Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Stelle Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen in den Stellplanentwurf für 2017 aufzunehmen.
Begründung:
Zum Stellenplan 2015 hatte die Verwaltung je eine Stelle
für die Aufgabenbereiche „Pädagogische Beratung im Bereich Kindergarten“ und
„Inklusion/Übergang Kindergarten – Schule“ vorgeschlagen.
Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurden die beiden Stellen zu
einer Stelle gebündelt und auf 2 Jahre befristet. Aufgrund dieser Befristung
wurde diese Stelle nicht in den Stellenplan aufgenommen.
Zum 01.
Aug. 2015 konnte die Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen mit zwei
Sozialpädagoginnen mit je einer halben Stelle besetzt werden. Die Arbeitsverträge
sind bis zum 31. Juli 2017 befristet. Zur Entfristung der Arbeitsverträge ist
eine Aufnahme in den Stellenplan erforderlich.
Aufgabeninhalt der
Stelle Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen:
Der Aufgabeninhalt lässt sich in 3 Teilbereiche unterteilen
- Alle Fragestellungen rund um die
Inklusion: Beratung der
betroffenen Eltern und der beteiligten Kindertageseinrichtungen. Intensive
Begleitung der Anträge auf Förderung in einer heilpädagogischen
Einrichtung, insbesondere bei der Abwägung Einzelintegration in der
Regelkita oder Förderung in einer heilpädagogischen Einrichtung. Ferner
erhalten die Eltern aller angehenden Schulkinder ein Beratungsangebot, um
ihnen die notwendigen Informationen zur Wahl der Grundschule bzw. der
Förderschule bieten zu können.
- Fachberatung zu diversen Themen nach Anfragen von Eltern oder Einrichtungen
(z.B. Krisenberatung bei Konflikten in Kitas, pädagogische Konzepte,
Betreuung von Flüchtlingskindern, sprachliche Bildung, …)
- Qualitätsentwicklung im Rahmen eines zu
führenden Qualitätsdialoges: Ein erster großer Baustein ist die Überarbeitung der
Kooperationsvereinbarung „Übergang Kita -> Schule“ zwischen den
Kindertageseinrichtungen und den Grundschulen.
Die
Arbeit der Fachberatung wirkt sich neben den Kindertageseinrichtungen aber auch
auf die Kindertagespflege aus. Insbesondere die Förderung der Kinder mit Behinderungen
in der Kindertagespflege ist ein wichtiges Thema (Beispiele: Rahmenbedingungen
zur Vergütung der Tagespflegepersonen oder Einzelfallberatung bei der
Entscheidung, ob eine Betreuung in der Kindertagespflege umsetzbar ist).
Daneben wird die Fachberatung bei grundsätzlichen Neuerungen (Beispiele: Umsetzung
des Qualitätshandbuches (QHB) oder Initiierung und Entwicklung von Qualifizierungsmöglichkeiten
zur alltagsintegrierten Sprachbildung) herangezogen.
Wie oben
schon erwähnt, wurde die Fachberatung mit zwei Sozialpädagoginnen in Teilzeit besetzt.
Die Stellenteilung hat sich dabei positiv bemerkbar gemacht, da so der notwendige
fachliche Austausch und die Reflexion gewährleistet werden kann.
Positive
Rückmeldungen zur Arbeit der Fachberatung gab es auch in der letzten Sitzung
der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“. Die AG 78 hält die
Fachberatung für unverzichtbar. Jugendämter in der Größenordnung der Stadt
Rheine brauchen zwingend eine Fachberatung, um den zahlreichen Anforderungen
gerecht zu werden.
Nachfolgend
werden zur Verdeutlichung des Stelleninhaltes wichtige Arbeitsinhalte aufgeführt,
die über die Fragestellungen rund um die Inklusion hinausgehen:
- Beratung bei Krisen und Konflikten in
Kindertageseinrichtungen (z.B. zum Thema Aufsichtspflicht)
- Sammeln und Aufbereiten von kitarelevanten
Informationen bereitstellen, die auf Anfrage von Eltern beim Jugendamt
abgefragt werden (z.B. pädagogische Konzepte, besondere Zertifizierungen, Betreuungsmöglichkeiten
während der Schließzeiten)
- Alltagsintegrierte sprachliche Bildung
und deren Dokumentation
- Projekteinführung und Begleitung des
webbasierten Infoportals „Kita Planer“
- Koordination der Brückenprojekte
(Spielgruppen) für Flüchtlingskinder
- Koordination der Anfragen auf Kitaplätze
für Flüchtlingskinder
- Beratungsangebot in Kooperation mit der
Fachstelle Migration für die Kitas bei der Betreuung von Flüchtlingen
- Teilnahme an den vier regionalen
Arbeitskreisen Übergang Kita -> Grundschule
- Initiierung, Vorbereitung, Moderation des
Steuerungsgremiums zur Neujustierung des Vertrags zur Kooperation zwischen
den örtlichen Schulen und Kitas
- Projektierung und Umsetzung weiterer
Bestandteile des Qualitätsdialoges
- Teilnahme am Arbeitskreis
Qualitätsdialog für das Münsterland
- Teilnahme am Arbeitskreis Familienzentren
- Beteiligung an Projekten zur
Umwelterziehung in Kitas (z.B. Klimakommune Rheine)
- Perspektivisch: Begleitung des
Arbeitskreises Umsetzung Qualitätshandbuch (QHB) in der Kindertagespflege
- Perspektivisch: Qualitätsentwicklung der
Betreuung im Primarbereich
- Perspektivisch: Qualitative
Kindergartenbedarfsplanung (z.B. Bedarf für flexible Stundenbuchung,
Übermittagbetreuung, Randzeitenbetreuung, besondere pädagogische Konzepte,
interkulturelle Ausrichtung)
Fazit:
Die Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen hat sich
nach nur einem Jahr bei den Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen
etabliert. In vielen Bereichen ist sie unverzichtbar geworden und anderen
Bereichen hat sie wichtige Grundlagen gelegt, um die Qualitätsentwicklung und
den Qualitätsdialog weiter voranzutreiben.
Ein
großer Teil der Personalkosten für diese Stelle wird vom Land NRW erstattet,
weil im Rahmen der Inklusionspauschale für nicht lehrendes Personal 22.368,73 €
zur Verfügung gestellt werden. Bei einem Wegfall der Stelle könnte diese Inklusionspauschale
nicht mehr abgerufen werden.