Betreff
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft "Ambulante Hilfen zur Erziehung" im Jugendamtsbezirk der Stadt Rheine
Vorlage
048/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft „Ambulante Hilfen zur Erziehung“ im Jugendamtsbezirk der Stadt Rheine.


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat zu Beginn der Legislaturperiode beschlossen eine Arbeitsgemeinschaft auf der Basis des § 78 SGB VIII im Aufgabenbereich der ambulanten erzieherischen Hilfen einzurichten.

Die Verwaltung hatte die Träger und Dienste der nicht öffentlichen ambulanten Jugendhilfe nach der Sommerpause zu einer konstituierenden Sitzung eingeladen. Gegenstand dieser 1. Sitzung war im Wesentlichen die Erarbeitung einer tragfähigen und praktikablen Geschäftsordnung. In einer weiteren Sitzung am 01.12.2015 waren zur Entwurfsfassung der Geschäftsordnung keine weiteren Änderungswünsche oder Ergänzungen eingebracht worden, sodass die Arbeitsgemeinschaft zukünftig seine Aufgaben auf der Basis dieser gemeinsam entwickelten Geschäftsordnung umsetzen will.

 

Die Geschäftsordnung (Anlage) regelt die Zusammensetzung des Gremiums, also die jeweiligen ständigen Vertreter des öffentlichen und der freien Träger und Dienste der ambulanten Jugendhilfe, die Aufgaben von Funktionsträgern der Gremiums, Sprecher/in und Geschäftsführung, sowie die mögliche Beteiligung Dritter an den Sitzungen und die Sitzungsfrequenz.

In § 7 ist formuliert, dass die Geschäftsordnung durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses in Kraft tritt.

Aus diesem Grund liegt die Geschäftsordnung dem JHA zur Beschlussfassung vor.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung haben in der letzten Sitzung Wahlen der Arbeitsgemeinschaft „Ambulante erzieherische Hilfen“ zu der Funktion des Sprechers, Herr Karl-Heinz Lambers (VSE - Verbundsozialtherapeutischer Einrichtungen e. V.), und der stellvertretenden Sprecherin, Sabine Busch-Murray (Deutscher Kinderschutzbund Rheine e. V.), stattgefunden.

Zu Tagesordnungspunkten des Jugendhilfeausschusses, die den Aufgaben- und Planungsbereich der Arbeitsgemeinschaft ambulante erzieherische Hilfen betreffen, wird der/die Sprecher/in zukünftig beratend hinzugezogen.  

 


Anlagen:

 

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft „Ambulante erzieherische Hilfen zur Erziehung“ im Jugendamtsbezirk der Stadt Rheine