Einsatz regenerativer Energien
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zum geplanten Einsatz von regenerativen Energien an der Nelson-Mandela-Schule Sekundarschule der Stadt Rheine zur Kenntnis und beschließt, dass folgende Maßnahmen durchgeführt werden sollen:
1. Photovoltaikanlage auf der Dachfläche Bauteil B durch
die Stadtwerke Rheine
(Variante C2)
2. Durch die Stadtwerke Rheine gestelltes BHKW im
Kellergeschoss Bauteil A,
betrieben mit zertifiziertem,
klimaneutralem Erdgas (Variante A1 d)
Von den für 2016 vorbehaltlich zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 300.000 € kommen 50.000 € zum Einsatz für Planungskosten und bauseitige Anpassungen für die beiden o. g. Maßnahmen.
Begründung:
Im November 2014 wurden die Mittel für das Projekt der Sekundarschule im Schotthock auf 8,0 Mio. € begrenzt. Neben anderen Einsparvorschlägen entfiel der Einsatz regenerativer Energien.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde im Januar 2016 unter der Vorlage Nr. 016/16 der Einsatz erneuerbarer Energien vor dem Hintergrund „Rheine als Klimakommune“ erneut beraten. Einstimmig wurde beschlossen, dass ein zusätzlicher Planungsauftrag an die Fachplaner erteilt werden soll, um intensiver zu untersuchen, ob und in welchen Bereichen der Einsatz regenerativer Energien am sinnvollsten ist. Dieser Planungsauftrag soll mindestens den Einsatz einer Wärmepumpe, von Erdsonden und von Photovoltaiktechnik umfassen.
Zusätzlich sollen Mittel in Höhe von 300.000 € zur Verfügung gestellt werden für den Einsatz regenerativer Energien, vorbehaltlich eines Beschlusses des Bauausschusses zur Umsetzung regenerativer Energien.
Das Ergebnis dieses zusätzlichen Planungsauftrages liegt
nun vor.
Das Ing.-Büro Temmen erstellte in Abstimmung mit den
Stadtwerken Rheine einen energetischen Untersuchungsbericht, der als Anlage 1 beiliegt.
Untersucht wurden insgesamt folgende Varianten:
A 1. BHKW:
a) Rheiner Biogas: Das Umsetzen eines Bestands-BHKW der
Rheiner Biogas wird nicht umsetzbar sein, da der „alte“ hohe Vergütungsanspruch
vermutlich verfallen wird. Eine eindeutige Rechtssprechung hierzu liegt noch
nicht vor.
Die Variante kommt aber für die Rheiner Biogas nur in
Frage, wenn der Vergütungsanspruch für das Bestands-BHKW bestehen bleibt.
b) Rheiner Biogas: Die Versorgung eines neuen Blockheizkraftwerkes
mit Biogas, wie z. B. an der Euregio-Gesamtschule oder am Kopernikus-Gymnasium
eingesetzt, ist zurzeit durch eine Deckelung der Maisverwertung nach dem aktuellen EEG
(Erneuerbare Energien Gesetz) nicht möglich. Wenn in
einer Biogasanlage mehr als 60% Mais oder Getreidekorn zur Erzeugung von Biogas
eingesetzt werden, ist eine Förderung ausgeschlossen. Diese Förderung ist aber
Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage.
c) BHKW mit bilanziellem Biomethan (siehe auch Pkt. A 2,
Biomethan): Die Anlage würde gefördert nach dem EEG und über die Einspeisung
von bilanziellem Biomethan an anderer Stelle mit Erdgas betrieben werden.
d) BHKW mit zertifiziertem Erdgas: Das neue KWKG
(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) trat zum 1. Januar 2016 in Kraft. Dieses
Gesetz dient der Erhöhung der Nettostromerzeugung aus
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Interesse der Energieeinsparung sowie des
Umwelt- und Klimaschutzes. Dieses Gesetz regelt u. a. die Abnahme von
KWK-Strom, der auf Basis von z. B. Biomasse gewonnen wird und die Zahlung von
Zuschlägen durch die Netzbetreiber.
Dieses
Modell beinhaltet, dass die Energie- und Wasserversorgung Rheine (EWR) das BHKW
errichtet und an die Stadt Rheine verpachtet, so dass die Stadt Rheine der
Betreiber des BHKW ist. Die Stadtwerke werden dann von der Stadt mit der Betriebsführung
des BHKW beauftragt. Es sind daher zwischen der Stadt und der EWR ein Pacht-
sowie ein Betriebsführungsvertrag abzuschließen.
