Betreff
Auflösung der Rechtsverordnung A40-01- Bildung von Schulbezirken (Ortsrecht)
Vorlage
281/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Rechtsverordnung A40-01- Bildung von Schulbezirken aufzulösen.


Begründung:

 

Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz vom 27.06.2006 wurde § 39 Schulgesetz ersatzlos aufgehoben, jedoch mit Anwendbarkeit dieser Vorschrift übergangsweise bis zum 31.07.2008. Den Schulträgern wurde das Recht eingeräumt, für Grundschulen die Wirkung des § 39 Schulgesetz bereits zum 01.08.2007 außer Kraft zu setzen. Von dieser Möglichkeit wurde in Rheine kein Gebrauch gemacht, so dass die Schulbezirksgrenzen am 01.08.2008 aufgehoben wurden.

 

In § 39 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.02.2005 wurde festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler die für ihren Wohnsitz zuständige Schule besuchen, sofern Schulbezirke gebildet wurden.

 

Mit Schreiben vom 07.10.2010 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen beantragt. Der Antrag wurde mit Beschluss des Schulausschusses vom 28.09.2011 abgelehnt. Die Stadt Rheine hat auf die Einführung von Schulbezirksgrenzen somit ausdrücklich verzichtet. Somit werden seit 01.08.2008 weiterhin keine Schulbezirksgrenzen in Rheine gebildet.

 

Formell ist die bestehende Rechtsverordnung zur Bildung von Schulbezirken für unwirksam zu erklären.


Anlagen:

 

Anlage 1: Vorlage 349-11