Betreff
Öffnung der Obergrenzenregelung im OGS-Bereich an den Grundschulen der Stadt Rheine
Vorlage
154/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beschließt, die bestehende Obergrenzenregelung für Betreuungsplätze im Offenen Ganztag an 12 Rheiner Grundschulen zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 zu öffnen. Die Überschreitung der OGS-Obergrenze kann zukünftig durch die Entscheidung der jeweiligen Schulleitung und unter Berücksichtigung der bestehenden räumlichen Kapazitäten und multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des Schulgebäudes in Absprache mit dem Schulträger erfolgen, wenn im Budget ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine verfügt derzeit über 14 Grundschulen, an denen jeweils mindestens eine Betreuungsform für die Schüler/innen angeboten wird. An 12 der 14 Grundschulen werden außerunterrichtliche Angebote in Form des offenen Ganztages (OGS), teilweise mit einem zusätzlichen Betreuungsangebot analog der „Schule von acht bis eins“, durchgeführt.

 

Mit Datum vom 27.11.2013 stellte die CDU-Fraktion den Antrag, dass jedes Kind auf Wunsch die Möglichkeit haben soll, einen Betreuungsplatz im offenen Ganztag in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach OGS-Plätze und um der genannten Zielvorgabe zu entsprechen, beschloss der Schulausschuss zuletzt in seiner Sitzung am 10.06.2015 mit der Vorlage Nr. 157/15 die folgende unbefristete Obergrenzenregelung für OGS-Plätze an 12 Rheiner Grundschulen:

 

Name der Schule

 Obergrenze ab dem Schuljahr 2015/16

Annetteschule

84

Bodelschwinghschule

75

Edith-Stein-Schule

75

Franziskusschule Mesum

50

Gertrudenschule

60

Johannesschule Eschendorf

83

Johannesschule Mesum

75

Ludgerusschule Schotthock

120

Marienschule Hauenhorst

50

Michaelschule

120

Paul-Gerhardt-Schule

52

Südeschschule

53

Gesamt

897

 

Die Obergrenze wurde dabei von 780 auf 897 Kinder angehoben. Dies war, nach seinerzeitiger Aussage der einzelnen Schulleitungen, die maximale Anzahl von OGS-Betreuungsplätzen, die räumlich in dem jeweiligen Schulgebäude unterzubringen waren.

 

Nunmehr hat sich, nicht zuletzt durch Flüchtlingszuweisungen und stetig steigendes Interesse bzw. Bedarfen an Betreuung, vor allem im Offenen Ganztag, die Nachfrage nach OGS-Betreuungsplätzen deutlich verschärft, wie die folgende Grafik zeigt.

 

 

Mit Stand vom 02.05.2016 sind von den 897 vorhandenen Plätzen bereits 847 vor Schuljahresbeginn besetzt. Diese Zahl täuscht, da sich insgesamt 910 Eltern auf einen Betreuungsplatz beworben haben. Die Verteilung der Anmeldungen an den verschiedenen Schulen erfolgt jedoch derart ungleichmäßig, dass an manchen Schulen OGS-Kapazitäten ungenutzt bleiben, während sich an anderen Schulen die Wartelisten füllen. An der Johannesschule Mesum / Elte (23) und an der Marienschule Hauenhorst (12) stehen noch freie OGS-Plätze zur Verfügung. An der Ludgerusschule Schotthock sind vor Abschluss der notwendigen Baumaßnahmen lediglich 105 der, gemäß der Obergrenzenregelung möglichen, 120 OGS-Plätze besetzbar. Insgesamt befinden sich an den Schulen 63 Kinder auf OGS-Wartelisten, denen auch durch flankierende Betreuungsangebote, wie die zusätzliche Betreuung, größtenteils nicht abgeholfen werden kann. Dieser Wert wird sich erfahrungsgemäß noch bis zu Schuljahresbeginn und letztlich bis zum Meldestichtag 15.10.2016 erhöhen.

 

Es wird daher davon ausgegangen, dass insgesamt statt der 897, durch die bestehende Obergrenzenregelung festgelegten OGS-Plätze, ca. 960 benötigt werden. Es gibt zwar derzeit „lediglich“ 910 OGS-Anmeldungen, diese sind jedoch ungleich verteilt. Im Südraum stehen an den o. g. Grundschulen noch ca. 35 Plätze zur Verfügung, welche Erfahrungsgemäß offenbleiben werden (910+35=945). An der Ludgerusschule Schotthock sind derzeit 15 OGS-Plätze nicht nutzbar (945+15=960). Ob die nötigen Bauarbeiten rechtzeitig zum SJ 16/17 fertiggestellt werden, um die Plätze besetzen zu können ist derzeit unklar. Durch die Einrichtung einer Gruppe der zusätzliche Betreuung an der Michaelschule, würde die dortige Warteliste (5 Kinder) voraussichtlich abgebaut werden können (960-5=955).

 

Einige Schulleitungen kommen nunmehr immer häufiger auf die Schulverwaltung zu und widerrufen ihre letztjährig getroffenen, definitiven Aussagen zur personenmäßigen Unterbringungskapazität ihrer Betreuungsräumlichkeiten. Durch beispielsweise die multifunktionale Nutzung von Räumlichkeiten oder räumliche Umstrukturierungen im Gebäudebestand, sei ohne baulich-investive Maßnahmen eine Betreuung von mehr Kindern möglich, als es die jetzige Obergrenzenregelung erlaube.