Das
BHKW wird im vorhandenen Kellergeschoss des Bauteiles A aufgestellt.
Die
Förderung erfolgt nach KWKG über einen Zuschlag für die Vollbenutzungsstunden,
einen Zuschlag für die Eigenversorgung und einen Zuschlag für die Einspeisung.
Des
Weiteren wird eine zusätzliche Vergütung für den eingespeisten Strom (Baseload)
gezahlt, sowie eine Einsparung für die vermiedenen Netzentgelte gewährt.
Das
BHKW würde in diesem Fall nicht direkt mit regenerativen Energien betrieben,
sondern mit zertifiziertem, klimaneutralem Erdgas, welches auch zu erheblichen
CO2-Einsparungen führt.
Die
Klimaneutralstellung erfolgt über die Löschung von CO2-Minderungszertifikaten
in Deutschland und Europa. Hierdurch wird fossil erzeugter Strom durch erneuerbare
Energien verdrängt.
Diese
Variante wird in der Gegenüberstellung (siehe
Anlage 2) in Spalte 3 betrachtet.
A 2. Ersatzzukauf:
Der Einkauf regenerativer Energien auf dem nationalen oder
internationalen Markt ist möglich.
So könnte die zurzeit bestehende Anlage an der
Nelson-Mandela-Sekundarschule weiter betrieben werden mit einem anerkannten
Ökostromprodukt. Die Herkunft des Stromes erfolgt dabei zu 100 % aus erneuerbaren Quellen (z. B. Biomasse,
Photovoltaik, Geothermie, etc.). Die Mehrkosten pro Jahr betragen dafür rund
407 €/a. Aktuell wird die Nelson-Mandela-Schule schon mit einem anerkannten
Ökostromprodukt mit ok-POWER-Siegel betrieben.
Weiter kann durch CO2-Minderungszertifikate in
Deutschland und Europa der Einsatz von zertifiziertem Erdgas eine
Klimaneutralstellung erfolgen. Die Mehrkosten betragen hierfür ca. 680 bis 850
€/a.
Eine weitere Möglichkeit stellt der Bezug von Biomethan
dar. Hierbei handelt es sich um auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas,
welches in das öffentliche Erdgasnetz eingespeist und bilanziell entnommen
wird. Für Biomethan besteht ein Anspruch auf EEG-Vergütung für eingespeisten
Strom. Die Mehrkosten betragen ca. 39.525 €/a und damit ca. das Doppelte des
normalen Gaspreises.
Daher ist diese Variante nicht wirtschaftlich darstellbar
und wird nicht weiter verfolgt.
B.
Holzheizung:
Die Nelson-Mandela-Sekundarschule wird von einer dichten
Wohnbebauung umschlossen. Aufgrund erhöhter lokaler Emissionen, insbesondere
Feinstaub und des notwendigen Lieferverkehrs wird empfohlen, auf
Festbrennstoffe zu verzichten.
C 1. Solar-Direktnutzung
(thermische Solaranlage für z. B. Warmwasserbereitung Sporthalle)
Eine thermische Solaranlage ist laut Untersuchung
Ing.-Büro Temmen für den Standort ungeeignet, da im Schul- und
Sporthallenbereich das Energieangebot in der Zeit des höchsten Bedarfes am
geringsten ist (siehe Anlage 1:
Gutachten Ing.-Büro Temmen Pkt. 2 C).
C 2. Solar-Direktnutzung (Photovoltaikanlage auf
den Dachflächen):
(nicht enthalten in der Untersuchung
Ing.-Büro Temmen)
Die am besten geeignete Dachfläche für eine
Photovoltaikanlage ist die Dachfläche des Bauteiles B (siehe Anlage 4). Hier kann sowohl die Dachfläche des vorhandenen
Gebäudes, als auch die Dachfläche des ergänzten Bauteiles für eine Photovoltaikanlage
genutzt werden. Die bereits vorhandene Dachfläche wurde im Rahmen des
Konjunkturpaketes II bereits saniert.
Statisch bestehen keine Bedenken, eine PV-Anlage auf die Dachfläche zu
bringen.
Da das Gebäude 4-geschossig ist, wird eine PV-Anlage von unten kaum
sichtbar sein.
Die weiteren Dachflächen sind nicht geeignet, um sie für eine
Photovoltaikanlage zu nutzen, da hier die Dachflächen stark genutzt werden
durch Oberlichter und durch technische Dachaufbauten wie z. B. Lüftungsgeräte,
etc.
Die Dachfläche des Bauteils B würde an die Stadtwerke
Rheine vermietet werden. Die Investitionskosten würden von den Stadtwerken
getragen.
