Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR (TBR AöR) gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 01.12.2016 die Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren -Abwasser-Beitrags- und -Gebührensatzung- in Form der 7. Änderungssatzung zu beschließen.
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat der TBR AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die
übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und
Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken.
Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 KAG NW
zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der
wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.
Gemäß § 8 der
Satzung der TBR AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über
den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.
Die „Satzung
über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren -Abwasser-Beitrags-
und -Gebührensatzung-„ in der Fassung der 6. Änderungssatzung ist am 17.12.2015
entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der TBR AöR
beschlossen worden.
Der
Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 01.09.2016 die Änderungen der „Satzung
über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren -Abwasser-Beitrags-
und -Gebührensatzung-„ in der Fassung der 6. Änderungssatzung beraten und mit
der Beschlussempfehlung zur 7. Änderungssatzung an den Rat verwiesen.
Die endgültige
Beschlussfassung soll in der Sitzung des Verwaltungsrates am 01.12.2016
vollzogen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Beschlussvorschlag TOP 4 Verwaltungsrat TBR AöR vom 01.09.2016 - 7. Änderung zur „Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren -Abwasser-Beitrags- und -Gebührensatzung-„ vom 17.12.2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 17.12.2015