Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt die Richtlinie Verfügungsfonds Rahmenplan Innenstadt und nimmt die Anlagen zur Richtlinie zur Kenntnis.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat in ihrem ersten Förderantrag „Rahmenplan Innenstadt“ u. a. Mittel für die Einrichtung eines Verfügungsfonds beantragt. Dieser Verfügungsfonds in Höhe von zunächst 70.000 Euro soll das Engagement der Bürger/innen und insbesondere der Innenstadtakteure unterstützten. Mit dem Verfügungsfonds wird ein flexibles Budget geschaffen, das relativ unbürokratisch für die kurzfristige Umsetzung kleinteiliger und lokal angepasster Projekte, Aktionen und Maßnahmen bereitsteht.

 

Der Fonds, dessen Mittel ein lokales Gremium vergibt, kann mit 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde finanziert werden. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass 50 % der Mittel von der Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften, von Privaten in den Fonds eingestellt werden. Die Bezirksregierung Münster hat uns daher mit Bescheid vom 18.11.2015 Zuwendungen in Höhe von 24.500 € (70 % von 35.000 €) für die Maßnahme „Einrichtung eines Verfügungsfonds“ bewilligt.

 

Im Integrierten Handlungskonzept Rahmenplan Innenstadt ist die Aufstockung des Verfügungsfonds während der Projektlaufzeit um weitere 70.000 € auf 140.000 € - unter gleichen Bedingungen wie zuvor beschrieben - vorgesehen.

 

Die Stadt Rheine ist aufgrund des Förderbescheides verpflichtet, eine gemeindliche Richtlinie für die Maßnahme „Verfügungsfonds“ zu beschließen.

 

Die beigefügte Richtlinie Verfügungsfonds Rahmenplan Innenstadt mit den Anlagen und Merkblättern (siehe Anlagen) wurde in der Lenkungsgruppe Rahmenplan Innenstadt erarbeitet und abgestimmt.

 

Nach Beschlussfassung durch den Bauausschuss ist die Richtlinie der Bezirksregierung zuzuleiten.


Anlagen:

 

Anlage 1:    Richtlinie Verfügungsfonds Rahmenplan Innenstadt

Anlage 2:    Stadtumbaugebiet Rahmenplan Innenstadt (Anlage 1 zur Richtlinie)

Anlage 3:    Antragsformular (Anlage 2 zur Richtlinie)

Anlage 4:    Merkblatt Verfügungsfonds Rahmenplan Innenstadt (Anlage 3 zur Richtlinie)