Betreff
Stadtbibliothek - Antrag: "10 Millionen in 10 Jahren - Haushaltsmaßnahmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen"
Vorlage
161/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung:

 

1.   Die Ergebnisse der Besucherbefragung der Stadtbibliothek vom Mai 2016 vorzutragen.

 

2.   Eine Gebührensatzung zur Entscheidung vorzulegen, die höhere Nutzungsgebühren ab Januar 2017 festlegt.

 

3.   Ein Gebühreneinzugsverfahren für die Benutzungsgebühr einzuführen.

 

4.   Die Fortschreibung der Stellenbedarfsermittlung von 2007 bis zu den Haushaltsplanberatungen 2017 vorzulegen.

 

5.   Eine Fortschreibung des Medienentwicklungsplans für den Zeitraum 2018 -2023 vorzulegen.

 

6.   Regelmäßig im Rahmen des Jahresberichts über die Entwicklung der Kooperationsprojekte zu berichten.


Begründung:

Der Prüfauftrag an die Stadtbibliothek durch die Fraktion von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25. November 2014 lautet:

„Die Stadtbibliothek leistet durch ihre Mitarbeiter einen Beitrag zur Bildung der Bürger der Stadt. Der sehr hohe Zuschussbedarf bei sehr niedrigem Kostendeckungsgrad macht es aber notwendig, Lösungen zur Reduzierung dieses Zuschusses in den kommenden Jahren zu finden. Der Erhalt der Stadtbibliothek steht dabei außer Frage. Ziel: Zeitnahe Reduzierung der Kosten.“ Das vorläufige Ergebnis der Haushaltsrechnung 2015 weist einen Kostendeckungsgrad der Stadtbibliothek von 14 % aus. (s. Anlage).

 

Eine Erhöhung dieser Werte ist zum einen zu erreichen, durch Erhöhung der Erträge, zum anderen durch Minderung des Aufwands. Der Haushaltsplan weist für das Jahr 2016 folgende Zahlen aus:

 

Erträge:

Zuwendungen, allgemeine Umlagen                                                  2.219 €

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte                                            94.500 €

Privatrechtliche Leistungsentgelte                                                      3.068 €

Summe                                                                                         99.787 €

 

Aufwendungen:

Personalaufwendungen                                                                 612.129 €

Aufwendungen für Sach-und Dienstleistung                                    30.020 €

Bilanziellen Abschreibungen                                                           192.090 €

Sonstigen ordentlichen Aufwendungen                                            31.962 €

Summe:                                                                                      866.201 €

 

Die drei größten Kostenblöcke sollen genauer betrachtet werden: Öffentlich –rechtliche Leistungsentgelte, Personalaufwand und bilanzielle Abschreibungen.

 

 

1.    Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte - Erhöhung der Erträge:

 

Die Gebührensatzung der Bibliothek regelt die Höhe der Nutzungsgebühren der Stadtbibliothek. Die derzeit geltende Gebührensatzung ist seit dem 01.09.2008 gültig (Vorlage 269/08; modifiziert s. Vorlage 148/14) und legt fest:

 

Benutzungsgebühr für Erwachsene:

für 12 Monate                                                                            15,00 €

für 3 Monate                                                                                5,00 €

für Erwachsene, die Sozialleistungen beziehen, für 12 Monate     3,25 €

 

Besondere Dienstleistungen:

Beschaffung eines Mediums per Leihverkehr                                3,50 €

Vorbestellen eines Mediums                                                         1,00 €

Ausstellen eines Ersatzausweises                                                 5,00 €

Bearbeitungsgebühr im Falle einer Beschädigung                         3,00 €

Internetnutzung am PC                                                                0,50 €

 

Verspätungsgebühr:

Erste Woche je Medium                                                                0,50 €

je weitere Woche, je Medium                                                        1,00 €

erstes Erinnerungsschreiben                                                        1,00 €

zweites Erinnerungsschreiben                                                      2,00 €

drittes Erinnerungsschreiben                                                        4,50 €

 

Eine Erhöhung der Jahresgebühr nach 9 Jahren erscheint angemessen.

 

Gebühren müssen der Leistung angemessen, fair, gerecht und sozialverträglich sein, damit sie angenommen werden. Ist das nicht der Fall, so führen Gebühren nicht zu Mehr- sondern zu Mindereinnahmen, weil Bürgerinnen und Bürger sich abwenden.

 

Das Leistungsspektrum der Stadtbibliothek hat sich seit 2008 erweitert:

- Öffnungszeiten ab September 2009 von 35 auf 39 Stunden pro Woche erweitert.

- Öffnungstage von 5 auf 6 Tagen erweitert (Mo – Sa).

- Seit 2009 bietet die Bibliothek E-Medien zur Ausleihe an.

- Seit 2015 steht Bibliothekskunden freies WLAN zur Verfügung

- Serviceverbesserung durch 24Stundenservice via Internet: Recherche, Reservieren, Verlängern.

