Betreff
"Jugendgerechte Kommune"als Teilaspekt des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Rheine 2020
Vorlage
272/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zum Thema

    „Jugendgerechte Kommune“ zur Kenntnis.

 

2. Die Verwaltung des Jugendamtes der Stadt Rheine wird beauftragt, den

    Kinder-Jugendförderplan 2020 unter dem besonderen Aspekt der

    „Jugendgerechten Kommune“ fortzuschreiben.

 

 


Begründung:

 

Der Kreis Steinfurt ist nach seiner Interessensbekundung für den Prozess „Jugendgerechte Kommune“ als Referenzkommune in Nordrhein-Westfalen ausgewählt worden.

Die Interessensbekundung des Kreises Steinfurt zur Teilnahme ist in Abstimmung mit den Stadtjugendämtern erfolgt. Durch den Prozess sollen kreisweit

Beteiligungsstrukturen geschaffen werden, die die jeweilige Situation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Ort berücksichtigen und bestehende Strukturen stärken und weiterentwickeln sollen. Zwischen den Kommunen wird ein gegenseitiges Lernen über Erfahrungen, Grenzen und Chancen von Beteiligungsstrukturen organisiert.

Das Jugendamt der Stadt Rheine schließt sich, wie weitere Jugendämter des Kreises Steinfurt, dieser Interessensbekundung an und nutzt die Ergebnisse des Handlungsprozesses für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Rheine 2020. 

 

Die Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ hat zu der Interessenbekundung zur „Jugendgerechten Kommune“ aufgerufen. Die zuständige Koordinierungsstelle ist bei der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe angesiedelt. Sie wird u. a. durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

 

Teilnahmebedingungen sind die Anerkennung der „Leitlinien der eigenständigen Jugendpolitik“ und die Vertretung der entsprechenden Grundsätze. Zusätzlich ist die Beteiligung der Kommunen zuzusichern und die Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch an bestehende Strukturen zu sichern. Unter dem besonderen Aspekt „Jugendgerechte Kommune“ beabsichtigt die Stadt Rheine den Kinder- und Jugendförderplan 2020 fortzuschreiben. Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes soll unter Berücksichtigung folgender Teilziele erfolgen:

 

1.     Ermittlung des Ist-Zustandes von Beteiligungsformen/-initiativen in der Stadt Rheine

 

Die Stadt Rheine verfügt über eine Vielzahl von Beteiligungsformen/-initiativen. Diese gilt es in ihrer Gesamtheit zu erfassen.

 

2.     Ermittlung des Handlungsbedarfs im Bereich der Beteiligungsformen/-initiativen

 

Hier soll eine direkte und altersangemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen angestrebt werden. Dabei sind methodisch geeignete Formen anzuwenden.

 

3.     Stärkung, Etablierung, Ausbau und Aufbau von Beteiligungsstrukturen und Beteiligungsformen in der Stadt Rheine

 

Die Ergebnisse aus der Analyse der Beteiligungsformen-/initiativen werden ein Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplanes 2020.

In der gesamten Planungs- und Umsetzungsphase wird eine intensive Kooperation mit den Trägern, Verbänden und Vereinen der Kinder- und Jugendarbeit in Rheine vorausgesetzt. Auch erfolgt eine Vernetzung mit den Vertretern und Vertreterinnen des Kreises Steinfurt sowie mit den Vertretern und Vertreterinnen der Kommunen des Kreises.

 


Anlagen:

 

Orientierungsrahmen Prozess „Jugendgerechte Kommunen“ 2015 - 2018