 

Angesichts der derzeitigen und zukünftig zu erwartenden Betreuungsauslastung ist vor dem Hintergrund des im CDU-Antrag, welcher von allen Fraktionen unterstützt wurde, formulierten Ziels, die bestehende Obergrenzenregelung zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 zu öffnen. Stattdessen soll den Schulen eine Überschreitung der derzeit festgelegten Obergrenzen ermöglicht werden, in Abhängigkeit von den individuell bestehenden räumlichen und multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten des jeweiligen Schulgebäudes. Dabei ist in Absprache zwischen Schulträger, Schulleitung und dem beauftragten freien Träger der Betreuung abzustimmen, bis zu welcher Anzahl an Kindern die Qualität der Betreuung im jeweiligen Schulgebäude sichergestellt werden kann.

 

Finanzierung:

 

Die Finanzierung der Betreuung im offenen Ganztag ist dreigeteilt. So werden neben Landeszuschüssen und dem Eigenanteil der Stadt Rheine auch die Eltern in Form von Elternbeiträgen an den Kosten beteiligt. Was dies im Einzelnen bedeutet, kann den folgenden Ausführungen entnommen werden:

 

Landeszuschuss und Elternbeitrag:

Ab dem 01.08.2016 gewährt das Land NRW pro Kind im offenen Ganztag eine Förderung in Höhe von 994,00 € pro Schuljahr.

Daneben haben sich auch die Eltern/Erziehungsberechtigten je nach Höhe der Einkünfte in Form von Elternbeiträgen bis zu einem Höchstbetrag von zukünftig 180,00 € pro Monat an den Kosten zu beteiligen. Der durchschnittlich im Jahr zu leistende Elternbeitrag beträgt pro OGS-Platz ca. 460,00 €.

 

Eigenanteil der Stadt Rheine:

Gemäß des Erlasses der Landesregierung über die Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich und Sekundarstufe I vom 23.12.2010 (Bass 12 – 63 Nr. 2) hat der jeweilige Schulträger ab dem 01.08.2016 pro Schüler/in und Schuljahr im offenen Ganztag einen pflichtigen Eigenanteil in Höhe von mindestens 435,00 € zu erbringen. Bereits mit Ratsbeschluss vom 27.03.2012 hat der Rat der Stadt Rheine den maximalen Eigenanteil auf 650,00 € pro Kind und Schuljahr im offenen Ganztag festgesetzt.

 

Unterstellt, es würden durch die Aufhebung der Obergrenze alle 63 Kinder, welche sich zum 02.05.2016 auf den Wartelisten befanden, einen OGS-Platz erhalten, würde dies zu einer insgesamten OGS-Platzzahl i. H. v. 960 Plätzen führen. Beim bestehenden städtischen Eigenanteil würde dies Mehrkosten i. H. v. max. 40.950,00 € jährlich verursachen, bzw. max. 17.062,00 € anteilig für das Haushaltsjahr 2016. Der maximale städtische Eigenanteil für alle 960 Plätze beliefe sich damit auf insgesamt 624.000,00 € jährlich.

 

Den Einnahmen i. H. v ca. 1.395.840,00 € (Elternbeiträge und Fördermittel) ständen damit jährliche Ausgaben i. H. v 2.019.840,00 € (weitergeleitete Elternbeiträge, Fördermittel und Eigenanteil) gegenüber.

 

Dabei ist zu beachten, dass die tatsächlich zu erwartenden Kosten niedriger ausfallen werden. Erfahrungsgemäß bleiben, wie oben beschrieben, im Südraum regelmäßig einige OGS-Plätze unbesetzt. Ein planmäßiger Abschluss der Bauarbeiten an der Ludgerusschule Schotthock würde die dortigen zusätzlichen 15 OGS-Plätze verfügbar machen und die Warteliste komplett abbilden können. Weiterhin ist abzuwarten, ob von den restlichen OGS-Schulen tatsächlich 63 zusätzliche Plätze bereitgestellt werden können. Außerdem liegt der tatsächlich von der Stadt Rheine geleistete Eigenanteil pro OGS-Kind pro Jahr derzeit lediglich bei ca. 500,00 €. Dieses liegt begründet in Kostenersparnissen als Folge der letztjährigen Trägerausschreibung, sowie in der Menge an Flüchtlingskindern und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Betreuung, für die ein erhöhter Fördersatz seitens der Bezirksregierung geleistet wird.

 

Da die Eltern ihr Kind jedoch noch bis zum Stichtag 15.10. des Jahres für den offenen Ganztag anmelden können, ist abschließend dieser Zeitpunkt abzuwarten. Erst danach kann für das Haushaltsjahr 2016 festgestellt, sowie für das Haushaltsjahr 2017 prognostiziert werden, welche zusätzlichen Kosten auf die Stadt Rheine zukommen werden. Eventuell entstehende Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2016 können aus Mitteln des Produkt- oder Fachbereiches gedeckt werden.