Betreff
Eckpunkte zur Vertragsgestaltung mit dem Jugend- und Familiendienst Rheine e. V.
Vorlage
166/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Eckpunkte für die Vertragsgestaltung mit dem Jugend- und Familiendienst Rheine e. V. mit Wirkung zum 1. Januar 2017. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eckpunkte in die Verträge einzuarbeiten.


Begründung:

 

Nach Vertragsverhandlungen mit den Trägervertreterinnen und -vertretern des Jugend- und Familiendienstes Rheine e. V. sind folgende Eckdaten abgestimmt worden:

 

Die Stadt Rheine gewährt eine jährliche Beihilfe in Höhe von 100 % der Personalkosten für eine hauptamtliche pädagogische Mitarbeiterin bzw. für einen hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter im Bereich der Jugendförderung im Umfang von 30 Wochenstunden im Sinne des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, TVöD, eingruppiert in S 11, in Höhe der Eingruppierung entsprechend nachgewiesenen Personalkosten.

 

Die Stadt Rheine gewährt eine jährliche Beihilfe in Höhe von 100 % der Personalkosten für die Stelle Leitung der Bildungsstätte im Umfang von 30 Wochenstunden im Sinne des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, TVöD, eingruppiert in S 11, in Höhe der Eingruppierung entsprechend nachgewiesenen Personalkosten.

 

Für beide Stellen (Bereich Bildung und Bereich Jugendarbeit) besteht für die derzeitigen Stelleninhaberinnen Bestandschutz im Bereich der Eingruppierung.

 

Die Anzahl der Wochenstunden im Bereich der Bildungsstätte wurde damit um 10 Wochenstunden reduziert (Kostenersparnis ca. 11.000,00 €).

 

Die Stadt Rheine gewährt eine jährliche Beihilfe in Höhe von 45.323,00 € zu den Betriebs- und Sachkosten sowie Förderung der zusätzlichen Unterrichtsstunden des Vereins:

 

Betriebskostenzuschuss                                                          28.758,00 €

Sachkostenzuschuss                                                                 5.165,00 €

Förderung zusätzlicher Unterrichtsstunden                              11.400,00 €

Gesamt                                                                                   45.323,00 €

 

Die Position „Zusätzliche Unterrichtsstunden“ wurde nach der Umstellung der Landesförderung eingefügt: Der Landeszuschuss zu den Personalkosten wurde um diesen Betrag erhöht, der Zuschuss zu den Unterrichtsstunden im gleichen Umfang gesenkt (Jugendhilfeausschuss 27. September 2012/Vorlage Nr. 367/12).

 

Der Jugend- und Familiendienst erhält einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 10.430,00 €. Der Träger wird als Mieter die Mietkosten mit der Stadt Rheine abrechnen.

 

Im Bereich der Betriebskostenzuschüsse wird eine Anpassung entsprechend dem Verbraucherindex eingeführt. Das im Basisjahr fixierte Budget Betriebskostenzuschüsse wird jährlich um die Entwicklung des Verbraucherindex für die Bundesrepublik Deutschland (VPI) angepasst. Für das Basisjahr 2017 gilt der VPI zum 30.06.2016. Die erste Anpassung erfolgt für das Jahr 2018 gemäß Entwicklung des VPI vom 30.06.2016 zum 30.06.2017. Für die Folgejahre gilt diese Anpassung entsprechend und bleibt für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung bestehen.

 

Perspektivisch soll für die Bildungseinrichtungen in Rheine (Volkshochschule, Familienbildungsstätte und Jugend- und Familiendienst) ein Erwachsenenweiterbildungsplan entwickelt werden.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung 2016 für das Wirtschaftsjahr 2017 und Folgejahre ergibt sich eine Verbesserung von 11.000 € in der Berichtszeile 15 – Transferaufwendungen.