Betreff
Ausbau Dechant-Pietz-Straße (53014-143)
(Schorlemerstraße bis Sperberweg/Pirolweg)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60z,
Kennwort: "Schmale Straße Ost"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
141/16
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der TBR / Neues Rathaus.

 

 


Begründung:

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

  

Die geplante Dechant-Pietz-Straße befindet sich in den Grenzen des rechts­kräftigen Bebauungsplanes Nr. 60z, Kennwort „Schmale Straße Ost“ und liegt südlich der Schützenstraße, nahe dem Marienstift.

Die Straße endet im Westen an der Schorlemerstraße und knickt im östlichen Bereich nach Norden ab und endet am Pirolweg. Mittig der Dechant-Pietz-Straße schließt sich ein 3,0 m breiter Geh- und Radweg an, der in südliche Richtung zum Stichweg „Schorlemerstraße“ führt. Ein weiterer Geh-/Radweg in 2,50 m Breite verläuft ebenfalls in südliche Richtung zum Sperberweg und schafft eine Anbindung zur dort vorhandenen Grün- und Spielplatzfläche.

Die Straßenparzelle des querverlaufenden Fahrbahnabschnittes ist mit einer Breite von 6,0 m festgesetzt. Der nach Norden verlaufende Abschnitt ist 7,0 m breit. Die Dechant-Pietz-Straße wird als reine Wohnstraße eingestuft.

 

Inzwischen sind die vorhandenen Grundstücksparzellen der Dechant-Pietz-Straße  größtenteils bebaut, sodass die Straße endgültig ausgebaut wer­den kann.

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Dechant-Pietz-Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließungsfunktion und übernimmt weitere Nutzungsformen wie das Parken und die Aufenthaltsfunktion. Daher soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.

 

3.    Notwendige Breiten:

 

a) Dechant-Pietz-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzellen mit einer Breite von 6,00 m in dem querverlaufenden Fahrbahnast und in einer Breite von 7,00 m in dem Fahrbahnabschnitt Richtung Norden zum Pirolweg vorgesehen.

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 7,00 m. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt.

Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pfla­ster ausgeführt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

 

b) Fuß- und Radwege:

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird auf östlicher Seite ein Geh-/Radweg (2,50 m breit) in südliche Richtung zum Sperberweg erstellt, der eine Verbindung zur vorhandenen Grün- bzw. Spielplatzfläche am Sperberweg darstellt. Ebenso wird ein Fuß-/Radweg geplant, der die Dechant-Pietz-Straße in südliche Richtung mit dem Stichweg „Schorlemerstraße“ verbindet. Beide Fuß- und Radwege werden in rotem Betonsteinpflaster erstellt.

       

4.    Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5.    Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m einge­plant.

 

6.    Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7.    Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau der Dechant-Pietz-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).  

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf die Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

       

8.    Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt - nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im Herbst  2016.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan