I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung der Herstellungsmerkmale
III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anre-
gungen und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg:
Hohe
Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg (Tempo 30-Zone)
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn:
è
Herstellung
einer asphaltierten Fahrbahn , eingefasst von Rundbordsteinen r= 5,0 cm, in
Zufahrten und Querungsbereichen abgesenkt auf r = 2,0 cm, mit Unterbau, Belastungsklasse
BK 1,0 (früher Bauklasse IV) RStO, in einer Breite
von 5,50 m
b) Begrünung:
è
Anlegung
von Grünbeeten mit Unterpflanzung im Bereich der Fahrbahn in einer Breite von 1,25
m
c) Gehwege:
è
Herstellung
von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von 1,75 m, aus grauen
Betonsteinpflasterplatten d= 8,0 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem
Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau
d) Entwässerung:
è
Herstellung
von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen und Einbau von Straßenabläufen mit
Anschluss an die vorhandene Kanalisation
e) Straßenbeleuchtung:
è
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m.
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Hohe
Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr.
286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort: “Dannenkamp“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der Straße Hohe Heideweg
von Nielandstraße bis Norgerweg
der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§ § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015
(GV.NRW S.496), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße Hohe
Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr.
286-I, Kennwort: "Mesum – Nord I" und Nr. 191, Kennwort:“Dannenkamp“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Hohe
Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg (Tempo-30-Zone)
Ausbau
im Separationsprinzip mit:
1.
Fahrbahn
in Asphalt mit Unterbau
2.
Grünbeete
mit Unterpflanzung
3.
Gehwege
aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues
Betonsteinpflaster mit Unterbau
4.
Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
5.
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung und
Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg fand in der Zeit vom 27. Januar 2016 bis 15. Februar 2016 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt.
Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.
Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.
Eingabe 1
Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.
Abwägung:
Verkehrliche Belange stehen der Verbreiterung der Zufahrt nicht entgegen.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Verbreiterung der Absenkung.
Eingabe 2
Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.
Abwägung:
Die Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße mit Sammelfunktion einzustufen. Sie sammelt Teile des anfallenden Verkehrs der Verkehrsberuhigten Bereiche Norgerweg, Grönings Hoff (Ausbau erfolgt später) und Kösterskamp und leitet diesen über die Nielandstraße und die Verlängerung des Hohe Heideweges im nördlichen Bereich zur Rheiner Straße (Hauptsammelstraße) ab. Im südlichen Bereich des Quartiers übernimmt diese Funktion der Lindvennweg. Aus diesem Grund wird der Hohe Heideweg in diesem Bereich als Tempo-30-Zone im Separationsprinzip, wie auch die Nielandstraße (Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg) und der Lindvennweg (von Rheiner Straße bis Nielandstraße), ausgebaut.
Die Anlegung von Parkstreifen ist hier aufgrund der Parzellenbreite von 9 m (im Vergleich zur Nielandstraße mit 11m) nicht möglich.
Die Stadt Rheine ist generell nicht verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass auf Privatgrund fehlende Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung gestellt werden. Der Eigentümer hat selbst für ausreichenden Parkraum auf eigenen Flächen zu sorgen.
Ein Halten, bzw. Parken auf der Fahrbahn ist bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 m möglich und auch erlaubt, wenn durch das abgestellte Fahrzeug keine Behinderung entsteht.
Des Weiteren können die Parkstreifen entlang der Nielandstraße zum Abstellen der PKW genutzt werden.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes der Abwägung.
Eingabe 3
Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.
Abwägung:
Einer weiteren Zufahrt an der gewünschten Stelle stehen verkehrliche Belange nicht entgegen.
Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen eine Verschiebung des Grünbeetes. Die ungehinderte Zufahrt zur Straße Grönings Hoff wurde durch Schleppkurven geprüft.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die zusätzliche Zufahrt und die Verschiebung des Grünbeetes.
Zu II: Festlegung
der Herstellungsmerkmale
Die Straße Hohe Heideweg von
Nielandstraße bis Norgerweg befindet
sich im Geltungsbereich der
Bebauungspläne Nr. 286-1, Kennwort „Mesum – Nord I“ und Nr. 191, Kennwort:“Dannenkamp“.
Die
Parzellen an der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg sind größtenteils
bereits bebaut, so dass ein Ausbau erfolgen sollte.
Der Ausbau der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg ist im Investitionsprogramm für 2016 vorgesehen.
Die Planung sieht für die Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis
Norgerweg einen Ausbau im Separationsprinzip im Bereich der bestehenden Tempo-30-Zone
mit einer in Asphalt ausgeführten Fahrbahn, Entwässerungsrinnen, eingefasst in
Rundbordsteine vor.
Es werden wechselseitig Grünbeete angeordnet.
Beidseitig der Fahrbahn sind Gehwege geplant.
Die Gehwege erhalten eine graue Plattierung, in den Bereichen der
Zufahrten wird graues Betonsteinpflaster eingebaut.
Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen
entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von T-30-Zonen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung erfolgt über
Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Da die Ausbaumerkmale der Straße Hohe Heideweg von Nielandstraße bis Norgerweg von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine, hier: Anlegung von Verkehrsgrün, abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.
Hinweis:
Die
beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme erfolgt nach den Bestimmungen des
Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Rheine. Der Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand beträgt
90 %
(Anliegeranteil).
Die Durchführung
der Maßnahme ist im Haushaltsplan vorgesehen.
Anlagen:
Eingaben der
Anlieger
Lageplanverkleinerung