Betreff
Einrichtungskosten für die zusätzliche dritte Gruppe in der Kita Gartenstadt
Vorlage
043/16
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Jugend- und Familiendienst e.V., Wadelheimer Str. 195, 48432 Rheine, als Träger der Kita Gartenstadt an der Graf-von-Stauffenbergstr. 12 in 48432 Rheine für die Erstausstattung der zusätzlichen Gruppe eine Zuwendung in Höhe von 40.570,00 € als Zuschuss zu gewähren.

 


Begründung:

 

Der Jugend- und Familiendienst e.V. als Träger der Kita Gartenstadt an der Graf-von-Stauffenbergstr. 12 in 48432 Rheine lässt derzeit diese Kindertageseinrichtung um eine zusätzliche Gruppenform III erweitern. Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am 19. November 2015 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Die Immobilie an der Graf-von-Stauffenbergstr. 12 gehört einem Investor, der auch die Erweiterung des Gebäudes für die 3. Gruppe finanziert. Da der Investor nur die Immobilie an den Träger vermietet, ist die Erstausstattung der zusätzlichen Gruppe von der Stadt Rheine zu tragen.

 

Bei der angemessenen Höhe der Ausstattungskosten hat sich die Stadt Rheine in der Vergangenheit immer an den zuletzt geltenden Förderrichtlinien des Landesjugendamtes orientiert. Das Landesjugendamt hatte zuletzt im Jahr 2006 seine Richtlinien angepasst. Danach ergibt sich folgender Förderbedarf:

 

Förderrichtlinien des Landes aus 2006

 

Pauschale für eine dritte Gruppe

              13.190 €

Zuschlag für den kleinen Gruppennebenraum

                1.820 €

Zuschlag für die 45 Std.-Betreuung (2/3)

                2.040 €

Summe:

              17.050 €

Die Landesförderung sollte 50 % der Kosten abdecken, d.h. die tatsächlichen Kosten hätten

              34.100 €

zum Stichtag 01.01.2006 betragen.

 

 

incl. Preisindexfortschreibung 118,97 %

 

              40.570 €

 

 

Der Preisindex beruht auf Angaben des IT-NRW. Da es keinen eigenen Preisindex für Einrichtungskosten gibt, wurden der Verbraucherpreisindex und der Baukostenindex gemittelt.

 

Mit dieser Zuwendung hat der Träger die gesamte Erstausstattung für die Kindertageseinrichtung zu beschaffen. Da in der zusätzlichen Gruppe nur Kinder ab dem 3. Lebensjahr betreut werden, besteht kein Anspruch auf eine Investitionskostenförderung für U3-Plätze durch den Bund bzw. das Land.