Betreff
Antrag vom Kunst- und Kulturzentrum Harmonie e.V. auf eine Zuwendung für den Umbau/die Renovierung einer Lagerhalle als Tanz- und Gymnastikraum
Vorlage
057/16
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, den Antrag vom Kunst- und Kulturverein Harmonie e.V. auf eine Zuwendung für den Umbau/die Renovierung einer Lagerhalle zum Tanz- und Gymnastikraum abzulehnen.


Begründung:

 

Der vom Verein am 20. Januar 2015 gestellte Antrag ist am 21. Januar 2015 bei der Verwaltung eingegangen.

Eine Überprüfung der Unterlagen ergab, dass eine Entscheidung aufgrund der vorliegenden Informationen nicht möglich war. Deshalb wurde der Verein mit Schreiben vom 22. Januar 2015 gebeten, folgende Informationen bzw. Belege nachzureichen, die grundsätzlich für eine Förderung erforderlich sind:

 

  • Einen Nachweis, dass der Schwerpunkt der Vereinsarbeit sportlichen Aktivitäten gilt
  • Eine Bescheinigung vom Amtsgereicht Rheine über den Eintrag des Vereins in das Vereinsregister 
  • Einen Beleg über die Mitgliedschaft in einer Gliederung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
  • Angaben über die monatlichen Mitgliedsbeiträge
  • Angaben, ob die sportlichen Aktivitäten überwiegend im Stadtgebiet von Rheine stattfinden und die Mitglieder überwiegend aus Rheine sind.
  • Jeweils einen zweiten Kostenvoranschlag für die Gewerke Heizung, Fensterbau und Fußboden
  • Ein Finanzierungskonzept
  • Ein sportfachliches Konzept über die Auslastung der Lagerhalle

 

Ein daraufhin vom Verein gewünschtes Beratungsgespräch hat am 9. März 2015 stattgefunden. Bei diesem Treffen wurden den Vereinsvertreterinnen noch einmal ausführlich die Fördergrundsätze sowie die notwendigen Voraussetzungen erläutert.

Einvernehmlich vereinbart wurde, dass die fehlenden Unterlagen bis spätestens zum 1. Oktober 2015 vollständig bei der Verwaltung eingereicht werden, da bei einer späteren Abgabe die Sportförderrichtlinien eine Förderung im Folgejahr (2016) nicht vorsehen.

 

Im Anschluss an das Beratungsgespräch wurden einzelne Nachweise erbracht: Über die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Steinfurt sowie die Mitgliedschaften im Landessportbund Nordrhein-Westfalen sowie den Deutschen Tanzsportverband e.V..

 

Um die Übersendung der noch fehlenden Unterlagen wurde mit zwei Schreiben am 5. August 2015 sowie 26. September 2015 erinnert, ein Eingang konnte bis zum heutigen Tag jedoch nicht festgestellt werden.

In Rahmen der Erinnerungsschreiben wurde der Verein noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Förderung nicht möglich sei, sofern die noch fehlenden Angaben und Belege nicht fristgerecht bis zum 1. Oktober 2015 eingereicht würden.

 

Alle der Verwaltung vorliegenden Unterlagen sind zusammen mit dem Förderantrag als Anlage dieser  Vorlage beigefügt.

 

Im Ergebnis festzustellen ist, dass wesentliche formale Voraussetzungen wie z.B. en Finanzierungskonzept und das Fehlen zweiter Kostenvoranschläge, nicht erfüllt bzw. nicht nachgewiesen wurden, die nach den aktuellen Sportförderrichtlinien für einen Investitionskostenzuschuss erforderlich wären.

 

Da auch das erforderliche sportfachliche Konzept, in dem u.a. Aussagen über die Anzahl und Häufigkeit der Trainingsstunden enthalten sind, nicht vorgelegt wurde, ist auch nach inhaltlicher Würdigung des Antrages eine Bezuschussung für den Kunst- und Kulturzentrum Harmonie nicht möglich.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, den Förderantrag abzulehnen


Anlagen:

 

Antrag vom Kunst- und Kulturzentrum Harmonie e.V. auf Gewährung eines Invsestitionskostenzuschusses