Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt dem Jugend- und Familiendienst e.V., Wadelheimer Str. 195, 48432 Rheine, als Träger der neuen Kindertageseinrichtung am Deisterweg 24 in 48429 Rheine für die Erstausstattung dieser 3-gruppigen Kindertageseinrichtung eine Zuwendung in Höhe von 166.615,00 € als Zuschuss zu gewähren.
Begründung:
Dem Jugend- und Familiendienst e.V., Wadelheimer Str. 195, 48432 Rheine, wurde die Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung am Deisterweg 24 in 48429 Rheine übertragen.
Diese neue Kindertageseinrichtung wird derzeit errichtet und soll zum Jahresende als 3-gruppige Einrichtung den Betrieb aufnehmen. Sie wird im sogenannten Investorenmodell errichtet. D. h., der Investor stellt die Immobilie zur Verfügung und vermietet sie an den Träger. Die notwendige Erstausstattung der Kindertageseinrichtung ist jedoch kein Bestandteil des Mietvertrages. Bei der Ausschreibung der Trägerschaft waren die Bewerber auch entsprechend informiert worden:
„Für die notwendige Erstausstattung der
Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale gewährt. Diese errechnet sich
aus den letzten Vorgaben des Landesjugendamtes aus dem Jahr 2007 zzgl.
Inflationsausgleich (ca. 165.000 € incl. Mwst. bei einer dreigruppigen
Einrichtung). Die Förderpauschale bedarf aber noch der Beschlussfassung des
Jugendhilfeausschusses. Falls Förderprogramme des Bundes/des Landes für den
U3-Ausbau zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.“
Bei der angemessenen Höhe der Ausstattungskosten hat sich die Stadt Rheine in der Vergangenheit immer an den zuletzt geltenden Förderrichtlinien des Landesjugendamtes orientiert. Das Landesjugendamt hatte zuletzt im Jahr 2006 seine Richtlinien angepasst. Danach ergibt sich folgender Förderbedarf:
Nach der
Förderrichtlinie des Landes (LWL
Rundschreiben Nr. 02/2007 zum Stichtag 01.01.2006) |
|||
|
|
|
|
|
Einzelwert |
Faktor |
Summe |
Pauschale
für 3 gruppige Einrichtung |
13.190,00 € |
3 |
39.570,00 € |
Zuschlag
für den kleinen Gruppen-nebenraum |
1.820,00 € |
3 |
5.460,00 € |
Zuschlag
für die Betreuung von U3-Kindern |
2.330,00 € |
3 |
6.990,00 € |
Zuschlag
für die 45 Std. Betreuung* |
3.060,00 € |
2 |
6.120,00 € |
* ehemals Tagesstättenförderansatz. |
|
|
|
Es wird angenommen, dass 2/3 der Kinder zu Mittag verpflegt
werden müssen. |
|
Einzelwert |
Faktor |
Summe |
|
Gymnastikraum |
2.870,00 € |
1 |
2.870,00 € |
|
Raum
für die Einrichtungsleitung |
1.640,00 € |
1 |
1.640,00 € |
|
Raum
für das Personal |
1.640,00 € |
1 |
1.640,00 € |
|
Beschaffung
von Fachliteratur |
190,00 € |
1 |
190,00 € |
|
Besondere
Einrichtungen in Mietobjekten |
4.920,00 € |
1 |
4.920,00 € |
|
|
|
|
69.400,00 € |
|
|
|
|
|
|
Die
Landesförderung sollte 50 % der Kosten abdecken, d.h. die tatsächlichen
Kosten hätten zum Stichtag |
|
138.800,00
€ |
||
01.01.2006
betragen: |
|
|||
|
|
|
|
|
incl. Preisindex bis 31.03.2016 (120,04 %) |
|
|
166.615,00 € |
|
Der Preisindex beruht auf Angaben von IT-NRW. Da es keinen eigenen Preisindex für Einrichtungskosten gibt, wurden der Verbraucherpreisindex und der Baukostenindex gemittelt.
Mit dieser Zuwendung hat der Träger die gesamte Erstausstattung für die Kindertageseinrichtung zu beschaffen. Die Ausstattungskostenzuschüsse des Bundes bzw. des Landes werden dabei verrechnet:
- Für die Erstausstattung der U3-Plätze erwartet die Stadt Rheine einen Zuschuss aus Bundes- bzw. Landesmitteln i.H.v. 25.200,00 Euro.
- Für die Erstausstattung der Ü3-Plätze erwartet die Stadt Rheine einen Zuschuss aus Landesmitteln i.H.v. 75.600,00 Euro.