Betreff
plusKITA-Einrichtungen und Sprachfördereinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2017/18
Vorlage
312/16
Aktenzeichen
II - 2 - 10 kös
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung, die Kindertageseinrichtungen

 

Johannes-Kindergarten

Keltenstiege 5, 48429 Rheine

AWO-Kindergarten

Ludgeristr. 22, 48429 Rheine

St. Antonius-Kindergarten

Sadelstr. 35, 48429 Rheine

St. Michael-Kindergarten

Bühnertstr. 17, 48431 Rheine

St. Bonifatius-Kindergarten

Friedrich-Ebert-Ring 241, 48429 Rheine

St. Elisabeth-Kindergarten

Windthorststr. 15, 48431 Rheine

Jakobi-Kindergarten

Mittelstr. 105, 48431 Rheine

St. Ludgerus-Kindergarten

Bergstr. 6, 48429 Rheine

 

als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a des

Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für einen Zeitraum vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2022 anzuerkennen und ihnen pro Kindergartenjahr den Zuschuss nach § 21 a des KiBiz in Höhe von 25.000 € zu gewähren.

 

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung, die Kindertageseinrichtungen

 

AWO-Kindergarten

Ludgeristr. 22, 48429 Rheine

St. Antonius-Kindergarten

Sadelstr. 35, 48429 Rheine

St. Bonifatius-Kindergarten

Friedrich-Ebert-Ring 241, 48429 Rheine

St. Ludgerus-Kindergarten

Bergstr. 6, 48429 Rheine

Herz-Jesu-Kindergarten

Esperlohstr. 9, 48429 Rheine

St. Michael-Kindergarten

Bühnertstr. 17, 48431 Rheine

Dreikönigs-Kindergarten

Dreikönigsstraße 20-30, 48429 Rheine

St. Dionysius-Kindergarten

Auf dem Hügel 7, 48431 Rheine

Caritas-Kita Ellinghorst

Freiherr-von-Beust-Str. 20, 48431 Rheine

St. Marien-Kindergarten

Osnabrücker Str. 339, 48429 Rheine

St. