Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung bezüglich möglicher Veränderungen der Schulstruktur im Sek. I
Bereich zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung Folgendes in Abstimmung mit
der Bezirksregierung als zuständige Schulaufsicht vorzubereiten:
1. Auflösung
der Sekundarschule am Hassenbrock zum Ende des
Schuljahres
2016/2017
2. Gleichzeitig
Erweiterung der Zügigkeit der Euregio- Gesamtschule auf acht Klassen je Jahrgangsstufe mit der Bildung eines dauer- haften Teilstandortes mit Beginn des
Schuljahres 2017/18
3. Erstellung
einer Vergleichsanalyse der für einen Teilstandort in Frage kommender Schulstandorte im Hinblick auf:
-
räumliche Rahmenbedingungen
-
Auswirkungen auf die Schülerfahrkostenerstattung
-
Organisation der Anbindung an den Hauptstandort
-
mögliche Folgenutzung der freigezogenen Standorte
Begründung:
Mit der Vorlage
126/16 hat der Schulausschuss in der Sitzung vom 12.04.2016 die Verwaltung mit
der Prüfung der Rheiner Schulstruktur im Sek. I Bereich mit den Optionen
beauftragt:
1. Steigerung der
Akzeptanz der Sekundarschulen durch erhöhte Öffentlichkeitsarbeit
2. Bildung eines
Teilstandortes der Elsa-Brändström-Realschule mit integrierten
Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 am Standort Mesum
3. Gründung einer
zweiten Gesamtschule
4. Neufestlegung
der Zügigkeitsbegrenzung einzelner Schulformen und Einziehung von
Schulbezirksgrenzen
5. Bildung eines
Teilstandortes einer Sekundarschule oder der Gesamtschule am Standort Mesum
Die genannten
Optionen sollen unter folgenden Aspekten geprüft werden:
-
Zügigkeitsfestlegung
- Festlegung von
Schuleinzugsbereichen
- Auswirkungen auf
die Infrastruktur der Schulgebäude
-
Genehmigungsfähigkeit der genannten Optionen durch die zuständige
Schulaufsichtsbehörde
Mit Beschluss vom 15.10.2013
hat der Rat der Stadt Rheine die Zügigkeit für die weiterführenden Schulen wie
folgt festgelegt:
Elsa-Brändström-Realschule 4-Zügigkeit
Kopernikus
Gymnasium 5-
Zügigkeit
Gymnasium
Dionysianum 4- Zügigkeit
Emsland Gymnasium 4- Zügigkeit
Des Weiteren hat der
Schulträger (Rat der Stadt Rheine) in seiner Sitzung am 02.10.2012 die Gründung
von zwei 3-zügigen Sekundarschulen beschlossen.
Die jeweilige
Zügigkeit wurde unter anderem auch aufgrund der bestehenden räumlichen Gebäudekapazitäten
festgelegt.
Grundsätzlich
besteht nach § 84 SchulG die Möglichkeit, dass der Schulträger für jede
öffentliche Schule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als
Schuleinzugsbereich bildet. Der Schuleinzugsbereich könnte somit für einzelne
Stadtteile festgelegt werden. Eine Bildung des Schuleinzugsbereiches für das gesamte
Stadtgebiet Rheine ist laut Mitteilung der Schulaufsicht nicht möglich (Weisung
des Ministeriums).
Am 21.04.2016 hat
ein Termin zwischen dem Schulträger und der Schulaufsichtsbehörde bei der
Bezirksregierung Münster stattgefunden. Bei dem Gespräch waren seitens der
Schulaufsicht die zuständigen Schulaufsichtsbeamten der einzelnen Sek. I
Schulformen, als auch ein Vertreter der Schulorganisation anwesend. Die aufgeführten
Optionen wurden dort ergebnisoffen mit folgenden Ergebnissen in den einzelnen
Alternativen besprochen.
zu 1.: Bereits
bei Errichtung wurde ausgiebig über die Schulform Sekundarschule informiert. Die
Sekundarschule am Hassenbrock hat nicht zuletzt im Vorfeld des
Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2016/2017 das direkte Umfeld im Schuleinzugsbereich
des Südraums nochmals ausgiebig informiert und durch verschiedene schuleigene Aktionen und in
unterschiedlich lokalen Gremien positiv auf sich aufmerksam gemacht. Es ist
fraglich, ob durch eine weitergehende verstärkte Öffentlichkeitsarbeit die
Elternmeinung über diese Schulform verändert werden kann. Ob und in wie weit
die Festlegung von Schuleinzugsbereichen zur Sicherung beider Sekundarschulen
beitragen würde, ist unter Hinweis auf die Schülerströme fraglich. Zum
Schuljahr haben sich 16 Schüler/innen, die links der Ems wohnen, an der Nelsen-
Mandela- Schule angemeldet. An der Sekundarschule am Hassenbrock hingegen
wurden 10 Schüler/innen, die rechts der Ems wohnen angemeldet. Ein großes Problem sieht die Schule nicht in
der Akzeptanz der Schulform, sondern in den anfallenden Fahrtkosten für die
Eltern am Standort Mesum. Die Schulverwaltung wendet die Fahrkostenverordnung
konsequent an und legt etwaige Ermessensaspekte großzügig aus. Dadurch werden
die Fahrtkosten für die Schüler-/innen aus Hauenhorst und Elte nur für die
Wintermonate (November bis März) erstattet. In Neuenkirchen als direkte
Nachbargemeinde erfolge die Fahrtkostenerstattung hingegen bei Besuch der
Sekundarschule außerhalb der gesetzlichen Regelung vollständig als freiwillige
Leistung.
zu 2.: Um
allen Schüler/-innen einen Schulplatz in Rheine zu gewähren, müsste die
Realschule, bei gleichzeitiger Auflösung der Sekundarschule am Hassenbrock, um
mindestens drei Züge, inkl. integrierten Hauptschulzweig ab Klasse 7, erweitert
werden. Es ist fraglich, ob der tatsächliche Elternwille drei volle Züge
darstellt. In dem Anmeldeverfahren zum kommenden Schuljahr konnten 32 Kinder
nicht an der Elsa-Brändström-Realschule aufgenommen werden. Die Fürstenberg Realschule
ist aufgrund in der Vergangenheit mangelnder Anmeldezahlen auslaufend gestellt
und wird im Sommer 2018 aufgelöst. Die Schulaufsicht erklärte zudem, dass ein
Teilstandort der Realschule mit drei Zügen personell, insbesondere aufgrund der
Schüler- Lehrer-Relation, nicht darstellbar sei.
zu 3.: Eine
Gesamtschule muss nach § 82 SchulG mindestens über vier Parallelklassen pro
Jahrgang verfügen. Die Schüler/innen sollten nach unterschiedlicher Leistungsfähigkeit
zusammengestellt werden. Demnach sollten jeweils 1/3 der Schüler mit einer
Gymnasial-, einer Realschul-, oder Hauptschulempfehlung einen Jahrgang
umfassen. Um diese Aufteilung der Schüler/-innen zu erreichen, müsste ein Gymnasium
im Stadtgebiet Rheine aufgelöst werden. Da die beiden Sekundarschulen neben
einer zweiten Gesamtschule sich voraussichtlich nicht weiter etablieren können,
wäre zumindest ebenfalls eine Sekundarschule aufzulösen.
Im Stadtgebiet
gibt es vier städtische Schulgebäude die eine 4-zügige Gesamtschule abbilden
könnten:
Schüttemeyerstr.
60, 48431 Rheine (Elsa-Brändström-Realschule)
Kopernikusstr. 61
,48429 Rheine (Kopernikus Gymnasium)
Anton Führer-Str.
