Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine genehmigt den am21. November 2006 vom Haupt- und Finanzausschuss gefassten Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 GO mit folgendem Wortlaut:
Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung, Herrn Dr. Ernst Kratzsch, wird beauftragt, die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:
1. Der bisherige Geschäftsführer Herr Dr. Ernst Kratzsch wird mit sofortiger Wirkung abberufen.
2. Herr Bernhard Rieken wird mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer bestellt.
Begründung:
Durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Kratzsch zum 1. Dezember 2006 bedarf es kurzfristig einer Nachfolgeregelung für seine Funktion als Geschäftsführer der GVZ-Entwicklungsgesellschaft mbH.
Da hier auch Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsaspekte berührt sind, bietet es sich an die Funktion dem Geschäftsführer der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, Herrn Bernhard Rieken, zu übertragen.