Betreff
Ergänzung der Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen
Vorlage
077/16
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Ergänzung der Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen:

 

„Das Jugendamt wird ermächtigt, das Angebot an Spielgruppen auch auf Flüchtlingskinder auszuweiten, wenn im Einzelfall die Notwendigkeit der Betreuung besteht und die vorrangigen Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in den vom Land NRW geförderten Projekten nicht ausreichen.“


Begründung:

 

Die große Zahl der Flüchtlinge stellt die Jugendämter vor die Herausforderung, den Anspruch auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (§§ 22 f. SGB VIII) umsetzen zu können.

 

Das Land NRW hat deswegen den Kommunen Projektmittel zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien zur Verfügung gestellt.

 

Auch die Stadt Rheine profitiert seit dem 01.09.2015 von diesen Projektmitteln.

 

Für das laufende Jahr 2016 musste der Antrag auf Projektmittel bis zum 30. Sep. 2015 gestellt werden. Insgesamt 23 Spielgruppen bzw. Mutter-Kind-Gruppen an 12 verschiedenen Standorten wurden zur Förderung angemeldet. Es ist davon auszugehen, dass alle beantragten Maßnahmen bewilligt werden.

 

Der frühe Zeitpunkt der Antragstellung und der sich im Laufe des Jahres 2016 entwickelnde Bedarf führen dazu, dass Angebot und Nachfrage nicht immer deckungsgleich sind.

 

Das Jugendamt wird in Zusammenarbeit mit den beteiligten freien Trägern möglichst flexibel auf die Nachfrage reagieren und ggfls. beim Landesjugendamt eine Änderung des Verwendungszweckes (z.B. einen anderen Ort) beantragen.

 

Es ist aber davon auszugehen, dass in Einzelfällen die Projektmittel des Landes nicht ausreichen werden. Für diese Einzelfälle benötigt das Jugendamt eine Ermächtigungsgrundlage, um handlungsfähig zu bleiben.

 

Die bisherigen Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen sollten daher wie im Beschlussvorschlag ausgewiesen erweitert werden, denn bislang richtet sich dieses Angebot nur an Kinder im Alter von unter 3 Jahren:

 

„Den Eltern soll mit den Spielgruppen ein bedarfsgerechtes Angebot gemacht werden. Die Spielgruppen sollen die Möglichkeiten zum Spiel in der Gruppe von etwa 4 bis 12 Kindern bieten. Dieses Angebot soll insbesondere frühzeitig soziale und sprachliche Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren fördern. Die Spielgruppe richtet sich vorrangig an Kinder im Alter von unter drei Jahren und ist eine Form der Tagesbetreuung von Kindern.“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Frage nach den finanziellen Auswirkungen ist schwer zu beantworten, da der Umfang der notwendigen Betreuung von Flüchtlingskindern im Alter von 3 bis 6 Jahren im Rahmen der städtischen Richtlinie zur Förderung der Spielgruppen nur geschätzt werden kann.

 

Wenn eine Spielgruppe mit 9-12 Kindern für ein ganzes Jahr finanziert werden muss, entstehen Kosten von ca. 15.000 Euro. Kosten, die auch anfallen würden, wenn diese Kinder einen Platz in einer Kindertageseinrichtung bekommen könnten. Der Haushaltsansatz für den Transferaufwand des Produktes „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege“ beläuft sich auf 21.291.000 Euro, so dass die Finanzierung gesichert ist.