 

In der Zeit von 2008 bis 2015 betrug die Inflationsrate in Deutschland 8,45 % (Quelle: www.inflationsrate.com; 18.03.2016) – auch diese Tatsache kann bei der Gebührenfindung berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Benutzungsgebühr vor:

 

Jahresgebühr von 15 € auf                                                                     20 €

Quartalsnutzung  von 5 € auf                                                                   6 €

Beschaffungen im Rahmen des Deutschen Leihverkehrs                           4 €

 

Rabattierungen:

Für Erwachsene, die Sozialleistungen beziehen: 50%                             10 €

Jahresgebühr per Gebühreneinzugsverfahren: 10%                                18 €

 

Die Stadtbibliothek Rheine wird mit einer Jahresgebühr von 20 € im oberen Feld vergleichbarer Bibliotheken (Ergebnisse BIX 2014) liegen:

-    9 von 46 Bibliotheken erheben 15,00 € Jahresgebühr,

-    18 erheben eine Gebühr, die unter 15,00 € liegt,

-    18 Bibliotheken eine Gebühr, die darüber liegt,

-    eine Bibliothek (Wetzlar) erhebt keine Benutzungsgebühr.

 

Das Gebühreneinzugsverfahren muss in Zusammenarbeit mit der Stadtkasse eingeführt werden. Es ist für Stammkunden komfortabel, da der Bibliotheksausweis ohne Unterbrechung nutzbar ist. Für die Verwaltung ist es vorteilhaft, die Barkassengeschäfte zu minimieren. Eine Rabattierung ist daher gerechtfertigt.

 

Neue Dienstleistungen:

 

Institutionenausweis                                                                               30 €

 

Die Stadtbibliothek stellt Schulen, Kindergärten und neuerdings auch Altenbetreuern Medienkisten für die Arbeit mit Gruppen zur Verfügung. Bisher wurden diese Medien auf die privaten Ausweise der Entleiher verbucht. Immer häufiger wird der Wunsch an die Bibliothek herangetragen, solche Ausleihen auf Institutionenausweise zu verbuchen. Ein Institutionenausweis, der nur für dienstliche Zwecke verwendet werden darf, kann von der Bibliothek eingerichtet werden.

 

Individuelle Medienboxen für die Arbeit im Bildungsbereich

Ausleihzeit 6 Monate – nur auf Institutionenausweis                               50 €

 

Individuelle Medienboxen für den Einsatz in Schulklassen können kleine Schulbüchereien ergänzen oder ersetzen. Den Kindern stehen dann für ein Schuljahr aktuelle Bücher zur Nutzung während der Schulstunden zur Verfügung.

 

Geschätzte Mehrerträge   2017, 2018                                          je 25.000 €

                                        2019 ff                                                je 30.000 €

 

 

2. Personalaufwand: Minderung der Aufwendungen

 

Mit dem Umzug der Bibliothek vom Sträterschen Haus ins Rathauszentrum wurde eine Stellenbedarfsanalyse durch den Fachbereich 7 durchgeführt (Vorlage 059/07).

 

Die Personalausstattung der Stadtbibliothek ist im Vergleich mit Bibliotheken ähnlicher Größe mit 0,14 Stellen je 1.000 Einwohnern gering (s. Vorlage 155/16, Jahresbericht). Einsparungen in diesem Bereich sind nur dann zu erzielen, wenn es zu einer Angebotseinschränkung kommt.

 

Der Stellenbedarf steht in Relation zu den Öffnungszeiten und den Dienstleistungsangeboten der Bibliothek. Um valide Aussagen zum Stellenbedarf treffen zu können und Aussagen über Aufgabenverzicht, Öffnungszeiten und deren Auswirkungen machen zu können, ist es erforderlich, die Stellenbedarfsanalyse zu aktualisieren.

 

Bei der Aufgabenkritik sind die Ergebnisse der Benutzerbefragung vom Mai 2016 einzubeziehen. Wirkung von Maßnahmen und Einsparpotential im Personalbereich sind gegenüber zu stellen.

 

Mit sinkendem Aufwand für den Personalbereich ist ab 7/2018 zu rechnen, wenn eine Mitarbeiterin die Freistellungsphase der Altersteilzeit antritt. Bei einer Wiederbesetzung der Stelle wird der TVöD zu Grunde gelegt.

 

Minderaufwand 2018                                                                      6.000 €

                     ab 2019                                                                    11.000 €

 

Bei Nichtwiederbesetzung der Stelle beträgt die Einsparung jährlich ca. 55.000 €

 

 

3.  Bilanzielle Abschreibungen: Minderungen des Aufwands

 

Der Medienetat der Stadtbibliothek beträgt jährlich 162.000 €. Die angeschafften Medien werden sofort abgeschrieben und stellen somit im Jahr der Anschaffung Aufwand dar. Wenn Einsparungen erzielt werden sollen, ist das also durch eine Reduzierung des Medienetats direkt möglich.

