Betreff
Neustrukturierung der Schullandschaft der Stadt Rheine im Sek- I Bereich
Vorlage
186/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich möglicher Veränderungen der Schulstruktur im Sek. I Bereich zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung Folgendes in Abstimmung mit der Bezirksregierung als zuständige Schulaufsicht vorzubereiten:

 

1.      Auflösung der Sekundarschule am Hassenbrock zum Ende des

          Schuljahres 2016/2017

2.      Gleichzeitig Erweiterung der Zügigkeit der Euregio- Gesamtschule   auf acht Klassen je Jahrgangsstufe mit der Bildung eines dauer-  haften Teilstandortes mit Beginn des Schuljahres 2017/18

3.      Erstellung einer Vergleichsanalyse der für einen Teilstandort in        Frage kommender Schulstandorte im Hinblick auf:

          - räumliche Rahmenbedingungen

          - Auswirkungen auf die Schülerfahrkostenerstattung

          - Organisation der Anbindung an den Hauptstandort

          - mögliche Folgenutzung der freigezogenen Standorte

 

 


Begründung:

 

Mit der Vorlage 126/16 hat der Schulausschuss in der Sitzung vom 12.04.2016 die Verwaltung mit der Prüfung der Rheiner Schulstruktur im Sek. I Bereich mit den Optionen beauftragt:

 

1. Steigerung der Akzeptanz der Sekundarschulen durch erhöhte Öffentlichkeitsarbeit

 

2. Bildung eines Teilstandortes der Elsa-Brändström-Realschule mit integrierten Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 am Standort Mesum

 

3. Gründung einer zweiten Gesamtschule

 

4. Neufestlegung der Zügigkeitsbegrenzung einzelner Schulformen und Einziehung von Schulbezirksgrenzen

 

5. Bildung eines Teilstandortes einer Sekundarschule oder der Gesamtschule am Standort Mesum

 

Die genannten Optionen sollen unter folgenden Aspekten geprüft werden:

- Zügigkeitsfestlegung

- Festlegung von Schuleinzugsbereichen

- Auswirkungen auf die Infrastruktur der Schulgebäude

- Genehmigungsfähigkeit der genannten Optionen durch die zuständige 

  Schulaufsichtsbehörde

 

Mit Beschluss vom 15.10.2013 hat der Rat der Stadt Rheine die Zügigkeit für die weiterführenden Schulen wie folgt festgelegt:

Elsa-Brändström-Realschule               4-Zügigkeit

Kopernikus Gymnasium                      5- Zügigkeit

Gymnasium Dionysianum                   4- Zügigkeit

Emsland Gymnasium                          4- Zügigkeit

Des Weiteren hat der Schulträger (Rat der Stadt Rheine) in seiner Sitzung am 02.10.2012 die Gründung von zwei 3-zügigen Sekundarschulen beschlossen.

Die jeweilige Zügigkeit wurde unter anderem auch aufgrund der bestehenden räumlichen Gebäudekapazitäten festgelegt.

 

Grundsätzlich besteht nach § 84 SchulG die Möglichkeit, dass der Schulträger für jede öffentliche Schule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bildet. Der Schuleinzugsbereich könnte somit für einzelne Stadtteile festgelegt werden. Eine Bildung des Schuleinzugsbereiches für das gesamte Stadtgebiet Rheine ist laut Mitteilung der Schulaufsicht nicht möglich (Weisung des Ministeriums).

 

Am 21.04.2016 hat ein Termin zwischen dem Schulträger und der Schulaufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Münster stattgefunden. Bei dem Gespräch waren seitens der Schulaufsicht die zuständigen Schulaufsichtsbeamten der einzelnen Sek. I Schulformen, als auch ein Vertreter der Schulorganisation anwesend. Die aufgeführten Optionen wurden dort ergebnisoffen mit folgenden Ergebnissen in den einzelnen Alternativen besprochen.

 

zu 1.: Bereits bei Errichtung wurde ausgiebig über die Schulform Sekundarschule informiert. Die Sekundarschule am Hassenbrock hat nicht zuletzt im Vorfeld des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2016/2017 das direkte Umfeld im Schuleinzugsbereich des Südraums nochmals ausgiebig informiert und durch  verschiedene schuleigene Aktionen und in unterschiedlich lokalen Gremien positiv auf sich aufmerksam gemacht. Es ist fraglich, ob durch eine weitergehende verstärkte Öffentlichkeitsarbeit die Elternmeinung über diese Schulform verändert werden kann. Ob und in wie weit die Festlegung von Schuleinzugsbereichen zur Sicherung beider Sekundarschulen beitragen würde, ist unter Hinweis auf die Schülerströme fraglich. Zum Schuljahr haben sich 16 Schüler/innen, die links der Ems wohnen, an der Nelsen- Mandela- Schule angemeldet. An der Sekundarschule am Hassenbrock hingegen wurden 10 Schüler/innen, die rechts der Ems wohnen angemeldet.  Ein großes Problem sieht die Schule nicht in der Akzeptanz der Schulform, sondern in den anfallenden Fahrtkosten für die Eltern am Standort Mesum. Die Schulverwaltung wendet die Fahrkostenverordnung konsequent an und legt etwaige Ermessensaspekte großzügig aus. Dadurch werden die Fahrtkosten für die Schüler-/innen aus Hauenhorst und Elte nur für die Wintermonate (November bis März) erstattet. In Neuenkirchen als direkte Nachbargemeinde erfolge die Fahrtkostenerstattung hingegen bei Besuch der Sekundarschule außerhalb der gesetzlichen Regelung vollständig als freiwillige Leistung.

