Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem RHTC Rheine e.V. eine
Zuwendung in Höhe von maximal 11.819,73 € für die Errichtung einer
Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenfeld am Timmermannufer zu gewähren.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven baufachlichen Stellungahme
vom Fachbereich 5/Planen und Bauen
Begründung:
Der Zuschussantrag ist am 16. November 2015 beim Sportservice der Stadt Rheine eingegangen, er ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Zwar wurde die Frist gemäß Ziffer 2 der
Sportförderrichtlinien - nach Ziffer 7 müssen Anträge bis zum 1. Oktober eines
Jahres vorliegen, wenn eine Förderung im Folgejahr angestrebt wird -
überschritten.
Nach den vorgenannten Richtlinien können jedoch auch verspätet eingegangene
Antrage berücksichtigt werden, sofern die im laufenden Haushaltsjahr zur
Verfügung stehenden Mittel noch nicht ausgeschöpft wurden.
Da im Bereich der Investitionskostenzuschüsse an Vereine zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung
noch entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind, beabsichtigt die Verwaltung,
den Antrag vom RHTC Rheine zu berücksichtigen.
Alle formalen Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung sind damit erfüllt, auch die erforderliche Baugenehmigung wurde bereits am 20. Mai 2015 erteilt.
Lediglich die in den allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der
Stadt Rheine vorgesehen baufachliche Stellungnahme steht noch aus, sie konnte
bisher aufgrund noch fehlender Informationen von Vereinsseite nicht
abschließend abgegeben werden.
Da aus Sicht der Verwaltung zur Beurteilung der sportfachlichen Notwendigkeit
weitere Informationen und Angaben erforderlich waren, wurde der Verein um
entsprechende Mitteilung gebeten.
Mit Mail vom 4. Februar 2016 hat Herr Dannemann, Vorsitzender der Hockeyabteilung, alle Fragen vollständig und überzeugend beantwortet, sie ist ebenfalls als Anlage enthalten. Beigefügt war ebenfalls ein Trainingsplan, der verdeutlicht, dass die Ausweitung der Trainingskapazitäten, die mit Hilfe einer Flutlichtanlage erreicht werden, dringend benötigt werden.
Bei der Errichtung der Flutlichtanlage handelt es sich um
eine Neubaumaßnahme, der Höchstfördersatz beträgt somit 30 Prozent.
Aufgrund des aktuellen Kinder- und Jugendanteils von 35,68 % ergibt sich eine
Förderquote i.H.v. 26,76 %, dies entspricht der im Beschlussvorschlag genannten
Summe von 11.819,73 €.
Abschließend ist zur Information eine Übersicht der Mitgliederentwicklung beim RHTC Rheine e.V. der letzten 5 Jahre angefügt:
Stichtag |
Mitglieder gesamt |
Kinder-/ Jugendanteil |
31.12.2011 |
756 |
40,24 % |
31.12.2012 |
773 |
36,01 % |
31.12.2013 |
779 |
35,42 % |
31.12.2014 |
763 |
36,57 % |
31.12.2015 |
742 |
35,68 % |
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag vom RHTC Rheine e.V. auf Zuwendung für die Errichtung
einer Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenfeld
Anlage 2: Zusatzinformationen vom RHTC Rheine e.V. für die Beurteilung
der sportfachlichen Notwendigkeit