Betreff
Einrichtung einer weiteren Betreuungsgruppe der "Schule von acht bis eins" an der Canisiusschule
Vorlage
182/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt zur Kenntnis, dass an der Canisiusschule eine dritte Gruppe der Betreuungsform „Schule von acht bis eins“ eingerichtet wird.


Begründung:

 

Die Canisiusschule beantragte am 10.03.2016 die Einrichtung einer dritten Betreuungsgruppe der „Schule von acht bis eins“ am Hauptstandort Altenrheine. Für das kommende SJ 2016/2017 liegen hierfür 75 Anmeldungen vor, sodass genügend Schüler/innen für die Betreuungsgruppe vorhanden sind. Die langfristige räumliche Unterbringung der Gruppe ist durch eine multifunktionale Nutzung in einem freien Klassenraum im Schulgebäude, der derzeit als Schulbibliothek genutzt wird, sichergestellt.

 

Die Durchführung der Betreuung im Rahmen des Modells „Schule von acht bis eins“ an der Canisiusschule wird derzeit durch den Jugend- und Familiendienst e. V. (jfd) geleistet. Da mit dem jfd bereits ein entsprechender laufender Betreuungsvertrag besteht, muss die Durchführung der Betreuung der zusätzlichen Gruppe nicht ausgeschrieben werden.

 

Die Stadt Rheine erhält für die zusätzliche Betreuungsgruppe Fördermittel des Landes i. H. v. 4.000,00 €. Außerdem werden voraussichtlich zusätzliche Elternbeiträge i. H. v. ca. 17.000,00 € jährlich erhoben. Die Fördermittel und Elternbeiträge werden komplett an den jfd weitergeleitet. Außerdem leistet die Stadt einen Zuschuss i. H. v. 3.068,00 € für diese weitere Gruppe im Rahmen der erweiterten Betreuung.

 

Die (anteilig für das Jahr 2016) entstehenden Mehrkosten können im Budget des Produkt- bzw. Fachbereiches abgebildet werden.

 

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung aus dem SGB VIII. Dieser würde, wenn sie im Rahmen der Tagespflege finanziert werden würde, jedoch deutlich höhere finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen.