Betreff
Gemeinsame Elternbeitragssatzung für den Elementar- und Primarbereich
Vorlage
045/16
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass es zum 01.08.2017 eine gemeinsame Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen im Elementar- und Primarbereich geben soll, die

 

  1. eine Erhöhung der Elternbeiträge wegen der Novellierung des KiBiz zum 01.08.2017 und zum 01.08.2018 um jeweils 3,0 % beinhaltet,

 

  1. die in der Anlage 1 aufgeführten Einkommensstufen und Elternbeiträge aufweisen und

 

  1. in der eine bereichsübergreifende Geschwisterermäßigung von 2/3 für das 2. Kind und 100% für jedes weitere Kind umgesetzt wird.

 


 

Der Schulausschuss beschließt, dass es zum 01.08.2017 eine gemeinsame Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen im Elementar- und Primarbereich geben soll, die

 

  1. eine Kopplung an den zulässigen Höchstbetrag enthält, der durch Runderlass des zuständigen Ministeriums festgelegt wird,

 

  1. die in der Anlage 2 aufgeführten Einkommensstufen und Elternbeiträge aufweisen und

 

  1. in der eine bereichsübergreifende Geschwisterermäßigung von 2/3 für das 2. Kind und 100% für jedes weitere Kind umgesetzt wird.

 

 


Begründung:

 

 

Der bisherige Beratungsverlauf

 

Die Zusammenführung der bisher eigenständigen Beitragssatzungen für den Elementar- und Primarbereich wurde am 10. Sep. 2015 im Jugendhilfeausschuss in erster Lesung beraten. Die Verwaltung hatte dazu mit der Vorlage Nr. 305/15 umfangreiche Informationen bereitgestellt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat den seinerzeitigen Beschlussvorschlag bestätigt, eine gemeinsame Satzung anstelle der bislang eigenständigen Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Elementar- und Primarbereich vorzulegen und dabei die Kernpunkte

-           bereichsübergreifende Geschwisterermäßigung

-           Geschwisterermäßigung von 2/3 für das 2. Kind und 100% für jedes weitere Kind

-           Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuungszeit von 35 Wochenstunden

-           Einführung einer weiteren Einkommensgrenze bei 96.000 €

-           Heraufsetzung der Beitragsfreiheitsgrenze auf 24.000 €

einzuarbeiten.

 

Die ursprünglich für den 21. Okt. 2015 geplante gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses hat dann nicht stattgefunden, weil noch Beratungsbedarf bestand. Da zwischenzeitlich das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2016/17 angelaufen war, hat der Jugendhilfeausschuss am 19. Nov. 2015 davon abgesehen, zum Sommer 2016 die Beiträge anzupassen. Gleichzeitig hat der Jugendhilfeausschuss der Verwaltung aber aufgetragen, mit Wirkung 01. Aug. 2017 einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzulegen.

 

Die jetzige Vorlage enthält die Kernpunkte der zukünftigen Satzung, die hiermit früh­zeitig veröffentlicht wird. Rechtzeitig zur Sitzung am 16. Juni 2016 wird in einer zweiten Vorlage der eigentliche Satzungstext vorgestellt.

 

 

 

Die bereichsübergreifende Geschwisterermäßigung

 

Mit der Vorlage Nr. 305/15 wurden verschiedenen Varianten einer bereichsübergreifenden Geschwisterermäßigung dargestellt. Eine Übertragung der großzügigen Regelung aus dem Elementarbereich (Variante A) in den Primarbereich lässt sich nicht budgetneutral darstellen, so dass die Variante C favorisiert wird.

