Betreff
Konzept zur Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen
Vorlage
251/16
Aktenzeichen
II - 2 - 10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Konzept zur Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung,

 

·           den eingeschlagenen Weg der Qualitätsentwicklung zu systematisieren und im Rahmen des beschriebenen Qualitätsentwicklungsprozesses zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen zu begleiten

 

·           und die Träger der Kindertageseinrichtungen über die AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“ einzubinden


Begründung:

 

 

Konzept zur Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen in Rheine

 

 

Qualitätsentwicklung: eine lästige gesetzliche Pflicht oder eine Chance?

 

Bereits seit einigen Jahren wird die Debatte um die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen geführt. Qualitätsmanagementsysteme und Zertifizierungsverfahren für Kitas gibt es dabei reichlich. Dennoch befindet sich die Qualitätsentwicklung im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe in den Anfängen und bedarf einer Konzeptionierung und Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten. Die folgende Konzeption soll den möglichen Prozess zur Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen in Rheine beschreiben und eine Zeitperspektive von 5 Jahren einnehmen.

 

 

Ausgangslage

 

Seit 2012 ist die Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe. Sie soll die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität weiterentwickeln, anwenden und regelmäßig überprüfen. Die Wahrnehmung dieses Auftrags ist bisher eher unsystematisch und von allen Kommunen unterschiedlich erfolgt. Zur Unterstützung der Kommunen haben die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen auf der Grundlage der Expertise von Prof. Dr. Merchel eine Empfehlung zur Qualitätsentwicklung für Kindertageseinrichtungen entwickelt. Diese enthält gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden entwickelte Qualitätskriterien und Anregungen für einen Austausch zwischen Trägern und Kommunen. Anhand dieser im Juli 2014 veröffentlichten Empfehlungen begeben sich die ersten Kommunen auf den Weg der örtlichen Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen.

 

Zum Beispiel hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinfurt beschlossen, für das Handlungsfeld der Kindertageseinrichtungen den Qualitätsentwicklungsprozess zu starten. Die Umsetzung erfolgt in einem Gremium, das sich aus den Fachberatungen der kreisangehörigen Träger, Vertretern der Verwaltung und dem Landesjugendamt zusammensetzt. Ziel ist es, den gesetzlichen Auftrag so umzusetzen, dass damit auch aktuelle Herausforderungen in den Kitas aufgenommen werden und in den strukturierten Prozess eingebunden werden[1].

 

Neben den Empfehlungen vom LWL/LVR haben sich die Kommunen im Münsterland bereits 2013 zusammengeschlossen, um die Qualitätsentwicklung vor Ort voranzutreiben. Sie haben seit dem unter dem Slogan „Marke Münsterland“ ein Rahmenkonzept zur Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen entwickelt (noch nicht veröffentlicht), in dem konkrete Qualitätskriterien definiert werden. Im Zuge dieser Entwicklung hat sich der Kreis Warendorf bereits im Frühjahr 2016 intensiv mit dem Qualitätsdialog befasst und eine Elternbefragung, in der die Qualität der Kitas vor Ort bewertet wurde, durchgeführt. Da der Kreis Warendorf für die Qualitätsentwicklung in Kitas eine von 20 Modellkommunen in Deutschland ist, wurde er in diesem Prozess vom Förderprogramm „Qualität vor Ort“ unterstützt. Weitere konkrete Beispiele zur Qualitätsentwicklung aus den umliegenden Städten sind nicht bekannt.

 

In Rheine wurden bereits einige Teilschritte für einen Qualitätsentwicklungsprozess vollzogen. Zum Beispiel wurde für das Haushaltsjahr 2016 eine Kennzahl für Qualitätsentwicklungsvereinbarungen entwickelt, die sich auf insgesamt 20 geschlossene Vereinbarungen für das Jahr bezieht. Des Weiteren wurde durch die Stelle der Fachberatung für Kindertageseinrichtung eine Personalressource geschaffen, bei der im Stellenprofil der Qualitätsdialog mit den Trägern formuliert ist. Außerdem kann gesagt werden, dass einige Projekte, wie die Neujustierung des Kooperationsvertrags zwischen den Kitas und den Grundschulen für das Übergangsmanagement bereits inhaltlich zur Qualitätssteigerung beitragen, obwohl sie noch nicht systematisch unter dem Gesichtspunkt der Qualitätsentwicklung geführt werden. Der Unterschied zwischen bisher durchgeführten Projekten und dem Prozess der Qualitätsentwicklung ist unter anderem, dass keine Überprüfung der Ziele oder Handlungen stattgefunden hat.

