Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2017/18 bis 2020/21
Vorlage
190/16
Aktenzeichen
II-FB 2- JHP-At
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2017/18 bis 2020/21.

 


Begründung:

 

1.        Bedarfsfeststellung für Ü3- Kinder

 

 

Trotz der Eröffnung von 3 weiteren Kindertageseinrichtungen sind im kommenden Kindergartenjahr 2016/17 33 von den demnächst 40 Kindertageseinrichtungen überbelegt. Nur die neuen bzw. erweiterten Einrichtungen Kita Thieberg, Kita Villa Kunterbunt, Kita am Deisterweg, Kita Gartenstadt und die Einrichtungen Kita St. Josef, Janusz-Korczak-Kita, Hofzwerge Dutum wurde nicht überbelegt. Insgesamt sind 122 Ü3-Plätze durch Überbelegung geschaffen worden, um den Rechtsanspruch sicherstellen zu können. Die angestrebte notwendige Flexibilität, unterjährig auf weitere Betreuungsbedarfe reagieren zu können, wurde noch nicht erreicht.

 

Die Zahlen zeigen, dass die Notwendigkeit besteht, unter Beachtung der Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Stadtteilen weitere Betreuungsplätze anzubieten.

 

Im Planungsbezirk rechts der Ems sollte die AWO-Kita um eine Gruppe erweitert werden. Ferner muss rechtzeitig bis zum Rückbau der befristeten mobilen Raumsysteme an den Kitas St. Bonifatius, St. Ludgerus und St. Antonius ein Ersatzbau realisiert sein.

 

Im Planungsbezirk links der Ems, insbesondere im Stadtteil Dorenkamp, besteht kurzfristig ein großer Handlungsbedarf. Ein Neubau lässt sich bis zum Sommer 2017 nicht mehr realisieren, daher wird ein mobiles Raumsystem an der Dutumer Str. als Zwischenlösung geplant.

 

Im Planungsbezirk Südraum wird mittelfristig mit einem steigenden Bedarf gerechnet. Die Jugendhilfeplanung zeigt hier zwei Handlungsoptionen auf.

 

 

 

2.    Bedarfsfeststellung für U3-Kinder in institutionellen Einrichtungen

 

Bereits letztes Jahr hat die Jugendhilfeplanung den tatsächlichen Bedarf an U3-Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ermittelt, nachdem in den Jahren zuvor mit den bundesweit angestrebten fiktiven Versorgungsquoten gerechnet worden war.

 

Im letzten Bericht betrug zum Stichtag 31.12.2014 die Bedarfsquote 26,6%. Zum Stichtag 31.12.2015 konnte ein leichter Anstieg der Bedarfsquote auf 27,2% festgestellt werden. Zukünftig geht die Jugendhilfeplanung von einem steigenden Bedarf aus.

 

Stadtweit werden 2017/18 voraussichtlich 65 U3-Kinder keinen Betreuungsplatz in der Kita bekommen können und stattdessen auf ein Angebot der Kindertagespflege zurückgreifen müssen.

 

Im Planungsbezirk rechts der Ems weicht das Angebot am weitesten von der voraussichtlichen Nachfrage ab. Erst mit dem Neubau einer weiteren Kindertageseinrichtung zur Ablösung der mobilen Raumsysteme könnten auch gleichzeitig neue U3-Plätze geschaffen werden.

 

In den Planungsbezirken links der Ems und Südraum ist die Versorgung mit U3-Plätzen in der Kita zwar nicht ausreichend, aber der Fehlbedarf rechtfertigt noch nicht den Bau von neuen Einrichtungen, zumal man festhalten kann, dass mit dem 2. Baustein der frühkindlichen Betreuung und Bildung, der Kindertagespflege, der Rechtsanspruch auch gesichert werden kann.

 

 

 

3. Randzeitenbetreuung

 

Die maximale Betreuungszeit in der Kindertageseinrichtung beläuft sich auf 45 Wochenstunden. Die Öffnungszeiten bewegen sich in der Regel zwischen 07:30 Uhr und 16:30 Uhr. Je nach Arbeits- und Wegezeiten der Eltern reicht dieses maximale Betreuungsangebot nicht aus, so dass die Eltern zusätzlich nach Randzeitenbetreuung nachfragen.

 

Diese Randzeitenbetreuung kann nach § 24 SGB VIII auch in Kindertagespflege gefördert werden. Die Fachberatung Kindertagespflege versucht, entsprechende Tagespflegepersonen zu vermitteln, die diese Randzeiten abdecken können. Die Nachfrage nach Randzeitenbetreuung ist größer als das vorhandene Angebot.

 

Es gibt einen spürbaren Trend zu mehr Randzeitenbetreuung, ohne dass dieser bislang vor Ort statistisch aufgearbeitet wurde.

 

Der Caritasverband und die Kreishandwerkerschaft haben sich jetzt in Begleitung der EWG auf den Weg gemacht, eine Randzeitenbetreuung in Rheine aufzubauen. Die Projektidee ist im Bundesprogramm „KitaPlus“: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist auf Interesse gestoßen, so dass jetzt die Bewilligung von Fördergeldern bevorsteht.

 

Aufgabe von zukünftigen Kindergartenbedarfsplanungen, die über eine reine quantitative Betrachtung hinausgehen, wird sein, die Bedarfe hinsichtlich der Randzeitenbetreuung mit zu untersuchen.

 

 

 

 

4. Flüchtlinge/Migranten

 

In der zweiten Jahreshälfte 2015 und im Januar 2016 sind zahlreiche Flüchtlinge/Migranten nach Rheine gekommen. Die Anzahl der Kinder ist in die Kindergartenbedarfsplanung eingeflossen. Nicht zuletzt wegen der Kinder mit Migrationshintergrund ist die Zahl der Kinder im kitarelevanten Alter noch weiter angestiegen und hat so auch Einfluss auf die vorliegenden Zahlen der Kindergartenbedarfsplanung. Im Jahr 2015 sind laut Auskunft des Ausländeramtes 98 Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach Rheine gekommen. Im 1. Quartal 2016 waren es 17 Kinder.

 

Eine Prognose, wie viele Flüchtlingskinder in der Zukunft nach Rheine kommen, ist nicht möglich. Es wurde daher darauf verzichtet, den grundsätzlichen Trend der steigenden Kinderzahlen noch um einen beliebigen Faktor für evtl. Flüchtlingskinder zu erhöhen. Die zunehmende Zuwanderung ist im Kapitel 3 und 4 des Berichts thematisiert.

 

 

Detaillierte Informationen zu der Bedarfsfeststellung für Ü3-Kinder und U3-Kinder in Rheine sind dem beiliegenden Bericht zu entnehmen.