Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertage-seinrichtungen hier: 2. Änderung
Vorlage
566/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die als Anlage 2 beigefügte 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen zu beschließen.

 

 


Begründung:

 

Die vom Rat der Stadt Rheine am 21. Juni 2006 beschlossene Elternbeitragssatzung bedarf unter Berücksichtigung neuerdings ausgewerteter Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster zum Elternbeitragsbereich der erneuten Änderung.

 

In zwei Entscheidungen hat das OVG deutlich herausgestellt, das im Rahmen der ex-post-Betrachtung zur Bemessung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen immer von einem Kalenderjahreseinkommen auszugehen ist. Die Regelungen in der Satzung vom 21. 06. 2006 wurden aus den bis zum 31. 07. 2006 gültigen Formulierungen im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder übernommen. Wie sich aus den OVG-Urteilen ergibt, ist die bisherige Verwaltungspraxis mit der 12-fach-Regelung bei Einkommensveränderungen im Laufe eines Kalenderjahres nicht rechtens. Für den Fall von Einkommensveränderungen im laufenden Kalenderjahr muss bei der Beitragsfestsetzung immer auf das zu erwartende Kalenderjahreseinkommen abgestellt werden.

 

Die beabsichtigten Veränderungen beziehen sich auf den § 4 Abs. 2 der Satzung und sind aus der als Anlage 1 beigefügten Gegenüberstellung zu entnehmen.

 

Mit der beabsichtigten Satzungsänderung können im Einzelfall Veränderungen in plus und minus eintreten. Insgesamt gesehen geht die Verwaltung davon aus, dass es in der Gesamtsumme zum Elternbeitragsaufkommen zu keinen Veränderungen kommt. 

 


Anlagen:

 

Neufassung des § 4 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung unter Berücksichtigung der OVG-Urteile aus Nov. 2005

 

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen vom __________