 

Der Medienentwicklungsplan von 2007 ist fortzuschreiben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bibliothek inzwischen neben dem realen Bestand auch digitale Medien im Angebot hat.

 

Die Stadtbibliothek beteiligt sich seit 2008 gemeinsam mit dreizehn Bibliotheken des Münsterlandes an der Plattform muensterload.de, die es Kunden der Stadtbibliotheken ermöglicht, E-Medien zu entleihen. Derzeit stehen verbundweit rund 21.000 Medieneinheiten zur Verfügung; die Stadtbibliothek Rheine trägt einem Anteil von 8 % der Medienkosten, 72% der Kosten werden von den anderen Bibliotheken getragen – davon 40% von der Stadtbücherei Münster.

 

Der neue Medienentwicklungsplan muss Aussagen dazu machen, wie

1.     Verschleiß und Veralterung im realen Bestand auszugleichen sind – ein Wachstum soll nicht angestrebt werden,

2.     der digitale Bestand im Verbund weiter ausgebaut werden kann, so dass das im Haushaltsplan verankerte Ziel „Langfristig wird angestrebt, den Standard von 2 Medieneinheiten je Einwohner bereitzustellen“ erreicht werden kann.

 

Geschätzter Minderaufwand pro Jahr:                                               5.000 €

 

Einsparpotential über einen Zeitraum bis 2025:

(vorbehaltlich der Ergebnisse der Untersuchungsaufträge)

 

Erhöhung der Erträge 2017-2025                                                  260.000 €

Minderung Personalaufwand 2018-2025                                         83.000 €

Minderung Bilanzielle Abschreibung, Medien 2018-2025                  40.000 €

 

Summe:                                                                                      383.000 €

 

Bei Nichtwiederbesetzung der Stelle erhöht sich das Einsparpotential bis 2025 um zusätzlich                                                                                                    329.000 €

 

 

Weitere Bibliotheksentwicklung

 

Unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsdisziplin ist die weitere Entwicklung der Literatur- und Informationsversorgung in der Stadt unter Nutzung vorhandener Ressourcen zu betrachten. Es ist die Frage zu klären, ob durch Kooperationen mit weiteren Partnern Mehrwert erzielt werden kann.

 

1.     Verwaltungsbibliothek der Stadt Rheine

Jede Organisation benötigt für die tägliche Arbeit Fachliteratur. Zeitschriften werden in der Stadt für dienstliche Zwecke abonniert. Eine zentrale Erfassung gibt es nicht. Es soll geprüft werden, ob die Stadtbibliothek diese Abonnements in ihrem Katalog nachweisen und so allen Mitarbeitern der Verwaltung zugänglich machen kann. Im Rahmen ihrer Kooperation mit dem Hochschulbibliothekszentrum NRW hat die Bibliothek die Möglichkeit, Artikelrecherchen zu den Zeitschriften anzubieten.

Nutzen: Vermeidung von Mehrfachkäufen; Vermeiden von Archivierung; Gewinn von zentralem Nachweis – Einsparungen.

 

2.     Klassenbibliotheken

Aufgabe von Schulen und Kindergärten ist die Lesefähigkeit der Kinder zu fördern. Dazu bauen einige Einrichtungen Klassenbibliotheken auf. Kinder sollen jederzeit in der Klasse auf geeignete, aktuelle Literatur zurückgreifen können. Die Stadtbibliothek kann hierfür Medienboxen anbieten.

Nutzen: Einsparungen bei den Einrichtungen; fachlich ausgesuchte aktuelle Medien für alle Schülerinnen und Schüler zur Nutzung in der Schule.

 

3.     Wohnortnahe Versorgung

Katholische Öffentliche Bibliotheken bieten in einigen Stadtteilen eine wohnortnahe Versorgung mit Literatur an und beteiligen sich an Leseförderungsmaßnahmen. Es ist zu prüfen, ob Absprachen auf dem Feld der Leseförderung getroffen werden können.

Nutzen: Verbesserung der Leseförderung, Entlastung der Stadtbibliothek.

 

4.     praxisHochschule

Die praxisHochschule ist mit der Fragestellung der Kooperation an die Stadtbibliothek herangetreten. Es ist zu prüfen, ob Kooperationen zum Vorteil von Hochschule und Stadt zu entwickeln sind.

 

Zusammenfassung

Viele Bereiche der Stadtbibliothek werden zurzeit überprüft oder sollen genauer untersucht werden mit dem Ziel, konkrete Einsparvorschläge machen zu können. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensatzung schon jetzt vom Schulausschuss beschließen zu lassen, damit in der September-Sitzung des Rates die neue Gebührensatzung beschlossen werden kann und ab Januar 2017 in Kraft treten kann.


Anlagen:

 

Anlage 1: Haushaltsplan 2016 – Produkt 1303