In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von
Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen von städtischen Gebäuden installiert.
Die Stadtwerke erklären sich bereit, auf der Dachfläche
des Bauteils B eine Photovoltaikanlage zu installieren. Der Strom wird in das
öffentliche Netz eingespeist.
C 3. Solar-Direktnutzung
(Photovoltaikanlage als Sonnenschutzelemente vor der Fassade):
(nicht enthalten in der Untersuchung
Ing.-Büro Temmen)
Das teilweise zweigeschossige Forum im Eingangsbereich der
Nelson-Mandela-Schule wird u. a. über die beiden nach Süden und Westen
orientierten Fassaden belichtet, die einen Sonnenschutz benötigen. Um
einerseits Wärmeeintrag und Blendung zu vermeiden, andererseits aber nicht
einen abgedunkelten Raum zu schaffen, sollen die Fassaden –wie bereits in der
Vorentwurfsplanung entwickelt- im Abstand von ca. 1,5 m mit einem feststehenden
Sonnenschutz in Form von horizontalen Lamellen ausgestattet werden.
Die Sonnenschutzlamellen werden ellipsenförmig bei einer
Länge von jeweils ca. 2,30 m an der Westseite in 6 Feldern, an der Südseite in
8 Feldern geplant. Sie werden in fester horizontaler Position gehalten und
können den Neigungswinkel motorisch betrieben dem Sonnenstand und dem
Verschattungsbedarf anpassen. Durch diese Steuerungsmöglichkeiten kann sowohl
den Bedürfnissen der Nutzer entsprochen werden, als auch der Kunstlichtbedarf
zur Winterzeit reguliert, der passive solare Gewinn an Wintertagen genutzt und
eine Nachtauskühlung über die Glasflächen gemindert werden. Die Lamellen sollen
in den Farben des Schullogos lackiert werden.
In der weiteren Planung, vor dem Hintergrund des Einsatzes
regenerativer Energien wurde untersucht, ob der erforderliche Sonnenschutz in
Kombination mit einer Photovoltaikanlage eingebaut werden kann. Als Varianten
wurde 1/3, die Hälfte oder 3/4 der Sonnenschutzflächen als Photovoltaikelemente
ausgebildet (siehe Anlage 3: 1/3 als PV-Anlage).
Investitionskosten:
Kosten für den beweglichen Sonnenschutz ohne PV (brutto): ca.
95.000 €
Kosten für den Sonnenschutz mit 1/3 PV-Anteil (brutto): ca. 185.000 €
mit 1/2 PV-Anteil (brutto): ca. 224.000 €
mit 3/4 PV-Anteil (brutto): ca. 290.000 €
Mehrkosten für den PV-Anteil nach Abzug der Sowieso-Kosten
für den Sonnenschutz:
mit 1/3 PV-Anteil (brutto):
ca. 90.000 €
mit 1/2 PV-Anteil (brutto): ca. 129.000 €
mit 3/4 PV-Anteil (brutto): ca. 195.000 €
Energiejahresertrag:
Energieertrag aus der Südfassade mit 1/3 PV-Anteil: 2.343 kWh/a
mit 1/2 PV-Anteil: 3.515 kWh/a
mit 3/4 PV-Anteil: 5.272 kWh/a
der spezifische Jahresertrag liegt bei allen drei
Varianten bei 731 kWh/kWp*a
Energieertrag aus der Westfassade mit 1/3
PV-Anteil: 1.344 kWh/a
mit 1/2 PV-Anteil: 2.016 kWh/a
mit 3/4 PV-Anteil: 3.024 kWh/a
der spezifische Jahresertrag liegt bei allen drei
Varianten bei 559 kWh/kWp*a
Eingesparte Kosten/Jahr:
Die Kosten für eine kWh liegen zurzeit bei ca. 25 Cent brutto.
Kostenertrag aus der Südfassade mit 1/3 PV-Anteil: 585,75 €
mit 1/2 PV-Anteil: 878,75 €
mit 3/4 PV-Anteil: 1.318,00 €
Kostenertrag aus der Westfassade mit 1/3 PV-Anteil: 336,00 €
mit 1/2 PV-Anteil: 504,00 €
mit 3/4 PV-Anteil: 756,00 €
Bewertung:
Führt man die PV-Anlage mit dem 1/3-Anteil auf beiden
Fassaden aus, ergibt sich eine jährliche Kostenersparnis von 921,75 € (585,75 €
und 336,00 €) bei Investitionskosten von 90.000 € brutto. Rein finanziell ist
der Einbau der Photovoltaikanlage demnach in dieser Form nicht wirtschaftlich.
