Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Folgende Straßen werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. 09.1995 (StrWG NW - GV NW  S. 1028, Ber. in GV NW 2003 S. 766) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

1. Dutumer Straße
……….von Zeppelinstraße

 …..   bis Felsenstraße

2. Schwedenstraße

……….von Wettringer Straße

……….bis  Offlumer Straße

……… und zwei Fuß- und Radwege Schwedenstraße

3. Offlumer Straße

……….von Schwedenstraße

……….bis Oberstraße

4. Gronauer Straße

……….von Hohe Straße

……….bis Schwedenstraße

5. „Stichweg“ Wadelheimer Chaussee

……….Wadelheimer Chaussee 123 - 133

6. Horstmannstraße

……….im Bebauungsplan Nr. 108 „im Lied-Süd-Teil A“

7. Salzweg

……….von Stovener Straße

……….bis Randelbachweg einschl. Stichweg

8. Schoppenkamp – Stichstraße

……….Schoppenkamp 22 bis 30a

9. Steinburgweg

……….von Wadelheimer Chaussee

……….bis Ohner Weg

10. Lindvennweg

……….von Thiestraße 

……….bis Nielandstraße

11. Engernstraße

……….Stichweg Flurstück 784  
……….Engernstraße 3 - 11

 

 

Die Straßen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 47 des Straßen- und Wegegesetzes die Stadt Rheine. Die Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung. Die als Fuß- und Radweg dargestellten Flächen werden nur für den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrerverkehr gewidmet.

 

 


Begründung:

 

Für den Ausbau der unter Punkt 1 bis 10 genannten Straßen sollen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist die öffentlich-rechtliche Widmung der Erschließungsanlage. Da diese noch nicht förmlich ausgesprochen worden ist, ist die Widmung nunmehr zu beschließen.

 

Die unter Punkt 11 genannte Straße wurde im Rahmen eines Erschließungsvertrages erstellt. Inzwischen ist die Eigentumsübertragung abgeschlossen und die Straße kann gewidmet werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Übersichtsplan zu 1.

Anlage 2-4– Übersichtsplan zu 2. - 4.

Anlage 5 – Übersichtsplan zu 5

Anlage 6 – Übersichtsplan zu 6.

Anlage 7 – Übersichtsplan zu 7.

Anlage 8 – Übersichtsplan zu 8.

Anlage 9 – Übersichtsplan zu 9.

Anlage 10 – Übersichtsplan zu 10.

Anlage 11 – Übersichtsplan zu 11.