Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Eckpunkte für die Vertragsgestaltung mit dem Jugend- und Familiendienst Rheine e. V. mit Wirkung zum 1. Januar 2017. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eckpunkte in die Verträge einzuarbeiten.
Begründung:
Nach
Vertragsverhandlungen mit den Trägervertreterinnen und -vertretern des Jugend-
und Familiendienstes Rheine e. V. sind folgende Eckdaten abgestimmt worden:
Die Stadt Rheine
gewährt eine jährliche Beihilfe in Höhe von 100 % der Personalkosten für eine
hauptamtliche pädagogische Mitarbeiterin bzw. für einen hauptamtlichen
pädagogischen Mitarbeiter im Bereich der Jugendförderung
im Umfang von 30 Wochenstunden im Sinne des Tarifvertrages für den
öffentlichen Dienst, TVöD, eingruppiert in S 11, in Höhe der Eingruppierung
entsprechend nachgewiesenen Personalkosten.
Die Stadt Rheine
gewährt eine jährliche Beihilfe in Höhe von 100 % der Personalkosten für die
Stelle Leitung der Bildungsstätte im
Umfang von 30 Wochenstunden im Sinne des Tarifvertrages für den öffentlichen
Dienst, TVöD, eingruppiert in S 11, in Höhe der Eingruppierung entsprechend
nachgewiesenen Personalkosten.
Für beide Stellen
(Bereich Bildung und Bereich Jugendarbeit) besteht für die derzeitigen
Stelleninhaberinnen Bestandschutz im Bereich der Eingruppierung.
Die Anzahl der Wochenstunden
im Bereich der Bildungsstätte wurde damit um 10 Wochenstunden reduziert
(Kostenersparnis ca. 11.000,00 €).
Die Stadt Rheine
gewährt eine jährliche Beihilfe in Höhe von 45.323,00 € zu den Betriebs- und
Sachkosten sowie Förderung der zusätzlichen Unterrichtsstunden des Vereins:
Betriebskostenzuschuss 28.758,00
€
Sachkostenzuschuss 5.165,00
€
Förderung zusätzlicher Unterrichtsstunden 11.400,00 €
Gesamt 45.323,00
€
Die Position „Zusätzliche
Unterrichtsstunden“ wurde nach der Umstellung der Landesförderung
eingefügt: Der Landeszuschuss zu den Personalkosten wurde um diesen Betrag
erhöht, der Zuschuss zu den Unterrichtsstunden im gleichen Umfang gesenkt
(Jugendhilfeausschuss 27. September 2012/Vorlage Nr. 367/12).
Der Jugend- und Familiendienst erhält einen Mietkostenzuschuss in Höhe
von 10.430,00 €. Der Träger wird als Mieter die Mietkosten mit der Stadt Rheine
abrechnen.
Im Bereich der
Betriebskostenzuschüsse wird eine Anpassung entsprechend dem Verbraucherindex eingeführt. Das im
Basisjahr fixierte Budget Betriebskostenzuschüsse wird jährlich um die
Entwicklung des Verbraucherindex für die Bundesrepublik Deutschland (VPI)
angepasst. Für das Basisjahr 2017 gilt der VPI zum 30.06.2016. Die erste
Anpassung erfolgt für das Jahr 2018 gemäß Entwicklung des VPI vom 30.06.2016
zum 30.06.2017. Für die Folgejahre gilt diese Anpassung entsprechend und bleibt
für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung bestehen.
Perspektivisch soll für die
Bildungseinrichtungen in Rheine (Volkshochschule, Familienbildungsstätte und
Jugend- und Familiendienst) ein Erwachsenenweiterbildungsplan entwickelt
werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung 2016 für das Wirtschaftsjahr 2017 und Folgejahre ergibt sich eine Verbesserung von 11.000 € in der Berichtszeile 15 – Transferaufwendungen.