 

 

Variante

Auswirkungen auf Budget 1202

Auswirkungen auf Budget 2102

A

100 % Ermäßigung für alle Geschwisterkinder

ca. 194.000 Euro

Mindereinnahmen

Keine

B

50 % Ermäßigung für das zweite Kind und 100 % Ermäßigung für alle weiteren Geschwisterkinder

ca. 85.000 Euro

Mindereinnahmen

ca. 186.000 Euro

Mehreinnahmen

C

2/3 Ermäßigung für das zweite Kind und 100 % Ermäßigung für alle weiteren Geschwisterkinder

ca. 124.000 Euro

Mindereinnahmen

ca. 123.000 Euro

Mehreinnahmen

D

75 % Ermäßigung für das zweite Kind und 100 % Ermäßigung für alle weiteren Geschwisterkinder

ca. 144.000 Euro

Mindereinnahmen

ca. 93.000 Euro

Mehreinnahmen

E

50 % Ermäßigung auf alle Beiträge, wenn Geschwisterkinder beitragspflichtig sind

ca. 114.000 Euro

Mindereinnahmen

ca. 291.000 Euro

Mindereinnahmen

 

Diese Variante der Geschwisterermäßigung belastet die Eltern, die ihre Kinder nur im Elementarbereich betreuen lassen, während Eltern, die auch Kinder im Primarbereich betreuen lassen, entlastet werden. Insgesamt wäre die Belastung für die Summe der Eltern zwar ausgeglichen, aber im Einzelfall müssen die Eltern mit Kindern nur im Elementarbereich zunächst 33 % höhere Beiträge zahlen.

 

Von den derzeit 2861 Haushalten mit Kinderbetreuung gibt es 335 Haushalte mit 2 oder mehr Kindern nur im Elementarbereich. Diese würden bei der angedachten Umstellung der Geschwisterermäßigung belastet. Profitieren würden 390 Haushalte, die Geschwister im Primarbereich betreuen lassen. 2136 Haushalte wären von der Neuregelung nicht betroffen.

 

Die Belastung von 335 Haushalten mit 2 oder mehr Kindern nur im Elementarbereich wird noch dadurch relativiert, dass davon 170 Haushalte derzeit keinen Elternbeitrag zahlen, weil das älteste Kind beitragsfrei im letzten Kitajahr ist und die Geschwisterkinder befreit sind. Diese Haushalte werden keine Mehrbelastung spüren, da sie im Vergleich zum Vorjahr immer noch deutlich weniger an Elternbeiträgen zahlen.

 

 

 

Die neuen Einkommensgrenzen

 

In der höchsten Beitragsstufe ist die die Anzahl der Zahlungspflichtigen mehr als doppelt so groß, als in der zweithöchsten Beitragsstufe. Diese Verteilung zeigt, dass die höchste Einkommensgrenze zu niedrig angesetzt ist und deswegen jenseits der 85.000 Euro eine weitere Einkommensgrenze einzuziehen ist.

 

Die Anhebung der Beitragsfreiheitsgrenze auf ein Elternjahresbruttoeinkommen von 18.000 Euro auf 24.000 Euro, um die die finanzschwachen Haushalte zu entlasten, erfordert eine Anpassung der bisherigen Struktur der Einkommensgrenzen.

 

Alte Struktur

 

 

Neue Struktur

ab 18.000 €

bis 25.000 €

bis 37.000 €

bis 49.000 €

bis 61.000 €

bis 73.000 €

bis 85.000 €

 

ab 24.000 €

bis 36.000 €

bis 48.000 €

bis 60.000 €

bis 72.000 €

bis 84.000 €

bis 96.000 €

über 85.000 €

 

über 96.000 €

 

 

Die finanziellen Auswirkungen der neuen Einkommensgrenzen belaufen sich im Elementarbereich (Produkt 2102) auf ca. 13 T€ Mindereinnahmen und im Primarbereich (Produkt 1201) auf ca. 24 T€ Mindereinnahmen.

 

Die Mindereinnahmen durch die Anhebung der Beitragsfreiheitsgrenze sind im Primarbereich größer, da hier im Gegensatz zum Elementarbereich keine zusätzliche, höhere Beitragsstufe eingeführt werden kann. Der zulässige Höchstbetrag wird durch Runderlass des zuständigen Ministeriums festgelegt.

 

 

 

Die Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuungszeit von 35 Wochenstunden im Elementarbereich

 

In der Vorlage Nr. 303/15 war dargelegt worden, warum die bisherige Beitragsstruktur geändert werden soll. Die Betreuungsform 35 Std. ist im Vergleich zu den 25 Std. relativ günstig, so dass Eltern eher die 35 Std. Betreuung wählen, obwohl sie vielleicht nur 25 Std. Betreuung benötigen.

