Betreff
Personalstruktur der Musikschule - Statusfeststellungsverfahren
Vorlage
006/17
Aktenzeichen
II-ang
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Statusfeststellungsverfahren für die bei der Stadt Rheine auf Honorarbasis beschäftigten Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer zur Kenntnis.


Begründung:

 

Bei der Musikschule der Stadt Rheine sind sowohl tariflich Beschäftigte Kräfte als auch Honorarkräfte als Musikschullehreinnen und Musikschullehrer tätig.

 

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in der Fragstellung der Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen am 6. Juli 2016, Az.: L8R761/14, das als Anlage beigefügte Urteil gefällt.

In Anlehnung hieran befindet sich die Stadt Rheine derzeit in einem Statusfeststellungsverfahren, welches noch nicht abgeschlossen ist. Das Ergebnis des Verfahrens ist abzuwarten, die sich aus dem Verfahren ergebenden Konsequenzen sind zu ziehen und der Politik erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. Juli 2016, Az.: L8R761/14