 

Ferner sollte angemerkt werden, dass der beschriebene gesetzliche Auftrag nach § 79a SGB VIII sich auf den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bezieht und damit die Gesamtvorantwortung bei ihm liegt. Jede Einrichtung vollzieht für sich in Trägerverantwortung eigene Qualitätsentwicklungsprozesse. Die Träger müssen sich nach § 11 Abs. 2 KiBiz eigenverantwortlich um die geeigneten Maßnahmen kümmern, sodass einige Einrichtungen ein gesamtes Qualitätsmanagement durchlaufen. In den meisten Fällen wird dabei die gesamte Organisation (die Kita) mit allen Abläufen und Programmen analysiert, Qualitätsstandards entwickelt und die Nachhaltigkeit in Qualitätshandbüchern verschriftlicht. Dieser Prozess erfolgt mit dem gesamten Team und erfordert viel Zeit und eine intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Arbeit.

 

Die Umsetzung dieser einrichtungsinternen Qualitätsentwicklung ist in Rheine sehr unterschiedlich. Es reicht z.B. von der Zertifizierung durch das BETA[2] Gütesiegel, über Qualitätszirkel im Verbund bis hin zu Überlegen was Qualität bedeutet. Diese sehr heterogene Landschaft der internen Qualitätsentwicklungen muss auch für den öffentlich geführten Qualitätsdialog von Bedeutung sein. Nicht nur die Anerkennung der bereits geleisteten Arbeit, sondern auch die unterschiedlichen Wissensstände sowie unterschiedliche Motivationen und Interessenslagen für dieses Thema sind von Relevanz für die strategische Umsetzung.

 

Analysiert man also die gegenwärtige Situation, lässt sich feststellen, dass ein gesetzlicher Auftrag für die Qualitätsentwicklung vorliegt, der aktuell noch nicht systematisch und unter Heranziehung von fachlichen Aspekten erfolgt. Zudem sind „best practice“ Beispiele noch rah gesät.

 

 

Ziel der Qualitätsentwicklung

 

Damit der Prozess systematisch erfolgen kann sollten erste Ziele entsprechend der smart Kriterien (spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert) vereinbart werden. Die Ziele dienen dazu, das weitere Vorgehen zu definieren und eine Evaluation des Prozesses vornehmen zu können. Als richtungweisendes Ziel wird ein Fernziel gewählt, dass durch die Formulierungen von Nahzielen konkretisiert wird.

 

Für die Qualitätsentwicklung in Rheine lautet das Fernziel:

 

Die Qualität aller Kindertageseinrichtungen in Rheine wird in den nächsten fünf Jahren durch einen systematischen und kontinuierlichen Entwicklungsprozess zwischen dem öffentlichen Träger und den freien Trägern überprüft und weiterentwickelt.

 

Dieses Ziel umfasst die wesentlichen Aspekte für die Qualitätsentwicklung, sodass besonders der systematische und kontinuierliche Entwicklungsprozess zu bearbeiten ist.

 

Weitere Nahziele, die sich daraus ergeben lauten:

 

·         An den regelmäßige stattfinden Treffen nehmen trägerübergreifend pädagogische Fachkräfte der Kitas, Leitungen von Kitas und Fachberatungen, sowie die Fachberatung der Stadt Rheine teil.

·         Die grundlegenden Qualitätskriterien des LWL sowie des Rahmenkonzeptes Münsterland werden entsprechend der örtlichen Gegebenheiten weiterentwickelt, sodass die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität für ausgewählte Kriterien überprüft werden kann.

·         Die zu bearbeitenden Qualitätsthemen beziehen die situations- und zeitspezifischen Herausforderungen für Kitas ein.

·         Der Qualitätsentwicklungsprozess regt die beteiligten Akteure zur Reflexion ihrer eigenen Arbeit an.

·         Die Qualitätskriterien sind im jedem Fall im Einklang mit den Rechten und dem Schutz der Kinder und fördern diese.

