Betreff
Jahresrechnung 2005
Vorlage
580/06
Aktenzeichen
VV K 4.1 Za
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 mit ihren Anlagen zur Kenntnis und überweist sie zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

 

Begründung:

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 ist am 08. Dezember 2006 entsprechend § 95 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und von der Bürgermeisterin festgestellt worden. Sie schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

 

 

Haushaltsansatz

Ergebnis

Differenz

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen

148.278.000,00

139.565.980,67

-8.712.019,33

Soll-Ausgaben

148.278.000,00

139.565.980,67

-8.712.019,33

Überschuss/Fehlbetrag

0

0

0

Vermögenshaushalt

 

 

 

Soll-Einnahmen

35.586.000,00

28.132.174,16

-7.453.825,84

Soll-Ausgaben

35.586.000,00

28.132.174,16

-7.453.825,84

Überschuss/Fehlbetrag

0

0

0

Gesamthaushalt

 

 

 

Soll-Einnahmen

183.864.000,00

167.698.154,83

-16.165.845,17

Soll-Ausgaben

183.864.000,00

167.698.154,83

-16.165.845,17

Überschuss/Fehlbetrag

0

0

0

Kredite

7.612.000,00

-5.470.400,00

2.141.600,00

 

In den anliegend beigefügten Übersichten (Anlage 1) sind die Rechnungsergebnisse des Sonderbereiches – Allgemeine Finanzwirtschaft und die Budgetergebnisse der Fachbereiche dargestellt.

 

Das wirtschaftliche Ergebnis (die sogen. Freie Spitze = Investitionsrate) war lt. Haushaltsplan negativ und mit -8,4 Mio € ausgewiesen. Der Jahresabschluss führt zu einem negativen Ergebnis von -5,2 Mio €. Dieses bedeutet gegenüber dem geplanten Ergebnis eine „Verbesserung“ von 3,2 Mio €. Dieses ist im wesentlichen auf die höheren Gewerbesteuereinnahmen und die nachträgliche Erstattung im Asylbewerberleistungsbereich zurückzuführen.

 

Für das Jahr 2005 war der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich war, auf 7,6 Mio € festgesetzt worden. Für die Mitfinanzierung der von 2004 nach 2005 vorgetragenen Haushaltsausgabereste in Höhe von 6,5 Mio € war ein Haushaltseinnahmerest auf Kredite in Höhe von 5,5 Mio € gebildet worden.

 

Bedingt durch den gegenüber der Planung „positiveren“ Budgetabschluss der Fachbereiche im Vermögenshaushalt, war bei der Bildung der Haushaltsausgabereste für das Haushaltsjahr 2005 die Bildung von Haushaltseinnahmeresten auf Kredite in Höhe von 7,6 Mio € erforderlich. Von der aus dem Vorjahr übertragenen Kreditermächtigung wurde nur ein Betrag in Höhe von 29.600 € in Anspruch genommen. Ein Einnahmeermächtigung in Höhe von 5.470.400 € auf Kredite wurde in Abgang gestellt.

 

Aus den Anlagen 2 und 3 sind im einzelnen die im Zuge des Jahresabschlusses übertragenen Ermächtigungen dargestellt.

 

In der Anlage 2 sind die von den Fachbereichen im Vermögens- bzw. im Investitionshaushalt abgesetzten alten Haushaltsausgabereste bzw. die nach 2006 vorgetragenen alten Haushaltsausgabereste (aus 2004) und die aus 2005 vorgetragenen Haushaltsmittel aufgelistet, die zur Finanzierung von Investitionen in 2006 noch erforderlich sind. Mit der Änderung des Haushaltsrechts spricht man nicht mehr von Haushaltsausgaberesten sondern von der Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen.

 

Gleiches gilt für die ehemaligen Haushaltseinnahmereste. Sie werden numehr als Übertragung von Ermächtigungen von Einzahlungen bezeichnet. Für die bisher bei den Projekten noch nicht eingegangenen zweckgebundenen Einzahlungen sind entsprechende Ermächtigungsübertragungen getätigt worden. Die bei den einzelnen Projekten gebildeten Ermächtigungsübertragungen sind aus der Anlage 3 ersichtlich.