betreuung während der Ferien- und Schließungszeiten

2.10 Gesunde Ernährung und bedarfsgerechtes Angebot zur Verpflegung

2.11 Elternarbeit, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

2.12 Öffentlichkeitsarbeit des Trägers (insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern

2.13 Verpflichtende Aussagen zum langfristigen Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen

2.14 bisherige Kita´s zertifiziert als Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder ähnliches

 

3.   Kooperationsbezüge im Sozialraum

3.1   Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine

3.2   Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)

3.3   Öffnung für Stadtteilakteure, Stadtteilaktivitäten

 

 

Die Auswahlentscheidung würde dann auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Bewertungsmatrix erfolgen.