Die Nahziele orientieren sich an der vom LWL in Auftrag gegebenen Expertise von Prof. Dr. Merchel. Er empfiehlt darin, dass der Qualitätsentwicklungsprozess vom Jugendhilfeausschuss beschlossen, von der Verwaltung und den Trägern vorbereitet und strukturiert und eine zeitlich befristete Arbeitsgruppe eingerichtet werden sollte[3].

 

 

Umsetzung und Zeitplan der Qualitätsentwicklung

 

Die folgenden Ideen zur Umsetzung und der Zeitplan sind als Empfehlungen anzusehen, die den möglichen Verlauf skizzieren sollen. Sie werden stetig weiterentwickelt und intensiviert.

 

Die Einführung eines Qualitätsentwicklungsprozesses sollte strategisch geplant werden. Es müssen Überlegungen angestellt werden, auf welcher Ebene die Akteure einbezogen werden und in welchem Rahmen sie in den Austausch treten. Zudem muss überlegt werden, welches Qualitätsthema wie bearbeitet wird.

 

In Anlehnung an die Empfehlungen vom LWL/LVR und dem Rahmenkonzept Münsterland beziehen sich die Qualitätsfelder auf folgende Themen:

 

·         Partizipation und Beteiligung von Kindern, Beschwerdemöglichkeiten

·         Personal/ Personalentwicklung

·         Gesundheitsförderung

·         Pädagogische Konzeption

·         Chancengerechtigkeit für alle Kinder

·         Sprachbildung und- förderung

·         Kooperation mit anderen Institutionen

·         Kinderschutz

·         Qualitätsentwicklung [4]

Diese Qualitätsfelder ähneln den Bewertungskriterien für die Vergabe von Trägerschaften in den Kitas in Rheine. In der Bewertungsmatrix wird eine Gewichtung der Kriterien vorgenommen, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde. Hier sind beispielsweise mit einer Gewichtung von 3 Punkten die Bereiche „Grundsätze für Bildung und Sprachförderung“ und „Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten unter Berücksichtigung der im KiBiz definierten Personalausstattung“ und die „Elternarbeit, Erziehung- und Bildungspartnerschaft“ verankert. Da eine breite Zustimmung zur Wichtigkeit dieser Themen vorliegt, ist die Empfehlung, diese drei Qualitätsfelder nach einander zu bearbeiten. Der vierte Themenbereich könnte sich dann auf die „Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention“ beziehen. Im fünften und vorerst letzten Qualitätsfeld wird empfohlen, sich mit den „Pädagogischen Grundlagen (Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)“ zu befassen. In der AG § 78 wird diese Auswahl der Themenfelder noch einmal erörtert. Ferner soll angemerkt werden, dass sich der gesamte Prozess auf fünf Jahre erstreckt und somit bei aktuellen Anlässen diese Reihenfolge verändert oder durch neue Themen ergänzt werden kann.

 

Modellhaft für die Flexibilität von Betreuungszeiten könnten im Kernprozess der Qualitätsentwicklung zur Struktur-, Prozess und Ergebnisqualität folgende Kriterien aufgestellt werden.

 

Ø  Struktur: Die Kita erhebt jährlich die individuellen Betreuungsbedarfe; die Kita verfügt über ausreichend Personalflexibilität, um die gebuchten Betreuungszeiten abzudecken.

Ø  Prozess: Die Kita berät Eltern über mögliche Angebote der Randzeitenbetreuung; die Tagesstruktur von pädagogischen Angeboten erstreckt sich auf die gesamte Öffnungszeit.

Ø  Ergebnis: Die Eltern können nach Absprache mit der Leitung das gebuchte Stundenkontingent innerhalb der Öffnungszeiten flexibel nutzten.

Daran anschließend würden die Indikatoren erarbeitet, die diese Kriterien messbar machen. Darüber hinaus sind Instrumente zu entwickeln, mit denen die Erfüllung der Kriterien überprüft werden können. Im Anschluss an die Durchführung wird dann die Ergebnisauswertung erfolgen. Abschließend werden die Veränderungsmöglichkeiten bzw. Handlungsstrategien besprochen, sodass sie praxistauglich angewendet werden können. 

 

Um den gesamten Prozess der Qualitätsentwicklung anschaulicher darzustellen wurde ein Ablauf erarbeitet, der zum einen als Zeitplan dient und zum anderen den organisatorischen Rahmen und die Kernprozesse in Schlagwörtern zusammenfasst.


