Betreff
Mitgliedschaft des Jugendamtselternbeirates in der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder"
Vorlage
069/16
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss schlägt der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“ vor, dass an mindestens einer Sitzung im Jahr ein Vertreter/eine Vertreterin Jugendamtselternbeirates eingeladen wird, um dann zielgerichtet gemeinsame Themen zu beraten.


Begründung:

 

Der Vorsitzende des Jugendamtselternbeirates, Herr Andreas Happe, hat einen erneuten Antrag an den Jugendhilfeausschuss und das Jugendamt mit dem Ziel gerichtet, dass der Jugendamtselternbeirat ständiges Mitglied mit beratender Stimme in der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“ wird.

 

Begründet wird der Antrag damit, dass dadurch eine engere Zusammenarbeit mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen möglich würde. Beim Kreis Steinfurt, der Stadt Emsdetten, der Stadt Ibbenbüren und der Stadt Greven habe der Jugendamtselternbeirat bereits die Möglichkeit mit beratender Stimme in der AG 78 mitzuwirken. Dadurch sei die Interessenvertretung der Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe und die Mitwirkung bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen möglich.

 

Die AG 78 hatte bereits am 23.02.2015 über den seinerzeitigen Antrag beraten. Grundlage der Beratung war die gültige Geschäftsordnung der AG 78.

 

Geschäftsordnung

der Arbeitsgemeinschaft

„Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“

im Jugendamtsbezirk der Stadt Rheine

 

Präambel

 

Im Bereich des Jugendamtes der Stadt Rheine bilden der öffentliche Träger der Jugendhilfe und Vertreter der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, deren Spitzenverbände und der Kindertageseinrichtungen eine Arbeitsgemeinschaft „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder" nach § 78 KJHG. Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Planungsgremium ohne eigenes Entscheidungsrecht. Sie gibt Empfehlungen, bereitet freiwillige Vereinbarungen vor, klärt im Vorfeld von Beratungen und Beschlussfassungen im Jugendhilfeausschuss Fragestellungen auf fachlicher Ebene und verfolgt im Nachgang von Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses bestimmte Themen weiter.

 

§ 1

Zusammensetzung

 

(1) Der Arbeitsgemeinschaft gehören an:

 

    5 Trägervertreter(innen)

    3 Fachberater(innen)

    5 Leiter(innen) von Tageseinrichtungen

    3 Mitarbeiter(innen) des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales

 

(2) Um die Kontinuität in der inhaltlichen Arbeit zu gewährleisten, sollen die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft persönlich benannt werden.

 

(3) Jedes Mitglied ist mit einer Stimme stimmberechtigt.

 

 

§ 7

Inkrafttreten/Änderungen

 

(1) Die Geschäftsordnung tritt durch Beschluss der Arbeitsgemeinschaft mit einfacher Mehrheit in Kraft.

 

(2) Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der einfachen Mehrheit der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft.

 

 

Die Mitglieder der AG 78 haben sich darüber verständigt, dass die Vertreter des Jugendamtselternbeirates nicht zu den Mitgliedern der AG 78 gehören, da die gesetzliche Regelung die Zusammenarbeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe mit den übrigen Trägern fördern will.

 

Der § 78 SGB VIII lautet:

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

 

Gleichwohl hat die AG 78 beschlossen, dass in Einzelfällen, in denen die Mitarbeit des Jugendamtelternbeirates angezeigt ist, deren Vertreter eingeladen werden, was zuletzt für die Sitzung am 07.09.2015 geschehen ist.

 

Der Jugendhilfeausschuss hatte am 05.03.2015 unter dem Tagesordnungspunkt „Gremienstruktur im Bereich der Jugendhilfe“ den Beschluss gefasst, die Besetzung der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“ zunächst unverändert zu belassen.

 

Um den Beschluss des AG 78 vom 23.02.2015 „in Einzelfällen, in denen die Mitarbeit des Jugendamtelternbeirates angezeigt ist, deren Vertreter einzuladen“ zu konkretisieren, sollte mindestens für eine Sitzung im Jahr zielgerichtet eine Tagesordnung erstellt werden, die gemeinsame Themen für den öffentlichen Träger, die freien Träger und den Jugendamtselternbeirat umfasst.