2, 48431 Rheine (Gymnasium Dionysianum)
Bühnertstr. 120,
48431 Rheine (Emsland Gymnasium)
Die
Elsa-Brändström-Realschule verfügt über eine stabile 4-Zügigkeit. Zudem ist Sie
die letzte laufende Realschule im Stadtgebiet Rheine. Eine Schließung würde angesichts
der stabilen Anmeldezahlen gegen den Elternwillen sprechen. Ein Umzug zur Ansiedlung
einer Gesamtschule scheint nicht sinnvoll, da wieder ein neuer Standort für die
Realschule gefunden werden müsste.
Der Standort
Kopernikusstr. scheidet alleine aufgrund der räumlichen Nähe zur Euregio-
Gesamtschule ebenfalls aus.
Als Optionen
bleiben somit noch die Anton-Führer Str. sowie die Bühnertstr. Das jeweilig
dort befindliche Gymnasium wäre bei Ansiedlung einer Gesamtschule aufzulösen.
Zu Bedenken ist jedoch, dass an der Anton Führer Str. eine Ausbau-/Anbauoption
nicht gegeben ist. An der Bühnertstr.
besteht lediglich durch die Umsiedlung der Abendrealschule die
Möglichkeit der Erweiterung. Die Abendrealschule ist erst vor zwei Jahren an
den Standort gezogen. Zudem hat sich die Stadt für das Projekt „
Begegnungszentrum Dorenkamp“ erfolgreich bei dem Sonderprogramm „Hilfen für
Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beworben. Die vom Land
hierfür bewilligten Mittel in Höhe von 945.000,00 € sind projekt- und
ortsgebunden.
Im Weiteren bedarf
die Auflösung einer Schule nach § 81 SchulG der Zustimmung der
Schulaufsichtsbehörde. Diese signalisierte, dass Sie die Zustimmung zur Auflösung
eines Gymnasiums in Rheine nicht erteilen werde. Alle drei Gymnasien in Rheine
laufen mit stabilen Anmeldezahlen. Eine Schließung auch nur eines Gymnasiums würde
dem dargelegten Elternwillen widersprechen.
zu 4.: Die
festgelegte Zügigkeit an den Gymnasien spiegelt den nachgefragten Bedarf, als
auch die räumliche Kapazitäten der Schulgebäude wieder.
Die Zügigkeit der
Sekundarschulen ist nach § 82 Abs. 5 SchulG mit mindestens drei Parallelklassen
pro Jahrgang festgelegt.
Die Euregio-
Gesamtschule verfügt über eine 5-Zügigkeit, zur Zeit werden jedoch in drei
Jahrgänge mit sechs (10. Jahrgang) bzw. sieben Zügen ( 8. und 9. Jahrgang)
unterrichtet. Da nicht alle Schüler/-innen am Hauptstandort Ludwigstr. beschult
werden können, werden die Schüler der Jahrgänge fünf in einer Dependance an dem
Teilstandort Mittelstr. unterrichtet. Diese Lösung wurde bis zum Ende des Schuljahrs
2017/2018 von der Schulaufsicht genehmigt. Im Herbst 2016 soll mit dem Erweiterungsbau
an der Gesamtschule begonnen werden. Nach Fertigstellung können alle Schüler/-innen
wieder am Hauptstandort beschult werden. Eine Erhöhung der Zügigkeit am Hauptstandort
Ludwigstr. ist trotz des geplanten Anbaus räumlich nicht darstellbar.
Für das Schuljahr
2016/2017 wurden fünf nicht aus Rheine stammende Kinder an der Euregio
Gesamtschule aufgenommen. Bei Ablehnung dieser Kinder, wäre immer noch 61
Kinder abgelehnt worden. Die Einführung von Schulbezirksgrenzen wäre in diesem
Fall nicht abschließend zielführend.
Eine Erhöhung der
Zügigkeit der Elsa-Brandström-Realschule ist am jetzigen Standort räumlich
nicht möglich. Ein Teilstandort scheidet ebenfalls aus (vgl. Ausführungen zu 2.).
