Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Jugendhilfeausschuss stellt den Bedarf an Betreuungsplätzen insbesondere zu den Randzeiten fest und beauftragt den Caritasverband Rheine als Träger des Dreikönigs-Kindergartens dort wie in der Anlage zur Vorlage beschrieben eine zusätzliche Gruppenform I nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu betreiben.
- Der Jugendhilfeausschluss beschließt, der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von einmalig 50.000 Euro zu zahlen, damit in den Räumlichkeiten an der Laugestr. 51 in 48431 Rheine die Vorausetzungen für eine Großtagespflegestelle geschaffen werden können und damit das Konzept zur Randzeitenbetreuung wie in der Anlage zur Vorlage beschrieben umgesetzt werden kann.
- Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Unternehmen sich, wie in der Vorlage beschrieben, verbindlich an der Finanzierung im vorgesehenen Umfang beteiligen.
Begründung:
Die
Projektentstehung
Die Initiative „Rheine –Standort der guten Arbeitgeber“ unter Federführung der EWG hatte sich in der zweiten Jahreshälfte 2015 zum Ziel gesetzt, ein Projekt Randzeitenbetreuung in Rheine zu etablieren.
Aus den Reihen der Arbeitgeber besteht ein so großes Interesse an einer verlässlichen Randzeitenbetreuung, dass die Bereitschaft besteht, sich finanziell an diesem Projekt zu beteiligen.
Der Bedarf an zusätzlicher Randzeitenbetreuung spiegelt sich auch darin wieder, dass die Fachberatung Kindertagespflege große Schwierigkeiten hat, entsprechende Betreuungsplätze zu finden. Um das Angebot zu erhöhen, wurde zuletzt die Vergütung der Tagespflegepersonen für die Randzeiten um 25 % erhöht.
Nahezu zeitgleich zu der oben genannten Initiative wurde das Bundesprogramm
„KitaPlus“ aufgelegt, aus dessen Ausschreibung wie folgt zitiert wird:
Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der
Uhrzeit ist“
Im Januar 2016
wird das neue Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der
Uhrzeit ist“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
gestartet. Mit dem neuen Programm fördert das Bundesfamilienministerium
erweiterte Betreuungszeiten in Kitas und in der Kindertagespflege, um Eltern
eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Für viele Eltern
ist es ein Balanceakt, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen.
Dies trifft ganz besonders auf Berufe zu, in denen Eltern im Schichtdienst oder
sehr früh morgens, in den Abendstunden und an Wochenenden arbeiten. Fehlende
verlässliche und flexible Angebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
können insbesondere Alleinerziehende sogar daran hindern, eine Erwerbstätigkeit
aufzunehmen.
Um diese nicht unerheblichen Bundesmitteln beantragen zu können, wurde mit dem Caritasverband Rheine ein antragsberechtigter freier Träger gefunden. In Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft, die einen Teil der benötigten Räume stellen wird, wurde das Interessebekundungsverfahren für die Bundesmittel erfolgreich durchlaufen. Es wurden für den Zeitraum 2016 bis 2018 insgesamt 290.000 Euro an Fördermitteln in Aussicht gestellt.
Die Konkretisierung
des Projektes
Die ursprüngliche Projektidee, nur am Standort der Kreishandwerkerschaft ein Betreuungsangebot für die Randzeiten anzubieten, ließ sich nach der Detailprüfung nicht mehr umsetzen. Ein besonderer Wert wurde dabei auf die auskömmliche Finanzierung des Projektes gelegt, wenn die Bundesmittel Ende 2018 auslaufen.
Im Dreikönigs-Kindergarten des Caritasverbandes Rheine soll eine zusätzliche Gruppenform I nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) installiert werden, in der bis zu 20 Kinder von 15:30 bis 20:30 Uhr betreut werden.
Im Gebäude der Kreishandwerkerschaft soll eine Großtagespflegestelle geschaffen werden. In einer Großtagespflegestelle kümmern sich 2 bis 3 Kindertagespflegepersonen um bis zu 9 Kinder. Die Fachberatung Kindertagespflege des Caritasverbandes wird den Aufbau der Großtagespflegestelle eng begleiten.
Eine ausführliche Projektbeschreibung ist als Anlage 1 beigefügt
Kindeswohl und
Betriebserlaubnis
Das Jugendamt war während der Projektentwicklung immer beteiligt und hat zusammen mit dem Caritasverband Rheine die Kindeswohlinteressen im Blick. Auch heute schon gibt es im Einzelfall Randzeitenbetreuung in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Mit diesem Projekt wird an der heute schon geltenden Obergrenze für die Fremdbetreuung nichts geändert. Das gesamte Projekt bedarf auch der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt, so dass das Kindeswohl noch einmal von dritter Seite betrachtet wird.
Investitionskostenzuschuss
Am Standort für die Großtagespflegestelle sind noch bauliche Maßnahmen notwendig, um die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis zu schaffen. Leider reichen die Bundesmittel KitaPlus für den Umbau nicht aus, da diese Bundesmittel getrennt nach Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege zu bewirtschaften sind.
Um das Gesamtprojekt zu ermöglichen, ist daher neben den Beiträgen der Arbeitgeber ein weiterer Zuschuss i.H.v. 50.000 Euro notwendig.
Ohne ausreichende finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber wird das Randzeitenprojekt nicht starten. Für den 15. Juni 2016 sind die Arbeitgeber zu einer Informationsveranstaltung geladen, in der es um konkrete Bedarfe und die notwendigen Kostenbeteiligungen der Arbeitgeber geht. In der Jugendhilfeausschusssitzung wird über das Ergebnis dieser Zusammenkunft berichtet.
Zusammen mit den Fördergeldern des Bundes und den laufenden Eigenanteilen der Arbeitgeber ist es dann möglich, das Projekt Randzeitenbetreuung zu installieren und somit vielen Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Als Anmerkung ist noch festzuhalten, dass die Stadt Rheine damit erstmals eine Großtagespflegestelle besonders fördern würde. Da die Förderung jedoch im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes Randzeitbetreuung die Fördermittel des Bundesprogrammes „KitaPlus“ ergänzt, soll dieses kein Signal darstellen, zukünftig auch andere Großtagespflegestellen besonders zu fördern.
Finanzierung
Der Investitionskostenzuschuss kann durch eingesparte
Projektmittel bei 2102-01 (Einrichtung Neubauten) finanziert werden. Hier stehen
durch die bewilligten U3- und Ü3-Fördermittel für die Kitas Thieberg, Villa
Kunterbunt und Deisterweg zusätzliche Mittel i.H.v. 163.800 € zur Verfügung,
von denen 63.015 € noch nicht wieder mit Projekten belegt sind.