Betreff
Einrichtung einer weiteren Betreuungsgruppe der "Schule von acht bis eins" an der Kardinal-von-Galen-Schule
Vorlage
202/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beschließt, dass an der Kardinal-von-Galen-Schule eine weitere Gruppe der Betreuungsform „Schule von acht bis eins“ eingerichtet wird und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung sowohl der notwendigen Ausstattung, als auch der erforderlichen Betreuungsdienstleistung.


Begründung:

 

An der Kardinal-von-Galen-Schule befinden sich derzeit 23 Kinder auf der Warteliste für einen Platz in der Betreuungsform „Schule von acht bis eins“ für das Schuljahr 2016/2017.

 

Diese enorme Anzahl an Kindern, welche nach jetzigem Stand keinen Betreuungsplatz erhalten können, ist auf die prekäre Raumsituation innerhalb des Schulgebäudes zurückzuführen. Unter Beteiligung der Schule (Schulleitung und städtische Betreuungskräfte) und unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten wurde nun ein Konzept entwickelt, welches die Erweiterung der räumlichen Betreuungskapazitäten innerhalb der Gebäudehülle ermöglicht. Dabei wird zusätzlich zu den vorhandenen Räumlichkeiten im Kellergeschoss der Schule die Aula im ersten Obergeschoss multifunktional mitgenutzt. Durch diese Maßnahme ist es möglich, die bislang betreute Schülerzahl von ca. 62 Kindern auf ca. 80 anzuheben. Die Warteliste würde damit fast vollständig in der Betreuung abgebildet werden können.

 

Um diese Erweiterung der Betreuung zu ermöglichen, ist zunächst die Anschaffung von zusätzlichem, flexibel einsetzbarem Mobiliar notwendig. Zusätzlich muss altes, schweres und platzraubendes Mobiliar durch neuere Einrichtungssysteme ersetzt werden, um die Fortsetzung der Vielzahl der verschiedenen Nutzungen der Schulaula (Gottesdienste, Zeugnisausgaben, Theaterprojekte, usw.) neben der Betreuung zu ermöglichen. Für diese Neumöblierung werden Kosten i. H. v. ca. 16.000 € anfallen.

 

Neben Materialkosten entstehen auch zusätzliche Personalkosten. Die Betreuung an der Kardinal-von-Galen-Schule erfolgt derzeit durch städtische Betreuungskräfte. Diese benötigen aufgrund der steigenden Anzahl an Betreuungsplätzen und der Verteilung der Betreuungsgruppen auf verschiedene Räumlichkeiten und Geschosse Unterstützung durch eine zusätzliche Betreuungskraft, die nach vorhergehender beschränkter Ausschreibung bei einem freien Jugendhilfeträger als Dienstleistung eingekauft werden muss. Für diese personelle Unterstützung ist mit jährlichen Kosten i. H. v. ca. 15.000 € zu rechnen. Daneben ist eine Aufstockung der flankierenden Betreuungsleistungen durch den Caritas-Verband an der Kardinal-von-Galen-Schule notwendig. Hierfür sind Kosten i. H. v. ca. 3.300 Euro jährlich zu kalkulieren. Zur Deckung dieser zusätzlichen Kosten stehen voraussichtlich Mittel in der Produktgruppe 11 zur Verfügung, sodass kein zusätzlicher Aufwand entsteht.

 

Die Stadt Rheine erhält für die zusätzliche Betreuungsgruppe Fördermittel des Landes i. H. v. 4.000,00 €. Außerdem werden aufgrund der Struktur der Beitragszahler der Kardinal-von-Galen-Schule voraussichtlich zusätzliche Elternbeiträge i. H. v. ca. 27.000,00 € jährlich erhoben.

 

Zu beachten ist, dass ein Rechtsanspruch auf Betreuung aus dem SGB VIII besteht. Dieser würde, wenn sie im Rahmen der Tagespflege finanziert werden würde, jedoch deutlich höhere finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen.

 

Im Rahmen ihrer Beteiligung wies die Schulkonferenz darauf hin, dass ein binnendifferenzierter Unterricht mit individuellen Förderstrukturen in den vorhandenen Räumlichkeiten nur erschwert möglich ist. Die Mitglieder der Schulkonferenz weisen darauf hin, dass diese zusätzliche Betreuungsgruppe durch die Nutzung der Räumlichkeiten nur dann verfolgt werden sollte, wenn es mittelfristige Erweiterungsoptionen für die Schule gäbe.