Betreff
Organisationsuntersuchung der Feuer- und Rettungswache (FuRW)
Vorlage
262/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die nachstehend skizzierte Organisationsuntersuchung der Feuer- und Rettungswache vornehmen zu lassen und über die Ergebnisse zu berichten.

 


Begründung:

 

 

I.    Ausgangspunkt

 

Die Feuer- und Rettungswache (FuRW) ist in den letzten ca. zwölf Jahren erheblich gewachsen. Viele Strukturen haben sich geändert, neue Aufgaben sind dazu gekommen, weitere wurden aus der Verwaltung auf die FuRW übertragen.

Die ganz erheblichen Zuwachsraten im Rettungsdienst (RD) (der für sich gesehen aus der Untersuchung ausgenommen werden kann, da die Trägerschaft vertraglich auf den Kreis Steinfurt übertragen wurde) von jeweils ca. 10% p. a. in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass die Mitarbeiter im RD derart eingebunden sind, dass für eine Unterstützung bspw. der Abteilungsleiter durch diese Kräfte leider kein Raum mehr ist.

Des Weiteren führt die bestehende Altersstruktur dazu, dass in den nächsten Jahren eine zweistellige Zahl an Kräften ausgewechselt werden wird; auch in der Führungsebene werden sich mehrere Personalwechsel vollziehen.

Um hier für die Zukunft richtig aufgestellt zu sein, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um einige Strukturen auf den Prüfstand zu stellen und sodann etwaig zu Tage tretende Handlungsbedarfe umzusetzen.

Da grundsätzlich nicht der betroffene Fachbereich die jeweils „eigene“ Untersuchung durchführen soll, der FB 7 jedoch kapazitätsmäßig und aufgrund des in diesem Bereich nur bei externen Fachleuten vorhandenen Spezialwissens nicht in der Lage ist, die Untersuchung eigenständig durchzuführen, besteht Einigkeit dahingehend, dass die Untersuchung durch externe Dritte erfolgen soll.

Vergleichbare Untersuchungen wurden bspw. in den Städten Unna und Lippstadt erfolgreich durchgeführt mit Ergebnissen, die jeweils zu einer Effizienzsteigerung führen dürften, welche die Kosten der Untersuchung mehr als aufwiegen.

 

 

II.  Gegenstand der Untersuchung

 

Intendiert ist es, die nachstehend skizzierten Bereiche zu überprüfen, Handlungsbedarfe aufzuzeigen und sich Empfehlungen bzgl. der Umsetzung geben zu lassen:

 

1.   Ermittlung der zur Aufgabenerfüllung notwendigen Personalausstattung im Tagesdienst und Schichtdienst mit einer Empfehlung zum Organisationsaufbau und zur Stellenbewertung unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben (Brandschutzbedarfsplan, BHKG, Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, etc.).

 

2.   Überprüfung der Besoldungsstruktur  unter Berücksichtigung   struktureller sowie aktueller beamten- und arbeitsrechtlicher Fragestellungen und ihrer Auswirkungen.

(Insbesondere Betrachtung der Besoldungsstruktur und weitere Entwicklung des Eingangsamts).

 

3.   Erfassung und Überprüfung der Aufgabenstruktur in der Führungsebene der FuRW einschließlich der Verwaltungstätigkeiten im Fachbereich 3 (Abgrenzung zu reinen feuerwehrspezifischen Aufgaben) mit anschließender Aufgabenbeschreibung und Personalberechnung.

 

4.   Die Rettungswache, die kraft vertraglicher Regelung in Trägerschaft des Kreises Steinfurt ist, soll insoweit Untersuchungsgegenstand sein, als es insbes. um die genaue vertragliche Ausgestaltung geht.

 

 

 

III.       Kosten

 

Die Kosten lassen sich derzeit nur recht grob schätzen: Vergleichbare Untersuchungen anderer Wachen haben ca. 25.000,00 € bis 30.000,00 € gekostet; es wird davon ausgegangen, dass in Rheine Kosten in ähnlicher Größenordnung entstehen werden.

 

Gem. § 1 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung für Rat und Ausschüsse wird für die Einholung von Gutachten und gutachtlichen Stellungnahmen die normale Regelung durchbrochen, so dass der Vorgang dem HFA vor Beauftragung zwecks Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

 

IV.        weiteres Vorgehen

 

Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt ist hier die beschränkte Ausschreibung nach VOL gem. den Vergaberichtlinien der Stadt Rheine die einschlägige Vergabeart. Zu berücksichtigen ist, dass überhaupt nur eine sehr überschaubare Anzahl von Consultingunternehmen hinreichend qualifiziert ist bzgl. der Durchführung der Untersuchung.

 

Diese sollen im Vorfeld angeschrieben und zu einem Vorgespräch eingeladen werden. Sodann soll in Entsprechung zu den vergaberechtlichen Grundsätzen der genaue Leistungsumfang festgelegt und das geeignetste Unternehmen ausgewählt werden anhand noch festzulegender Kriterien bzgl. der Gewichtung „Inhalt“ (konkrete Konzeptionierung usw.) ó „Kosten“, was vorliegend zulässig ist.