Betreff
Mitgliedschaft des Jugendamtselternbeirates in der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder"
Vorlage
144/16
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass ein Vertreter/eine Vertreterin Jugendamtselternbeirates als zusätzliches Mitglied in die AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“ aufgenommen wird.


Begründung:

 

Bereits in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung am 03.03.2016 war über die Mitgliedschaft des Jugendamtselternbeirates (JAEB) in der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder" beraten worden.

 

Die Verwaltung war der Auffassung, dass bezogen auf den Gesetzestext im § 78 SGB VIII eine Beteiligung des JAEB an der AG 78 rechtlich nicht abgesichert sei. Aus diesem Grunde hatte die Verwaltung auch nur einen Gaststatus für den JAEB in der AG 78 für eine Sitzung im Jahr vorgesehen.

 

Da die Mehrheit der Mitglieder in der AG 78 jedoch eine Aufnahme eines Vertreters/einer Vertreterin des JAEB als zusätzliches Mitglied in die AG 78 befürworten und diese Meinung in den Wortmeldungen einzelner Jugendhilfeausschussmitglieder auf Zustimmung gestoßen ist, wurde die Verwaltung beauftragt, den Beschlussvorschlag der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“ rechtlich zu prüfen und das Ergebnis dem Jugendhilfeausschusses vorzustellen.

 

Die rechtliche Prüfung erfolgte in Form einer Anfrage beim Justiziar des Landesjugendamtes. Das Landesjugendamt berät gem. § 85 Abs. 2 SGB VIII die Jugendämter zu Fragen des Jugendhilferechts, dabei geht es insbesondere um Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Regelungen des SGB VIII.

 

Ergebnis der rechtlichen Prüfung ist, dass der reine Wortlaut des § 78 SGB VIII nicht abschließend sei. Eine Ausweitung des Teilnehmerkreises ist möglich, wenn damit das Ziel der jeweiligen AG 78 erreicht werden kann.

 

Das Ziel der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder", welches in der Präambel zur Geschäftsordnung der AG 78 festgelegt ist, lautet wie folgt:

 

Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Planungsgremium ohne eigenes Entscheidungsrecht. Sie gibt Empfehlungen, bereitet freiwillige Vereinbarungen vor, klärt im Vorfeld von Beratungen und Beschlussfassungen im Jugendhilfeausschuss Fragestellungen auf fachlicher Ebene und verfolgt im Nachgang von Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses bestimmte Themen weiter.

 

Ein Vertreter/eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates als zusätzliches Mitglied in die AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“ steht im Einklang mit der Präambel, so dass dem Beschluss der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“ einen Vertreter/eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates als zusätzliches Mitglied aufzunehmen, rechtlich nichts entgegensteht.