 

Jahresein-

25 Std.

 Steigerung

um

35 Std.

 Steigerung

um

45 Std.

kommen

bis 18.000 €

0,00 €

 

0,00 €

 

0,00 €

bis 25.000 €

30,60 €

11%

33,89 €

54%

52,03 €

bis 37.000 €

50,89 €

11%

56,56 €

56%

88,18 €

bis 49.000 €

83,66 €

11%

92,72 €

56%

144,75 €

bis 61.000 €

132,39 €

11%

147,01 €

51%

221,71 €

bis 73.000 €

174,21 €

10%

192,34 €

53%

294,13 €

bis 85.000 €

214,91 €

10%

236,43 €

56%

369,86 €

Über 85.000€

247,77 €

10%

271,46 €

50%

406,11 €

(Stand: Kitajahr 2015/16)

 

 

Der seinerzeitige Vorschlag (vgl. nachfolgende Tabelle), die Beiträge für die 35 Std. um durchschnittlich 11,4 % zu erhöhen, hätte Mehreinnahmen von ca. 150 T€ erbracht.

 

Jahresein-

25 Std.

35 Std.

alt

Anpassung

35 Std.

neu

45 Std.

kommen

bis 18.000 €

0,00 €

0,00 €

0 €

0,00 €

0,00 €

bis 25.000 €

30,60 €

33,89 €

+ 3 €

36,89 €

52,03 €

bis 37.000 €

50,89 €

56,56 €

+ 6 €

62,56 €

88,18 €

bis 49.000 €

83,66 €

92,72 €

+ 10 €

102,72 €

144,75 €

bis 61.000 €

132,39 €

147,01 €

+ 16 €

163,01 €

221,71 €

bis 73.000 €

174,21 €

192,34 €

+ 23 €

215,34 €

294,13 €

bis 85.000 €

214,91 €

236,43 €

+ 30 €

266,43 €

369,86 €

Über 85.000€

247,77 €

271,46 €

+ 38 €

309,46 €

406,11 €

(Vorschlag vom Sep. 2015)

 

 

Die Verwaltung verfolgt weiterhin das primäre Ziel, eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuungszeit von 35 Wochenstunden im Elementarbereich umzusetzten, um die Beitragsstruktur anzupassen. Das sekundäre Ziel der Budgetverbesserung soll aber nicht allein durch eine einfache Einnahmeerhöhung erreicht werden; vielmehr sollen stattdessen die Ausgaben sinken, bzw. zukünftige Ausgabesteigerungen gemildert werden.

 

Die derzeitig wahrnehmbare ungleiche Beitragsstruktur zwischen den Beiträgen für die 25 Std.-Betreuung und die 35 Std.-Betreuung resultiert noch aus den Anfängen des KiBiz. Zu diesem Zeitpunkt war nicht sichergestellt, dass alle im KiBiz festgelegten Bildungsziele und Angebote auch für den Personenkreis zur Verfügung zu stellen war, die lediglich 25 Std. gebucht hatten. Somit hatte die Verwaltung im Rahmen einer Steuerungsfunktion über die Beitragssatzung die 35 Std.-Betreuung favorisiert. Durch Klarstellungen und den sich in der Vergangenheit entwickelten Konzeptionen der Träger der Kitas ist nunmehr sichergestellt, dass auch im Rahmen der 25 Std.-Buchung dem Bildungsanspruch des KiBiz gefolgt wird.

 

Durch eine Erhöhung der Beiträge für die 35 Std. Betreuung/Woche bei gleichzeitiger Absenkung der Beiträge für die 25 Std. Betreuung/Woche sollen diejenigen Eltern, die bislang nur wegen der geringen Mehrkosten die 35 Std. Betreuung/Woche gewählt haben, dazu bewegt werden, nur den tatsächlich notwendigen Betreuungsumfang in Anspruch zu nehmen. Im Durchschnitt würden die jährlichen Kosten für die Stadt Rheine bei einem Wechsel von 35 auf 25 Std. Betreuungszeit um ca. 850 Euro sinken.

 

Die seinerzeit angedachte durchschnittliche Erhöhung der Beträge für die 35 Std. Betreuung/Woche um 11,4 % soll nun wie folgt umgesetzt werden, um den gewünschten Abstand zwischen den Beitragsstufen für 25 und 35 Std. Betreuung/Woche zu erreichen:

 

  • Die Beiträge für 25 Std.-Betreuung werden um durchschnittlich 6 % gesenkt.
  • Die Beiträge für 35 Std.-Betreuung werden um durchschnittlich 6 % erhöht.

 

Mit dieser Anpassung verbundenen Mehreinnahmen werden zum Ausgleich der Mindereinnahmen für die Heraufsetzung der Beitragsfreiheitsgrenze (ca. – 37 T€) benötigt

 

 

 

 

Die Erhöhung der Elternbeiträge im Elementarbereich um 3 %

 

Die Kindertageseinrichtungen werden über gesetzlich festgelegte Kindpauschalen finanziert. Diese steigen jährlich um 1,5 %. Analog dazu steigen laut derzeitiger Elternbeitragssatzung die Elternbeiträge ebenfalls um 1,5 %.

 

Nun werden laut Gesetzgeber in den nächsten 3 Jahren (01.08.2016 bis 31.07.2019) die Kindpauschalen statt um 1,5 % um 3,0 % erhöht. Einige Jugendämter haben daraufhin schon angekündigt, gleichfalls ab Sommer 2016 die Elternbeiträge um 3 % zu erhöhen.

 

Dieses ist für Rheine nicht vorgesehen, da Eltern auf die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Beitragshöhe sich verlassen können sollen. Für die Zeit ab 01.08.2017 sollen die Beiträge aber analog zu den Kosten bei den Betriebskosten (Kindpauschalen) steigen.

 

 

 

 

Die Kopplung an den zulässigen Höchstbetrag, der durch Runderlass des zuständigen Ministeriums festgelegt wird

 

In der bisherigen Elternbeitragssatzung des Elementarbereiches ist eine Dynamisierung von zuletzt 1,5 % jährlich festgeschrieben, so dass ohne aufwendige Anpassung der Satzung jährlich die Beiträge steigen. Die Elternbeitragssatzung zum Primarbereich ist abhängig vom zulässigen Höchstbeitrag, der durch einen Runderlass des zuständigen Landesministeriums festgelegt wird.

 

Eine Änderung des Höchstbetrages erfordert dann eine Satzungsänderung unter Beteiligung von Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss und Rat mit anschließender Veröffentlichung.

 

Durch folgende Kopplung soll der jeweils zulässige Höchstbetrag in die

Satzung einfließen:

 

Jahres- Bruttoeinkommen

Beitrag OGS

in % vom zulässigen Höchstbeitrag

Nachrichtlich:

aktueller

Monatsbeitrag

bis     24.000,00 €

0,00%

0,00 €

bis     36.000,00 €

26,47%

45,00 €

bis     48.000,00 €

38,24%

65,00 €

bis     60.000,00 €

50,00%

85,00 €

bis     72.000,00 €

64,71%

110,00 €

bis     84.000,00 €

82,35%

140,00 €

bis     96.000,00 €

94,11%

160,00 €

ab     96.000,00 €

100,00%

170,00 €

 

Zwischenzeitlich hat das zuständige Landesministeriums per Runderlass den zulässigen Höchstbeitrag von 170,00 € auf 180,00 € erhöht. Die sich hieraus ergebenden Beiträge sind in der Anlage 2 ausgewiesen.

 

 

 

Einzelbeispiele zu den konkreten Auswirkungen

 

Im Rahmen der Diskussion am 10. Sep. 2015 wurde vom Jugendhilfeausschuss angeregt, dass die Verwaltung Rechenbeispiele anfertigt, um die Auswirkungen der angeregten Änderungen auch in Zahlen auszudrücken. In der Anlage 3 sind exemplarisch die Auswirkungen dargestellt.


Anlagen:

 

  1. Einkommensstufen und Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege
  2. Einkommensstufen und Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote im offenen Ganztag, in der Schule von acht bis eins und der zusätzlichen Betreuung
  3. Beispielrechnungen zu den Auswirkungen der neuen Beitragsstruktur