 

Zeitangabe

organisatorischer Rahmen

Kernprozesse der Qualitätsentwicklung

September 2016

Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss

 

November 2016

AG § 78 abschließende Themenfindung und Gremienbildung

 

November/

Dezember 2016

Gremienbildung (Trägerübergreifend)

 

Januar 2017

Erster Zyklus der Qualitätsentwicklung (1. Flexible und Bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten)

Ermittlung des Ist-Zustands in den Einrichtungen

 

 

Erarbeitung von Qualitätskriterien

 

 

Auswahl von Qualitätskriterien, die Überprüft werden sollen

 

 

Entwicklung von Erhebungsinstrumenten für die Evaluation

 

 

Durchführung der Evaluation

 

 

Auswertung der Ergebnisse

 

 

Erörterung von Entwicklungsprozessen

Dezember 2017

Bericht an den Jugendhilfeausschuss

 

Januar 2018

Start des zweiten Zyklus der Qualitätsentwicklung (2. Grundsätze für Bildung und Sprachförderung)

 

Dezember 2018

Bericht an den Jugendhilfeausschuss

 

Januar 2019

Start des zweiten Zyklus der Qualitätsentwicklung (3. Elternarbeit)

 

Januar 2020

Start des zweiten Zyklus der Qualitätsentwicklung (4. Umsetzung des Inklusionsgedankens)

 

Januar 2021

Start des zweiten Zyklus der Qualitätsentwicklung (5. Pädagogische Grundlagen)

 

August 2021

Start der Evaluation der gesamten Qualitätsentwicklung

 

Dezember 2021

Endbericht der Qualitätsentwicklung

 

 

Der Zeitplan beginnt mit der Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss und erstreckt sich dann perspektivisch bis 2021. Innerhalb dieses Zeitraums könnten dann fünf Qualitätszyklen erfolgen, sodass fünf Themenbereiche intensiv erarbeitet und überprüft werden. Es ist davon auszugehen, dass in der Bearbeitung dieser fünf ausgewählten Bereiche weitere Themen angerissen und mit einbezogen werden. Zum Beispiel ist die Sprachförderung nicht von grundsätzlichen Überlegungen der individuellen Förderung zu trennen. 

 

 

Evaluation der Qualitätsentwicklung

 

Die Überprüfung der Eingangs gesetzten Ziele ist zwingend erforderlich, um den Prozess und das eigene Handeln ergebnisorientiert auszuwerten. Als erste Vorüberlegung könnten die Zwischenberichte sowie der Endbericht an den Jugendhilfeausschuss zur Ergebnissicherung beitragen. In diesen sollten neben den vereinbarten Qualitätskriterien auch die Ergebnisse der Überprüfung dieser vorgestellt werden.

 

Des Weiteren sollen Qualitätsvereinbarungen zwischen der Kommune und den freien Trägern geschlossen werden, die die Verbindlichkeit und inhaltliche Ausgestaltung umfassen.

 

Als weiteres Evaluationskriterium sollen darüber hinaus im Laufe des Prozesses die Kennzahlen im Haushaltsplan überarbeitet werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt anhand dieser Konzeption die Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen in Rheine in den nächsten fünf Jahren durchzuführen.

 



[1] Kreis Steinfurt (2015): Qualitätsentwicklung gem. §§ 79,79a SGB VIII im Kreisjugendamt Steinfurt im Handlungsfeld „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“. Beschlussvorlage B056/2015

[2] „In Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Institut für Qualitätsentwicklung in der Diakonie Deutschland wurde 2009 ein Bundesrahmenhandbuch – Leitfaden für den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems in Tageseinrichtungen für Kinder – erstellt. […] Auf der Basis dieses Handbuches ist sowohl eine Zertifizierung von Einrichtungen nach dem Diakonie-Siegel KiTa inklusive DIN EN ISO 9001:2008 wie auch die Verleihung des Evangelischen Gütesiegels BETA möglich.“ Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V. (2016): BETA-Gütesiegel. Online: http://www.beta-diakonie.de/beta-guetesiegel (Zugriff 27.07.2016)

[3] Merchel, Joachim (2013): Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder-und Jugendhilfe. Orientierungshilfe zur Umsetzung der Regelungen in §§ 79, 79a SGB VIII

[4] Landesjugendamt Westfalen, Landesjugendamt Rheinland (2014): Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein- Westfalen. Münster/Köln