Betreff
Gemeinsame Elternbeitragssatzung für den Elementar- und Primarbereich ab dem 01.08.2016
Vorlage
158/16
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss bzw. der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege und in der Primarstufe im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“, der „Schule von acht bis eins“ sowie der „zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages)“ (Elternbeitragssatzung).

 

 


Begründung:

 

Nach Vorberatungen und Beschlüssen im Jugendhilfeausschuss schlägt die Verwaltung vor, dass die in der Vorlage Nr. 045/16 genannten Eckpunkte

 

  • bereichsübergreifende Geschwisterermäßigung von 2/3 für das 2. Kind und 100% für jedes weitere Kind
  • Kopplung der Elternbeiträge im Primarbereich an den zulässigen Höchstbetrag, der durch Runderlass des zuständigen Ministeriums festgelegt wird
  • Heraufsetzung der Beitragsfreiheitsgrenze auf 24.000 €
  • Einführung einer weiteren Einkommensgrenze bei 96.000 €
  • geänderte Beitragsstruktur im Elementarbereich

 

in die gemeinsame Elternbeitragssatzung übernommen werden:

 

Neben diesen Änderungen, die in der Vorlage Nr. 045/16 ausführlich erläutert werden, sind noch einige redaktionelle bzw. rechtliche Klarstellungen, die zum Teil auf Hinweisen der örtlichen Rechnungsprüfung beruhen, in die Elternbetragssatzung eingeflossen.

 

Die beiden bislang eigenständigen Satzungen waren zuletzt in 2013 (Vorlage Nr. 170/13 für den Elementarbereich) und 2015 (Vorlage Nr. 049/15 für den Primarbereich) geändert worden.

 

Durch die Zusammenführung der beiden eigenständigen Satzungen ist es nicht möglich, eine lesbare Synopse zu erstellen, aus der die jeweiligen Änderungen ablesbar sind. Hilfsweise werden in der nachfolgenden Tabelle alle Änderungen erläutert:

 

 

§ 2 Abs. 1

 

Der Elternbegriff wurde neu gefasst, da die bisherige Formulierung „und rechtlich gleichgestellte Personen“ im Zweifel auch auf die Lebenspartner ausgedehnt werden könnte.

 

§ 3 a Abs. 1

 

Befristeter Anstieg der Beträge im Elementarbereich um 3,0 % statt 1,5 %.

 

§ 3 a Abs. 2

 

Das unterjährige Ende der Beitragspflicht war bislang nicht vorgesehen.

 

§ 3 a Abs. 4

 

Auch Tagespflegepersonen dürfen ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten verlangen.

 

§ 3 b Abs. 1

 

Kopplung der Elternbeiträge im Primarbereich an den zulässigen Höchstbetrag.

 

§ 4 Abs. 5

 

Neuer Stichtag für die Meldung der erforderlichen Daten.

§ 4 Abs. 6

 

Über Ausnahmen kann jetzt die Schulverwaltung entscheiden.

 

§ 5 Abs. 1

 

Klarstellung der bisherigen Regelung, dass außer den Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 EstG) und den Kinderbetreuungskosten (§ 2 Abs. 5 a S. 2 EstG) keine sonstigen steuerrechtlichen Tatbestände Anwendung finden, um das Brutto-Einkommen zu verringern.

 

§ 5 Abs. 1

 

Aufnahme der gesetzlichen Regelung, dass 300 € des Elterngeldes anrechnungsfrei sind.

 

§ 5 Abs. 2

 

Die bisherige Formulierung zum Aufschlag von 10 % für Beamte und andere wurde juristisch exakter gefasst.

 

§ 5 Abs. 4

 

Bislang muss in jedem Einzelfall gerechnet werden, ob die Sozialleistungen die erste Einkommenstufe überschreiten. Bei kinderreichen Familien ist das regelmäßig der Fall, so dass dann mit viel Verwaltungsaufwand eine Erlassberechnung nach § 90 Abs. 3 SGB VIII durchgeführt werden muss.

 

§ 6 Abs. 1

 

Neuregelung der Geschwisterermäßigung.

§ 8 Abs. 3

 

Zusätzlicher Hinweis auf die bestehende gesetzliche Regelung zur Verjährung.

 

Anlagen 1 – 3

 

Die neuen Beitragstabellen.

 

 


Anlagen:

 

  • Elternbeitragssatzung: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege und in der Primarstufe im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“, der „Schule von acht bis eins“ sowie der „zusätzlichen Betreuung (außerhalb des Offenen Ganztages)“ (Elternbeitragssatzung).

 

  • Elternbeitragssatzung Anlagen: Beitragstabellen ab dem 01.08.2017

 

  • Aktuell gültige Elternbeitragssatzung für den Elementarbereich

 

  • Aktuell gültige Elternbeitragssatzung für den Primarbereich