 

zu 2.: Um allen Schüler/-innen einen Schulplatz in Rheine zu gewähren, müsste die Realschule, bei gleichzeitiger Auflösung der Sekundarschule am Hassenbrock, um mindestens drei Züge, inkl. integrierten Hauptschulzweig ab Klasse 7, erweitert werden. Es ist fraglich, ob der tatsächliche Elternwille drei volle Züge darstellt. In dem Anmeldeverfahren zum kommenden Schuljahr konnten 32 Kinder nicht an der Elsa-Brändström-Realschule aufgenommen werden. Die Fürstenberg Realschule ist aufgrund in der Vergangenheit mangelnder Anmeldezahlen auslaufend gestellt und wird im Sommer 2018 aufgelöst. Die Schulaufsicht erklärte zudem, dass ein Teilstandort der Realschule mit drei Zügen personell, insbesondere aufgrund der Schüler- Lehrer-Relation, nicht darstellbar sei.

 

zu 3.: Eine Gesamtschule muss nach § 82 SchulG mindestens über vier Parallelklassen pro Jahrgang verfügen. Die Schüler/innen sollten nach unterschiedlicher Leistungsfähigkeit zusammengestellt werden. Demnach sollten jeweils 1/3 der Schüler mit einer Gymnasial-, einer Realschul-, oder Hauptschulempfehlung einen Jahrgang umfassen. Um diese Aufteilung der Schüler/-innen zu erreichen, müsste ein Gymnasium im Stadtgebiet Rheine aufgelöst werden. Da die beiden Sekundarschulen neben einer zweiten Gesamtschule sich voraussichtlich nicht weiter etablieren können, wäre zumindest ebenfalls eine Sekundarschule aufzulösen.

 

Im Stadtgebiet gibt es vier städtische Schulgebäude die eine 4-zügige Gesamtschule abbilden könnten:

 

Schüttemeyerstr. 60, 48431 Rheine (Elsa-Brändström-Realschule)

Kopernikusstr. 61 ,48429 Rheine (Kopernikus Gymnasium)

Anton Führer-Str. 2, 48431 Rheine (Gymnasium Dionysianum)

Bühnertstr. 120, 48431 Rheine (Emsland Gymnasium)

 

Die Elsa-Brändström-Realschule verfügt über eine stabile 4-Zügigkeit. Zudem ist Sie die letzte laufende Realschule im Stadtgebiet Rheine. Eine Schließung würde angesichts der stabilen Anmeldezahlen gegen den Elternwillen sprechen. Ein Umzug zur Ansiedlung einer Gesamtschule scheint nicht sinnvoll, da wieder ein neuer Standort für die Realschule gefunden werden müsste.

 

Der Standort Kopernikusstr. scheidet alleine aufgrund der räumlichen Nähe zur Euregio- Gesamtschule ebenfalls aus.

 

Als Optionen bleiben somit noch die Anton-Führer Str. sowie die Bühnertstr. Das jeweilig dort befindliche Gymnasium wäre bei Ansiedlung einer Gesamtschule aufzulösen. Zu Bedenken ist jedoch, dass an der Anton Führer Str. eine Ausbau-/Anbauoption nicht gegeben ist. An der Bühnertstr.  besteht lediglich durch die Umsiedlung der Abendrealschule die Möglichkeit der Erweiterung. Die Abendrealschule ist erst vor zwei Jahren an den Standort gezogen. Zudem hat sich die Stadt für das Projekt „ Begegnungszentrum Dorenkamp“ erfolgreich bei dem Sonderprogramm „Hilfen für Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beworben. Die vom Land hierfür bewilligten Mittel in Höhe von 945.000,00 € sind projekt- und ortsgebunden.

 

Im Weiteren bedarf die Auflösung einer Schule nach § 81 SchulG der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Diese signalisierte, dass Sie die Zustimmung zur Auflösung eines Gymnasiums in Rheine nicht erteilen werde. Alle drei Gymnasien in Rheine laufen mit stabilen Anmeldezahlen. Eine Schließung auch nur eines Gymnasiums würde dem dargelegten Elternwillen widersprechen.

 

zu 4.: Die festgelegte Zügigkeit an den Gymnasien spiegelt den nachgefragten Bedarf, als auch die räumliche Kapazitäten der Schulgebäude wieder.

Die Zügigkeit der Sekundarschulen ist nach § 82 Abs. 5 SchulG mit mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt.

