Betreff
Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen - Ü3-Ausbauprogramm des Landes NRW
Vorlage
145/16
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt,

 

  1. die der Stadt Rheine zugewiesenen Ü3-Investionsmittel wie folgt zu verwenden:
    • 360.000 EUR für die Erweiterung der AWO-Kita an der Ludgeristr. um eine Gruppenform III
    • 75.600 EUR für die Ausstattungskosten der neuen Kita am Deisterweg

 

  1. der AWO (Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen) für die die Erweiterung ihrer Kita an der Ludgeristr. neben den Fördermitteln des Landes einen zusätzlichen städtischen Zuschuss von maximal 100.786 EUR zu gewähren.

Begründung:

 

Das Förderprogramm

 

Das Land NRW hat mit Erlass vom 24. März 2016 mitgeteilt, dass 100 Millionen Euro aus den freigewordenen Mitteln des Betreuungsgeldes in den Ausbau von Plätzen für Kinder über 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen fließen sollen.

 

Es werden ausdrücklich nur neue Ü3-Plätze in Kindertageseinrichtungen gefördert; Sanierungs- oder Ersatzbaumaßnahmen sind nicht förderfähig. Die Förderhöchstbeträge entsprechen denen, die bereits aus dem U3-Ausbau bekannt sind:

 

  • Bei Neubaumaßnahmen inklusive Ersteinrichtung sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks 20.000 Euro je Betreuungsplatz.

 

  • Bei Aus- und Umbaumaßnahmen sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks 8.500 Euro je Betreuungsplatz.

 

  • Bei Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks 3.500 Euro je Betreuungsplatz

 

Die Landeszuwendung wird dabei auf 90 % beschränkt.

 

Jedem Jugendamt wurde mit dem Erlass ein Budget reserviert, für das bis zum 31. August 2016 entscheidungsreife Anträge eingereicht werden können. Mittel, für die keine entscheidungsreife Anträge eingereicht werden, werden landesweit neu vergeben.

 

Der Stadt Rheine wurde ein Budget von 435.600 € zugeteilt.

 

 

 

Die Verteilung der Fördermittel

 

Das Landesjugendamt hatte bereits im Vorfeld die örtlichen Jugendämter auf die anstehende Förderung von zusätzlichen Ü3-Betreuungsplätzen aufmerksam gemacht. Da mit einer sehr kurzen Antragsfrist gerechnet werden musste, sollte die Zeit genutzt werden, frühzeitig konkrete Maßnahmen anzudenken. Das Jugendamt hat daraufhin Ende Februar 2016 in der AG 78 Kindertageseinrichtungen über das angekündigte Förderprogramm informiert. Die Träger wurden gebeten, eventuelle Vorschläge dem Jugendamt zu unterbreiten.

 

Parallel dazu hat das Jugendamt geprüft, in wie weit die derzeitigen Ausbaupläne der Stadt Rheine mit dem Förderprogramm vereinbar sind.

 

Die Neuerrichtungen Kita Thieberg und Kita Villa Kunterbunt sowie die Schaffung einer 3. Gruppe an der Kita Gartenstadt können nicht mehr gefördert werden, da die Maßnahmen schon fast abgeschlossen sind und in den Förderrichtlinien ein vorzeitiger Maßnahmebeginn nicht vorgesehen ist. Lediglich für die noch ausstehende Erstausstattung der Kita am Deisterweg ist ein Förderantrag möglich.

 

Von Seiten der Träger hat sich die AWO (Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen) beim Jugendamt gemeldet, um Erweiterungsmöglichkeiten der Kita an der Ludgeristr. 22 zu prüfen. Andere Träger haben sich nicht gemeldet, was angesichts der in den vergangenen Jahren schon vorgenommenen Erweiterungen der bestehenden Einrichtungen auch nicht zu erwarten war.

 

 

 

Erweiterung der AWO-Kita um eine 4. Gruppe

 

Das Angebot der AWO, eine Erweiterung der Kita an der Ludgeristr. 22 zu prüfen, kommt den Ergebnissen der Kindergartenbedarfsplanung für den Schotthock entgegen, da es auch einen entsprechenden Bedarf für eine zusätzliche Gruppenform III gibt.

 

Bei der Entwicklung der Erweiterungspläne waren die Vorgaben des Landesjugendamtes zu beachten, die neben den zusätzlichen Gruppenräumen auch einen größeren Personalraum und einen größeren Küchenbereich erfordern. Hinzu kommt, dass zur Anbindung der neuen Gruppe der Sanitärbereich einer bestehenden Gruppe verlegt werden muss. In der Summe ergeben sich somit Baukosten für die zusätzliche Gruppenform iHv. 434.316 €. Für die Ausstattungskosten veranschlagt die AWO 53.288 €.

 

Die baufachliche Stellungnahme der städt. Hochbauverwaltung hat die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Planung und Konstruktion, sowie die Angemessenheit der Baukosten bestätigt.

 

Die AWO möchte die Baumaßnahme nutzen, gleichzeitig den Sanitärbereich für das Personal zu erneuern. Dafür veranschlagt die AWO 18.000 €, die sie zu 100 % selber aufbringen wird. Weitergehende finanzielle Mittel stehen der AWO nicht zu Verfügung. Die AWO beantragt daher die 100 %tige Kostenübernahme für die vorgesehene Gruppenerweiterung (vgl. Anlage 1).

 

Nach Abzug der Ü3-Fördermittel von (20 Plätzen x 18.000 € =) 360.000 € verbleibt ein Zuschussbedarf von 109.604 €.

 

Im Quervergleich mit der Förderung anderer Träger muss jedoch festgehalten werden, dass der Jugend- und Familiendienst für die Erweiterung der Kita Gartenstadt um eine Gruppenform III zuletzt einen städtischen Zuschuss iHv. 44.470 € erhalten hat. Der Gleichbehandlung wegen sollte die AWO statt der beantragten 53.288 € auch nur 44.470 € für die Ausstattung erhalten.

 

gesamte Baukosten

 434.316,00 €

abzgl. Sanierungsanteil

-  18.000,00 €

abzgl. Fördermittel

-360.000,00 €

angemessene Einrichtungskosten

   44.470,00 €

zusätzlicher städtischer Zuschuss

 100.786,00 €

 

 

 

 

Finanzierung des Zuschussbedarfes

 

Im Projekt 2102-01 (Einrichtung Neubauten) stehen durch die bewilligten U3-Fördermittel für die Kitas Thieberg, Villa Kunterbunt und Deisterweg zusätzliche Mittel iHv. 88.200 € zur Verfügung. Hinzu kommen weitere geplanten Einnahmen durch das neue Ü3-Förderprogramm für die Kita am Deisterweg iHv. 75.600 €.

 

Für den Zuschussbedarf iHv. 100.786 € stehen somit ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

 

Mögliche Folgen eines Verzichtes der Gruppenerweiterung

 

Sollte für die Gruppenerweiterung der AWO-Kita keine Ü3-Fördergelder beantragt werden, könnte zwar noch ein Teil der Fördergelder auf das Projekt Ü3-Einrich­tungs­kosten der Kita am Deisterweg verlagert werden, aber ein Großteil der Fördergelder wäre verloren.

 

Von dem zugeteilten Budget iHv. 435.600 € müssten zum Stichtag 31. August 2016 271.800 € an das Land zurückgegeben werden, da alternativ keine entscheidungsreifen Anträge eingereicht werden könnten.

 

Da bei einem Verzicht auf die Gruppenerweiterung nicht nur die Fördergelder verloren gehen, sondern dann auch die dringend benötigten zusätzlichen Betreuungsplätze für den Schotthock nicht realisiert werden können, sollte dem Antrag der AWO auf eine nahe zu 100%ige Kostenübernahme stattgegeben werden.


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der AWO

Anlage 2: Grundriss

Anlage 3: Baukostenschätzung