Begründung:
I.
Ausgangspunkt
Die Feuer- und Rettungswache
(FuRW) ist in den letzten ca. zwölf Jahren erheblich gewachsen. Viele
Strukturen haben sich geändert, neue Aufgaben sind dazu gekommen, weitere
wurden aus der Verwaltung auf die FuRW übertragen.
Die ganz erheblichen
Zuwachsraten im Rettungsdienst (RD) (der für sich gesehen aus der Untersuchung
ausgenommen werden kann, da die Trägerschaft vertraglich auf den Kreis
Steinfurt übertragen wurde) von jeweils ca. 10% p. a. in den letzten Jahren
haben dazu geführt, dass die Mitarbeiter im RD derart eingebunden sind, dass
für eine Unterstützung bspw. der Abteilungsleiter durch diese Kräfte leider
kein Raum mehr ist.
Des Weiteren führt die
bestehende Altersstruktur dazu, dass in den nächsten Jahren eine zweistellige
Zahl an Kräften ausgewechselt werden wird; auch in der Führungsebene werden
sich mehrere Personalwechsel vollziehen.
Um hier für die Zukunft
richtig aufgestellt zu sein, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um einige
Strukturen auf den Prüfstand zu stellen und sodann etwaig zu Tage tretende
Handlungsbedarfe umzusetzen.
Da grundsätzlich nicht der
betroffene Fachbereich die jeweils „eigene“ Untersuchung durchführen soll, der
FB 7 jedoch kapazitätsmäßig und aufgrund des in diesem Bereich nur bei externen
Fachleuten vorhandenen Spezialwissens nicht in der Lage ist, die Untersuchung
eigenständig durchzuführen, besteht Einigkeit dahingehend, dass die
Untersuchung durch externe Dritte erfolgen soll.
Vergleichbare Untersuchungen
wurden bspw. in den Städten Unna und Lippstadt erfolgreich durchgeführt mit
Ergebnissen, die jeweils zu einer Effizienzsteigerung führen dürften, welche
die Kosten der Untersuchung mehr als aufwiegen.
II. Gegenstand der Untersuchung
Intendiert ist es, die
nachstehend skizzierten Bereiche zu überprüfen, Handlungsbedarfe aufzuzeigen
und sich Empfehlungen bzgl. der Umsetzung geben zu lassen:
1.
Ermittlung
der zur Aufgabenerfüllung notwendigen Personalausstattung im Tagesdienst und
Schichtdienst mit einer Empfehlung zum Organisationsaufbau und zur
Stellenbewertung unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben
(Brandschutzbedarfsplan, BHKG, Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, etc.).
2.
Überprüfung
der Besoldungsstruktur unter
Berücksichtigung struktureller sowie
aktueller beamten- und arbeitsrechtlicher Fragestellungen und ihrer
Auswirkungen.
(Insbesondere Betrachtung der Besoldungsstruktur und
weitere Entwicklung des Eingangsamts).
3.
Erfassung
und Überprüfung der Aufgabenstruktur in der Führungsebene der FuRW
einschließlich der Verwaltungstätigkeiten im Fachbereich 3 (Abgrenzung zu
reinen feuerwehrspezifischen Aufgaben) mit anschließender Aufgabenbeschreibung
und Personalberechnung.
4.
Die
Rettungswache, die kraft vertraglicher Regelung in Trägerschaft des Kreises
Steinfurt ist, soll insoweit Untersuchungsgegenstand sein, als es insbes. um
die genaue vertragliche Ausgestaltung geht.
III.
Kosten
Die Kosten lassen sich
derzeit nur recht grob schätzen: Vergleichbare Untersuchungen anderer Wachen
haben ca. 25.000,00 € bis 30.000,00 € gekostet; es wird davon ausgegangen, dass
in Rheine Kosten in ähnlicher Größenordnung entstehen werden.
Gem. § 1 Abs. 4 der
Zuständigkeitsordnung für Rat und Ausschüsse wird für die Einholung von
Gutachten und gutachtlichen Stellungnahmen die normale Regelung durchbrochen,
so dass der Vorgang dem HFA vor Beauftragung zwecks Beschlussfassung vorzulegen
ist.
IV.
weiteres Vorgehen
Nach Rücksprache mit dem
Rechnungsprüfungsamt ist hier die beschränkte Ausschreibung nach VOL gem. den
Vergaberichtlinien der Stadt Rheine die einschlägige Vergabeart. Zu
berücksichtigen ist, dass überhaupt nur eine sehr überschaubare Anzahl von
Consultingunternehmen hinreichend qualifiziert ist bzgl. der Durchführung der
Untersuchung.
Diese sollen im Vorfeld
angeschrieben und zu einem Vorgespräch eingeladen werden. Sodann soll in
Entsprechung zu den vergaberechtlichen Grundsätzen der genaue Leistungsumfang
festgelegt und das geeignetste Unternehmen ausgewählt werden anhand noch
festzulegender Kriterien bzgl. der Gewichtung „Inhalt“ (konkrete
Konzeptionierung usw.) ó „Kosten“, was vorliegend
zulässig ist.