Betreff
GVZ-Entwicklungsgesellschaft mbH - Nachfolgeregelung für den bisherigen Geschäftsführer - Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses
Vorlage
576/06
Aktenzeichen
K-4.3-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine genehmigt den am21. November 2006 vom Haupt- und Finanzausschuss gefassten Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 GO mit folgendem Wortlaut:

 

Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung, Herrn Dr. Ernst Kratzsch, wird beauftragt, die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1.   Der bisherige Geschäftsführer Herr Dr. Ernst Kratzsch wird mit sofortiger Wirkung abberufen.

 

2.  Herr Bernhard Rieken wird mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer bestellt.

 

 


Begründung:

 

Durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Kratzsch zum 1. Dezember 2006 bedarf es kurzfristig einer Nachfolgeregelung für seine Funktion als Geschäftsführer der GVZ-Entwicklungsgesellschaft mbH.

 

Da hier auch Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsaspekte berührt sind, bietet es sich an die Funktion dem Geschäftsführer der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, Herrn Bernhard Rieken, zu übertragen.