Betreff
Klimaschutz in der Stadt Rheine - Neukonzipierung Klimaschutzrat und Produkt Klimaschutz sowie 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine
Vorlage
199/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Klimaschutzrat empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.     Die Ratsmitglieder beschließen die Auflösung des Klimaschutzrates

2.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Änderung der Bezeichnung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ in Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz.

 

3.     Die Ratsmitglieder beschließen die der Vorlage als Anlage beigefügte 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine.

 

4.     Der Rat der Stadt Rheine stellt fest, dass durch die 2. Änderung der Zuständigkeitsordnung die Aufgaben der Ausschüsse nicht wesentlich verändert werden, sodass das Verfahren zur Benennung der Ausschussvorsitzenden gem. § 58 Abs. 5 GO nicht zu wiederholen ist.

 

5.     Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Änderung der Organisationsstruktur im Produkt 58 „Klimaschutz“ zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Ausgangssituation Klimaschutz Rheine

Im Jahr 2008 wurde der kommunale Klimaschutz in Rheine neu konzipiert. Als zentrale Koordinierungsstelle wurde die Leitstelle Klimaschutz als Kooperation der Stadt Rheine, der Technischen Betriebe Rheine sowie der Stadtwerke Rheine gegründet. Lokal verordet wurde die Leitstelle Klimaschutz bei den Technischen Betrieben. Im Jahr 2008 nahm die Stadt Rheine an dem Wettbewerb „Klima+ - NRW-Klimakommune der Zukunft“ des Landes NRW teil und erreichte die Finalrunde. Parallel beantragte die Stadt Rheine als eine der ersten Kommunen in Deutschland eine Bundesförderung für die begleitende Umsetzung (Klimaschutzmanagement). Die Zuwendung ermöglichte die Einstellung eines Klimaschutzmanagers bei der Stadt Rheine und eine damit einhergehende Aufstockung des Personals bei der Leitstelle Klimaschutz (Zuordnung).

 

Mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren zur bundesweit erstmaligen Förderung „Masterplan 100% Klimaschutz“ und der daraus erfolgten Förderung konnte nicht nur der Klimaschutzmanager unterbrechungsfrei weiterbeschäftigt, sondern der gesamte kommunale Klimaschutzprozess vertieft und ausgebaut werden. Die Masterplanförderung sah zudem eine Stärkung der Einordnung des Klimaschutzes innerhalb der kommunalen Strukturen vor. Entsprechend der Förderrichtlinie wurde der Klimaschutz aus dem Produkt 5.22 herausgenommen und eigenständig als Produkt 58 – Klimaschutz im Fachbereich 5 angesiedelt.

 

Weiterhin sah der „Masterplan 100% Klimaschutz“ die Schaffung eines Gremiums vor, welches die Klimaschutzaktivitäten begleitet, sowie beratend und empfehlend tätig werden sollte. Dieses wurde in der Stadt Rheine durch den Klimaschutzrat realisiert. Mitglieder des Gremiums waren die politischen Vertreter des Haupt- und Finanzausschusses, die Vertreter der Tochtergesellschaften (SWR; TBR; EWG; TAT), Vertreter von Netzwerken (WindWest, FairTrade) sowie Vertreter von Organisationen (adfc, kath. und ev. Kirche). Politische Entscheidungen wurden vorberaten und im Anschluss im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen.

 

Im Frühjahr 2016 erhielt die Stadt Rheine den positiven Bescheid für das „Anschlussvorhaben: Masterplanmanagement“ mit einer Laufzeit bis April 2018.

 

Neben der Fortführung bereits etablierter Konzepte, Projekte und Netzwerkarbeit im zivilgesellschaftlichen Prozess ist die Verstetigung der Klimaschutzaspekte in die verwaltungsinternen Prozesse und die Berücksichtigung des Klimaschutzes als integraler Bestandteil des Verwaltungshandelns Ziel des Klimaschutzmanagements.

 

Die derzeit dezentrale Organisationsstruktur und die gesplittete Wahrnehmung von Aufgaben aus dem Bereich Umwelt- und Klimaschutz haben sich für das Erreichen dieses Zieles jedoch als unzulänglich erwiesen. Angestrebt wird deshalb eine optimierte Organisationsstruktur.

 

 

Ausgangssituation Bereich Umwelt

Der Bereich Umwelt bildet in der Stadtverwaltung Rheine kein eigenständiges Produkt. Alle (Pflicht-) Aufgaben werden von Kolleginnen und Kollegen in den jeweils zuständigen Bereichen (z. B. 5.10 - Stadtplanung, TBR – Grün) durchgeführt, bzw. an externe Dritte vergeben. Es fehlt an einer querschnittsübergreifenden Struktur und der Verortung konzeptioneller Themenbearbeitung. Hierdurch kommt es zu typischen Schnittstellenproblemen wie Doppelbearbeitung, Strukturdefizite, Bearbeitungsausfall, Zuständigkeitskonflikte, erhöhtem Abstimmungsaufwand.

