Betreff
Ausbau der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg (53014-3712)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung der Herstellungsmerkmale
III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
102/16
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg:

 

 

Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg (Tempo 30-Zone)

 

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

a)  Fahrbahn:

è   Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn , eingefasst von Rundbordsteinen r= 5,0 cm, in Zufahrten und Querungsbereichen abgesenkt auf r = 2,0 cm, mit Unterbau, Belastungsklasse BK 1,0 (früher Bauklasse IV) RStO, in einer Breite von 5,50 m

 

               

 

b)  Begrünung:

è   Anlegung von Grünbeeten mit Unterpflanzung im Bereich der Fahrbahn in einer Breite von 1,25 m

 

 

 

c)   Gehwege:

è   Herstellung von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von 1,75 m, aus grauen Betonsteinpflasterplatten d= 8,0 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau

 

 

d)  Entwässerung:

è   Herstellung von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen und Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

 

 

 

 

e)  Straßenbeleuchtung:

è   Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m.

 

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort: “Dannenkamp“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Hohe Heideweg

von Nielandstraße bis Norgerweg

der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW S.496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort:“Dannenkamp“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

 

 

Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg  (Tempo-30-Zone)

 

 

     Ausbau im Separationsprinzip mit:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.        Grünbeete mit Unterpflanzung

 

3.        Gehwege aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

4.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

5.        Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg fand in der Zeit vom 27. Januar 2016 bis 15. Februar 2016 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt. 

 

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.

 

 

Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.

 

 

         Eingabe 1

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.

 

                        

 

 

             Abwägung:

        

Verkehrliche Belange stehen der Verbreiterung der Zufahrt nicht entgegen.

 

Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterung der Absenkung.      

 

 

 

 

 

         Eingabe 2

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.

 

            

           

             Abwägung:

        

                         

Die Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße mit Sammelfunktion einzustufen. Sie sammelt Teile des anfallenden Verkehrs der Verkehrsberuhigten Bereiche Norgerweg, Grönings Hoff (Ausbau erfolgt später) und Kösterskamp und leitet diesen über die Nielandstraße und die Verlängerung des Hohe Heideweges im nördlichen Bereich zur Rheiner Straße (Hauptsammelstraße) ab. Im südlichen Bereich des Quartiers übernimmt diese Funktion der Lindvennweg. Aus diesem Grund wird der Hohe Heideweg in diesem Bereich als Tempo-30-Zone im Separationsprinzip, wie auch die Nielandstraße (Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg) und der Lindvennweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße), ausgebaut.

           

Die Anlegung von Parkstreifen ist hier aufgrund der Parzellenbreite von 9 m (im Vergleich zur Nielandstraße mit 11m) nicht möglich.

Die Stadt Rheine ist generell nicht verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass auf Privatgrund fehlende Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung gestellt werden. Der Eigentümer hat selbst für ausreichenden Parkraum auf eigenen Flächen zu sorgen.

Ein Halten, bzw. Parken auf der Fahrbahn ist bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 m möglich und auch erlaubt, wenn durch das abgestellte Fahrzeug keine Behinderung entsteht.

Des Weiteren können die Parkstreifen entlang der Nielandstraße zum Abstellen der PKW genutzt werden.

 

 

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes der Abwägung.      

 

 

 

 

 

Eingabe 3

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.

 

            

 

             Abwägung:

        

Einer weiteren Zufahrt an der gewünschten Stelle stehen verkehrliche Belange nicht entgegen.

 

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen eine Verschiebung des Grünbeetes. Die ungehinderte Zufahrt zur Straße Grönings Hoff wurde durch Schleppkurven geprüft. 

 

Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die zusätzliche Zufahrt und die Verschiebung des Grünbeetes.      

 

 

 

Zu II:          Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Die Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg befindet sich im  Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 286-1, Kennwort „Mesum – Nord I“ und  Nr. 191, Kennwort:“Dannenkamp“.

 

Die Parzellen an der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg sind größtenteils bereits bebaut, so dass ein Ausbau erfolgen sollte. 

 

Der Ausbau der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg ist im Investitionsprogramm für 2016 vorgesehen.

 

Die Planung sieht für die Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg einen Ausbau im Separationsprinzip im Bereich der bestehenden Tempo-30-Zone mit einer in Asphalt ausgeführten Fahrbahn, Entwässerungsrinnen, eingefasst in Rundbordsteine vor.

 

Es werden wechselseitig Grünbeete angeordnet.

 

Beidseitig der Fahrbahn sind Gehwege geplant.

Die Gehwege erhalten eine graue Plattierung, in den Bereichen der Zufahrten wird graues Betonsteinpflaster eingebaut.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

 

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine, hier: Anlegung von Verkehrsgrün, abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 

 

 

Hinweis:

 

Die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine. Der Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand beträgt

90 % (Anliegeranteil).

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushaltsplan vorgesehen.

 

 


Anlagen:

 

Eingaben der Anlieger

Lageplanverkleinerung