Die Euregio- Gesamtschule verfügt über eine 5-Zügigkeit, zur Zeit werden jedoch in drei Jahrgänge mit sechs (10. Jahrgang) bzw. sieben Zügen ( 8. und 9. Jahrgang) unterrichtet. Da nicht alle Schüler/-innen am Hauptstandort Ludwigstr. beschult werden können, werden die Schüler der Jahrgänge fünf in einer Dependance an dem Teilstandort Mittelstr. unterrichtet. Diese Lösung wurde bis zum Ende des Schuljahrs 2017/2018 von der Schulaufsicht genehmigt. Im Herbst 2016 soll mit dem Erweiterungsbau an der Gesamtschule begonnen werden. Nach Fertigstellung können alle Schüler/-innen wieder am Hauptstandort beschult werden. Eine Erhöhung der Zügigkeit am Hauptstandort Ludwigstr. ist trotz des geplanten Anbaus räumlich nicht darstellbar.

Für das Schuljahr 2016/2017 wurden fünf nicht aus Rheine stammende Kinder an der Euregio Gesamtschule aufgenommen. Bei Ablehnung dieser Kinder, wäre immer noch 61 Kinder abgelehnt worden. Die Einführung von Schulbezirksgrenzen wäre in diesem Fall nicht abschließend zielführend.

 

Eine Erhöhung der Zügigkeit der Elsa-Brandström-Realschule ist am jetzigen Standort räumlich nicht möglich. Ein Teilstandort scheidet ebenfalls aus (vgl. Ausführungen zu 2.). Eine Reduzierung der Zügigkeit würde voraussichtlich zu mehr Anmeldungen an den Sekundarschulen führen, jedoch nicht den Elternwillen widerspiegeln. Des Weiteren würde die Situation für die Schulformwechsler nach Jahrgang 6 verstärkt, da neben der Realschule, die Sekundarschulen und die Gesamtschule Ihre Aufnahmekapazitäten ausgeschöpft haben. Die Bildung eines Schuleinzugsbereiches  scheint für die Elsa-Brändström-Realschule als nicht zielführend. Im Schuljahr 2016/2017 wurde lediglich ein Kind, welches nicht aus Rheine kommt, an der Realschule aufgenommen.

 

zu 5.: Die Bildung eines Teilstandortes der Nelson-Mandela Sekundarschule am Standort Mesum bei Auflösung der Sekundarschule am Hassenbrock, würde keine Änderung der Schulstruktur herbeiführen und somit auch nicht den Elternwillen widerspiegeln.

Die Euregio- Gesamtschule hat in diesem Jahr 66 Kinder nicht aufnehmen können. Eine Erweiterung der Zügigkeit am Standort Ludwigstr. ist nicht möglich (vgl. Ausführungen zu 4.). Bei Schließung einer Sekundarschule müsste die Zügigkeit auf 8 Parallelklassen pro Jahrgang erhöht werden.

 

Die Schulaufsicht befürwortet diese Möglichkeit, da diese als einzig verbleibende, umsetzbare und genehmigungsfähige Variante den Elternwillen widerspiegelt.

 

Nach § 83 Abs. 5 SchulG NRW kann eine Gesamtschule mit allen Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem Teilstandort geführt werden (horizontale Gliederung). Besteht in einer Gemeinde nur ein Angebot der Sekundarstufe I, kann eine Gesamtschule einen Teilstandort mit zwei oder drei Parallelklassen pro Jahrgang führen, wenn die Gesamtschule insgesamt mindestens 6 Parallelklassen pro Jahrgang führt (vertikale Gliederung).

 

Da im Stadtgebiet Rheine weitere Angebote der Sekundarstufe I bestehen, käme lediglich eine horizontale Gliederung mit zwei oder mehreren Teilstandorten in Frage. Räumlich hätte dies zur Folge, dass dauerhaft bis max. 16 Klassen in zwei Jahrgangsstufen an einem Teilstandort beschult werden müssten.

 

Der Teilstandort muss räumlich alle Klassen abbilden können. Als mögliche Gebäude kommen der Standort der Abendrealschule, der Sekundarschule am Hassenbrock und der Overbergschule in Betracht.

 

Sowohl seitens der Schulaufsicht als auch seitens des Schulträgers wurden die Schulleitungen der Euregio- Gesamtschule und der Sekundarschule am Hassenbrock über die in Betracht kommende Möglichkeit der Erhöhung der Zügigkeit und der Bildung eines Teilstandortes informiert. Insbesondere durch die Euregio- Gesamtschule wurde deutlich gemacht, dass man die Erhöhung der Zügigkeit als Belastung erlebe. In der Vergangenheit habe man bereits zwei Jahrgänge mit sechs bzw. sieben Parallelklassen beschult. Dies erfordere einen hohen Organisationsaufwand. Ein zusätzlicher Teilstandort würde diesen noch steigern. Die Sekundarschule am Hassenbrock hat ihre Bedenken in einem Schreiben an die Stadt Rheine zum Ausdruck gebracht. Das Schreiben ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Weitere konkrete Gespräche mit den betroffenen Schulen, als auch Informationsveranstaltungen für die Eltern werden in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht noch stattfinden müssen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Schreiben der Sekundarschule am Hassenbrock vom 25.05.2016