Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der HFA nimmt die Aktualisierungen der Amtshilfevereinbarungen zwischen der Stadt Rheine und den Technischen Betrieben Rheine AöR zur Kenntnis.


Begründung:

 

Die TBR ist mit Wirkung vom 01.01.2008 durch Umwandlung der vormaligen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gegründet worden.

 

Durch Vertrag vom 27.04.2009 wurde eine vorläufige Regelung der Amtshilfe vereinbart. Die vorläufige Regelung wurde mit Datum vom 27.05.2013 überarbeitet. Mit den beigefügten Aktualisierungen zum 01.01.2017 sollen neben redaktionellen Änderungen auch der Personalkostenindex in beiden Verträgen angeglichen werden.

 

Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Stadt Rheine für die TBR und umgekehrt soll zukünftig ein einheitlicher Personalkostenindex zugrunde gelegt werden. Bisher wurde von Seiten der Stadt ein Index auf Grundlage des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) und des Landesbesoldungsgesetzes NW in Verbindung mit der Landesbesoldungsordnung NW jährlich neu berechnet. Diese Berechnung ist mit höherem Aufwand verbunden als die Übernahme des von der TBR berücksichtigten Index vom statistischen Bundesamt.

 

Die Anlagen 1 und 3 enthalten die Änderungsverträge. Die Anlagen 2 und 4 stellen in einer Synopse die Unterschiede dar.


Anlagen:

 

Anlage 1: 1. Vertragsänderung Leistungen Stadt Rheine für TBR

Anlage 2: Übersicht über Änderungen Vertrag Leistungen Stadt für TBR

Anlage 3: 1. Vertragsänderung Leistungen TBR für Stadt Rheine

Anlage 4: Übersicht über Änderungen Vertrag Leistungen TBR für Stadt Rheine