Betreff
Entfristung der Stelle Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen
Vorlage
244/16
Aktenzeichen
II - 2 - 10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Stelle Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen in den Stellplanentwurf für 2017 aufzunehmen.


Begründung:

 

Zum Stellenplan 2015 hatte die Verwaltung je eine Stelle für die Aufgabenbereiche „Pädagogische Beratung im Bereich Kindergarten“ und „Inklusion/Übergang Kindergarten – Schule“ vorgeschlagen.

 

Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses wurden die beiden Stellen zu einer Stelle gebündelt und auf 2 Jahre befristet. Aufgrund dieser Befristung wurde diese Stelle nicht in den Stellenplan aufgenommen.

 

Zum 01. Aug. 2015 konnte die Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen mit zwei Sozialpädagoginnen mit je einer halben Stelle besetzt werden. Die Arbeitsverträge sind bis zum 31. Juli 2017 befristet. Zur Entfristung der Arbeitsverträge ist eine Aufnahme in den Stellenplan erforderlich.

 

 

Aufgabeninhalt der Stelle Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen:

 

Der Aufgabeninhalt lässt sich in 3 Teilbereiche unterteilen

 

  1. Alle Fragestellungen rund um die Inklusion: Beratung der betroffenen Eltern und der beteiligten Kindertageseinrichtungen. Intensive Begleitung der Anträge auf Förderung in einer heilpädagogischen Einrichtung, insbesondere bei der Abwägung Einzelintegration in der Regelkita oder Förderung in einer heilpädagogischen Einrichtung. Ferner erhalten die Eltern aller angehenden Schulkinder ein Beratungsangebot, um ihnen die notwendigen Informationen zur Wahl der Grundschule bzw. der Förderschule bieten zu können.

 

  1. Fachberatung zu diversen Themen nach Anfragen von Eltern oder Einrichtungen (z.B. Krisenberatung bei Konflikten in Kitas, pädagogische Konzepte, Betreuung von Flüchtlingskindern, sprachliche Bildung, …)

 

  1. Qualitätsentwicklung im Rahmen eines zu führenden Qualitätsdialoges: Ein erster großer Baustein ist die Überarbeitung der Kooperationsvereinbarung „Übergang Kita -> Schule“ zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Grundschulen.

 

Die Arbeit der Fachberatung wirkt sich neben den Kindertageseinrichtungen aber auch auf die Kindertagespflege aus. Insbesondere die Förderung der Kinder mit Behinderungen in der Kindertagespflege ist ein wichtiges Thema (Beispiele: Rahmenbedingungen zur Vergütung der Tagespflegepersonen oder Einzelfallberatung bei der Entscheidung, ob eine Betreuung in der Kindertagespflege umsetzbar ist). Daneben wird die Fachberatung bei grundsätzlichen Neuerungen (Beispiele: Umsetzung des Qualitätshandbuches (QHB) oder Initiierung und Entwicklung von Qualifizierungsmöglichkeiten zur alltagsintegrierten Sprachbildung) herangezogen.

 

Wie oben schon erwähnt, wurde die Fachberatung mit zwei Sozialpädagoginnen in Teilzeit besetzt. Die Stellenteilung hat sich dabei positiv bemerkbar gemacht, da so der notwendige fachliche Austausch und die Reflexion gewährleistet werden kann.

 

Positive Rückmeldungen zur Arbeit der Fachberatung gab es auch in der letzten Sitzung der AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“. Die AG 78 hält die Fachberatung für unverzichtbar. Jugendämter in der Größenordnung der Stadt Rheine brauchen zwingend eine Fachberatung, um den zahlreichen Anforderungen gerecht zu werden.

 

 

Nachfolgend werden zur Verdeutlichung des Stelleninhaltes wichtige Arbeitsinhalte aufgeführt, die über die Fragestellungen rund um die Inklusion hinausgehen:

 

  • Beratung bei Krisen und Konflikten in Kindertageseinrichtungen (z.B. zum Thema Aufsichtspflicht)
  • Sammeln und Aufbereiten von kitarelevanten Informationen bereitstellen, die auf Anfrage von Eltern beim Jugendamt abgefragt werden (z.B. pädagogische Konzepte, besondere Zertifizierungen, Betreuungsmöglichkeiten während der Schließzeiten)
  • Alltagsintegrierte sprachliche Bildung und deren Dokumentation
  • Projekteinführung und Begleitung des webbasierten Infoportals „Kita Planer“
  • Koordination der Brückenprojekte (Spielgruppen) für Flüchtlingskinder
  • Koordination der Anfragen auf Kitaplätze für Flüchtlingskinder
  • Beratungsangebot in Kooperation mit der Fachstelle Migration für die Kitas bei der Betreuung von Flüchtlingen
  • Teilnahme an den vier regionalen Arbeitskreisen Übergang Kita -> Grundschule
  • Initiierung, Vorbereitung, Moderation des Steuerungsgremiums zur Neujustierung des Vertrags zur Kooperation zwischen den örtlichen Schulen und Kitas
  • Projektierung und Umsetzung weiterer Bestandteile des Qualitätsdialoges
  • Teilnahme am Arbeitskreis Qualitätsdialog für das Münsterland
  • Teilnahme am Arbeitskreis Familienzentren
  • Beteiligung an Projekten zur Umwelterziehung in Kitas (z.B. Klimakommune Rheine)
  • Perspektivisch: Begleitung des Arbeitskreises Umsetzung Qualitätshandbuch (QHB) in der Kindertagespflege
  • Perspektivisch: Qualitätsentwicklung der Betreuung im Primarbereich
  • Perspektivisch: Qualitative Kindergartenbedarfsplanung (z.B. Bedarf für flexible Stundenbuchung, Übermittagbetreuung, Randzeitenbetreuung, besondere pädagogische Konzepte, interkulturelle Ausrichtung)

 

 

Fazit:

 

Die Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen hat sich nach nur einem Jahr bei den Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen etabliert. In vielen Bereichen ist sie unverzichtbar geworden und anderen Bereichen hat sie wichtige Grundlagen gelegt, um die Qualitätsentwicklung und den Qualitätsdialog weiter voranzutreiben.

 

Ein großer Teil der Personalkosten für diese Stelle wird vom Land NRW erstattet, weil im Rahmen der Inklusionspauschale für nicht lehrendes Personal 22.368,73 € zur Verfügung gestellt werden. Bei einem Wegfall der Stelle könnte diese Inklusionspauschale nicht mehr abgerufen werden.