Konzeptionell übergeordnete Themen, die dem Stadium der Ausführung vorgeschaltet sind, folgen keiner klaren Aufgabenzuweisung.

Zukünftig soll durch die räumliche und organisatorische Zuordnung sowie einer Anpassung der Aufgabenfelder der bisherige Bereich „Klimaschutz“ als neues Produkt „Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ als Querschnittsaufgabe besser in die Verwaltungsstruktur eingebunden und verankert werden.

Der zukünftige Aufgabenbereich des neuen Produkts soll die folgenden Themen, überwiegend in der Funktion des Schnittstellenmanagements, umfassen:

 

-      Klimaschutz und Nachhaltigkeit

-      Natur- und Landschaft

-      Bodenschutz

-      Gewässerschutz

-      Luftreinhaltung

-      Lärmschutz

-      Biodiversität

-      Umweltinformation

 

Innerhalb des Themenfeldes Klimaschutz soll das Projektmanagement als Kombination aus „Masterplan 100% Klimaschutz“ und „European Energy Award“  fortgeführt werden und insbesondere den zivilgesellschaftlichen Bereich sowie die bestehenden Netzwerkaktivitäten bearbeiten. 

 

Die Anbindung des Produkts im Fachbereich 5 ermöglicht die niederschwellige Koordination der Querschnittsaufgaben u.a. in Beziehung zu Themen der Stadtplanung (z. B. Freiraumschutz, Ausgleichs-/ Ersatzflächenmanagement, Artenschutz), des Hochbaus (z. B. energetische Erneuerung) und des Verkehrs (Mobilität).

 

Die Organisationsstruktur ermöglicht bei Bedarf eine weitere themenspezifische Entwicklung.

 

 

Neukonzipierung Klimaschutzrat und Zuständigkeitsordnung

 

Einhergehend mit der neuen Organisationsstruktur soll auch die Gremienzuordnung erfolgen und so eine Aufwertung erfahren. Die Aufgaben des derzeitigen beratenden und empfehlenden Klimaschutzrates, welcher vom Rat der Stadt Rheine im Jahr 2012 (Vorlage 305/12) einstimmig eingesetzt wurde, sollen in den Ausschuss für „Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz“ überführt werden. So ermöglicht eine Überführung die Koppelung von Klimaschutz- und Umweltthemen in einem Fachausschuss und gestattet eine direkte Beschlussfassung. Die im „Masterplan 100% Klimaschutz“ und „Anschlussvorhaben: Masterplanmanagement“ verpflichtenden Aspekte eines Gremiums sollen zum einen durch eine neue Namensgebung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ sowie durch die Einführung eines Arbeitskreises „Klimaschutz & Nachhaltigkeit“ für Akteure aus dem Bereich der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft Genüge getan werden. Die Verwaltung schlägt entsprechend folgende Umbenennung vor:

 

Alt:    Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“

Neu:  Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz   

 

Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Rheine

 

Durch die Verlagerung der Aufgaben des Klimaschutzrates hin zum Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz ist eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung erforderlich, die von den Ratsmitgliedern (BM kein Stimmrecht) zu beschließen ist.

Die für den Klimaschutz relevanten Aufgaben (lfd. Nr. 54. und 55. der aktuellen Zuständigkeitsordnung) sollen wie folgt geändert werden:

 

Alt:

54. Angelegenheiten im Rahmen des European Energy Award Zertifizierungsverfahrens mit Festlegung des energiepolitischen Arbeitsprogramms und der Weiterleitung an die zuständigen Ausschüsse. [Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss]

 

55. Strategische Maßnahmen in Angelegenheiten des Klimaschutzes sowie Beschlussfassung der Empfehlungen des Klimaschutzrates [Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss]

 

Neu:

54. Angelegenheiten im Rahmen des European Energy Award Zertifizierungsverfahrens mit Festlegung des energiepolitischen Arbeitsprogramms sowie prozessrelevanter Gestaltung. [Zuständigkeit Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz]

 

55. Strategische und operative Maßnahmen in Angelegenheiten des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. [Zuständigkeit: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz]

 

56. Beratung und Beschlussfassung der Eingaben des Arbeitskreises Klimaschutz & Nachhaltigkeit. [Zuständigkeit: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz]

 

 

Auswirkungen auf die Ausschussvorsitze

 

Gem. § 58 Abs. 6 GO ist das Verfahren für die Benennung der Ausschussvorsitzenden nach § 58 Abs. 5 GO zu wiederholen, wenn die Ausschüsse während der Wahlperiode neu gebildet, aufgelöst oder ihre Aufgaben wesentlich verändert werden.

Die Verwaltung hält die Änderung der Aufgaben für nicht so gravierend, dass das Benennungsverfahren wiederholt werden müsste.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Zuständigkeitsordnung 2. Änderung 2016