Der ökologische Aspekt tritt hier in den Vordergrund. Es
werden keine fossilen Ressourcen verwendet, sondern die Sonnenenergie findet
als regenerative Energie Anwendung.
Der weitere Nutzen liegt darin, dass die Schule sich offen
gegenüber moderner Technologie und nachhaltigem Handeln zeigt.
Weiterhin wird erkennbar, dass der Einsatz regenerativer
Energie in einer Fassade auch gestalterische Qualitäten haben kann.
D. Solar-Indirektnutzung (Wärmepumpe)
Unter Einbeziehung von Solarspeichern (Wasser, Erdreich,
Luft) wird thermische Energie mit niedriger Temperatur durch das Aggregat der
Wärmepumpe auf ein System mit höherer Temperatur übertragen (siehe Anlage 1: Gutachten
Ing.-Büro Temmen Pkt. 2 D. Untersucht wurden folgende Systeme:
a) Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonden
Diese Variante wird in der Gegenüberstellung (siehe Anlage 1) in Spalte 1 betrachtet.
b) Luft/Wasser-Wärmepumpe
Diese Variante wird in der Gegenüberstellung (siehe Anlage 1) in Spalte 2 betrachtet.
In der Gegenüberstellung der Varianten durch das Ing.-Büro
Temmen/Stadtwerke Rheine (siehe
Anlage 2) werden die drei Varianten (Wärmepumpe-Erde, Wärmepumpe-Luft,
BHKW) mit einer theoretischen Energiepreis-Verdopplung gerechnet (Spalte 4, 5
und 6).
Es entstanden bereits für die Untersuchung Planungskosten.
Bei den Varianten werden weiter zusätzliche Kosten entstehen für die bauliche
Anpassung wie z. B. Herrichten der Gebäude, vorbereitende Maßnahmen, Leitungsführungen
etc. Hierfür sind zunächst grob geschätzte Kosten von ca. 50.000 € anzusetzen.
Fazit:
Kostengegenüberstellung:
In einer gemeinsam vom Ing.-Büro Temmen und den
Stadtwerken Rheine erstellten Tabelle (siehe
Anlage 2) werden die Varianten Wärmepumpe Erde, Wärmepumpe Luft und
BHKW gegenüber gestellt.
Die Investitionskosten liegen bei der BHKW-Variante bei 0
€, da das BHKW von den Stadtwerken Rheine zur Verfügung gestellt wird.
Die Betriebskosten (Verbrauch/Wartung und Kapitalkosten)
liegen beim BHKW mit 74.439 € höher als bei den Wärmepumpen. Verrechnet man
dieses mit der Gaseinsparung, bzw. dem Stromerlös und der Steuererstattung, so
liegt die Variante BHKW mit +90 € in der Kostenbilanz deutlich günstiger als
die Wärmepumpen mit
-7.459 € (Erd-Wärmepumpe) bzw. -5.365 € Luft-Wärmepumpe).
Gegenüberstellung
CO2-Einsparung:
Die Variante BHKW liegt mit 226 to/a CO2-Einsparung
deutlich günstiger als die Varianten der Wärmepumpen (Erd-Wärmepumpe: 41 to/a
CO2-Einsparung; Luftwärmepumpe: 118 to/a CO2-Einsparung).
Auch wenn beim Einsatz eines BHKW die CO2-Einsparung
deutlich höher liegt als beim Einsatz von Wärmepumpen, wird hier dennoch keine
regenerative Energie eingesetzt. Das BHKW wird zwar mit Erdgas betrieben, aber
mit zertifiziertem, klimaneutralem Erdgas.
Der Einsatz regenerativer Energien und die Vor- und
Nachteile einer PV-Anlage im Sonnenschutz wurden im baubegleitenden
Arbeitskreis ausführlich diskutiert.
Es
wird vorgeschlagen, folgende Varianten umzusetzen, die additiv eingesetzt
werden können:
1. Photovoltaikanlage auf der Dachfläche Bauteil B durch
die Stadtwerke Rheine
(Variante C2)
2. Durch die Stadtwerke Rheine gestelltes BHKW im
Kellergeschoss Bauteil A,
betrieben mit zertifiziertem,
klimaneutralem Erdgas (Variante A1 d)
Von den für 2016 vorbehaltlich zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 300.000 € kommen 50.000 € zum Einsatz für Planungskosten und bauseitige Anpassungen für die beiden o. g. Maßnahmen.