Eine Reduzierung der Zügigkeit würde voraussichtlich zu mehr Anmeldungen an den
Sekundarschulen führen, jedoch nicht den Elternwillen widerspiegeln. Des
Weiteren würde die Situation für die Schulformwechsler nach Jahrgang 6 verstärkt,
da neben der Realschule, die Sekundarschulen und die Gesamtschule Ihre
Aufnahmekapazitäten ausgeschöpft haben. Die Bildung eines Schuleinzugsbereiches
scheint für die
Elsa-Brändström-Realschule als nicht zielführend. Im Schuljahr 2016/2017 wurde
lediglich ein Kind, welches nicht aus Rheine kommt, an der Realschule
aufgenommen.
zu 5.: Die
Bildung eines Teilstandortes der Nelson-Mandela Sekundarschule am Standort
Mesum bei Auflösung der Sekundarschule am Hassenbrock, würde keine Änderung der
Schulstruktur herbeiführen und somit auch nicht den Elternwillen widerspiegeln.
Die Euregio-
Gesamtschule hat in diesem Jahr 66 Kinder nicht aufnehmen können. Eine
Erweiterung der Zügigkeit am Standort Ludwigstr. ist nicht möglich (vgl. Ausführungen
zu 4.). Bei Schließung einer Sekundarschule müsste die Zügigkeit auf 8 Parallelklassen
pro Jahrgang erhöht werden.
Die Schulaufsicht befürwortet
diese Möglichkeit, da diese als einzig verbleibende, umsetzbare und
genehmigungsfähige Variante den Elternwillen widerspiegelt.
Nach § 83 Abs. 5 SchulG
NRW kann eine Gesamtschule mit allen Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an
einem Teilstandort geführt werden (horizontale Gliederung). Besteht in einer
Gemeinde nur ein Angebot der Sekundarstufe I, kann eine Gesamtschule einen
Teilstandort mit zwei oder drei Parallelklassen pro Jahrgang führen, wenn die
Gesamtschule insgesamt mindestens 6 Parallelklassen pro Jahrgang führt
(vertikale Gliederung).
Da im Stadtgebiet
Rheine weitere Angebote der Sekundarstufe I bestehen, käme lediglich eine horizontale
Gliederung mit zwei oder mehreren Teilstandorten in Frage. Räumlich hätte dies
zur Folge, dass dauerhaft bis max. 16 Klassen in zwei Jahrgangsstufen an einem
Teilstandort beschult werden müssten.
Der Teilstandort
muss räumlich alle Klassen abbilden können. Als mögliche Gebäude kommen der
Standort der Abendrealschule, der Sekundarschule am Hassenbrock und der
Overbergschule in Betracht.
Sowohl seitens der
Schulaufsicht als auch seitens des Schulträgers wurden die Schulleitungen der
Euregio- Gesamtschule und der Sekundarschule am Hassenbrock über die in
Betracht kommende Möglichkeit der Erhöhung der Zügigkeit und der Bildung eines
Teilstandortes informiert. Insbesondere durch die Euregio- Gesamtschule wurde
deutlich gemacht, dass man die Erhöhung der Zügigkeit als Belastung erlebe. In
der Vergangenheit habe man bereits zwei Jahrgänge mit sechs bzw. sieben Parallelklassen
beschult. Dies erfordere einen hohen Organisationsaufwand. Ein zusätzlicher
Teilstandort würde diesen noch steigern. Die Sekundarschule am Hassenbrock hat
ihre Bedenken in einem Schreiben an die Stadt Rheine zum Ausdruck gebracht. Das
Schreiben ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Weitere konkrete
Gespräche mit den betroffenen Schulen, als auch Informationsveranstaltungen für
die Eltern werden in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht noch
stattfinden müssen.
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben der Sekundarschule am Hassenbrock vom 25.05.2016