Betreff
Antrag vom RHTC Rheine e.V. auf eine Zuwendung für den Bau einer Flutlichtanlage für den Kunstrasenplatz am Timmermannufer
Vorlage
078/16
Aktenzeichen
II-1.50-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem RHTC Rheine e.V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 11.819,73 € für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenfeld am Timmermannufer zu gewähren.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven baufachlichen Stellungahme vom Fachbereich 5/Planen und Bauen


Begründung:

 

Der Zuschussantrag ist am 16. November 2015 beim Sportservice der Stadt Rheine eingegangen, er ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Zwar wurde die Frist gemäß Ziffer 2 der Sportförderrichtlinien - nach Ziffer 7 müssen Anträge bis zum 1. Oktober eines Jahres vorliegen, wenn eine Förderung im Folgejahr angestrebt wird - überschritten.
Nach den vorgenannten Richtlinien können jedoch auch verspätet eingegangene Antrage berücksichtigt werden, sofern die im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht ausgeschöpft wurden.
Da im Bereich der Investitionskostenzuschüsse an Vereine zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch entsprechende Haushaltsmittel verfügbar sind, beabsichtigt die Verwaltung, den Antrag vom RHTC Rheine zu berücksichtigen.

 

Alle formalen Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung sind damit erfüllt, auch die erforderliche Baugenehmigung wurde bereits am 20. Mai 2015 erteilt.

Lediglich die in den allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine vorgesehen baufachliche Stellungnahme steht noch aus, sie konnte bisher aufgrund noch fehlender Informationen von Vereinsseite nicht abschließend abgegeben werden.

Da aus Sicht der Verwaltung zur Beurteilung der sportfachlichen Notwendigkeit weitere Informationen und Angaben erforderlich waren, wurde der Verein um entsprechende Mitteilung gebeten.

 

Mit Mail vom 4. Februar 2016 hat Herr Dannemann, Vorsitzender der Hockeyabteilung, alle Fragen vollständig und überzeugend beantwortet, sie ist ebenfalls als Anlage enthalten. Beigefügt war ebenfalls ein Trainingsplan, der verdeutlicht, dass die Ausweitung der Trainingskapazitäten, die mit Hilfe einer Flutlichtanlage erreicht werden, dringend benötigt werden.

 

Bei der Errichtung der Flutlichtanlage handelt es sich um eine Neubaumaßnahme, der Höchstfördersatz beträgt somit 30 Prozent.
Aufgrund des aktuellen Kinder- und Jugendanteils von 35,68 % ergibt sich eine Förderquote i.H.v. 26,76 %, dies entspricht der im Beschlussvorschlag genannten Summe von 11.819,73 €.

 

Abschließend ist zur Information eine Übersicht der Mitgliederentwicklung beim RHTC Rheine e.V. der letzten 5 Jahre angefügt:

 

Stichtag

Mitglieder gesamt

Kinder-/ Jugendanteil

31.12.2011

756

40,24 %

31.12.2012

773

36,01 %

31.12.2013

779

35,42 %

31.12.2014

763

36,57 %

31.12.2015

742

35,68 %

 

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag vom RHTC Rheine e.V. auf Zuwendung für die Errichtung

                einer Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenfeld

Anlage 2: Zusatzinformationen vom RHTC Rheine e.V. für die Beurteilung

                der sportfachlichen Notwendigkeit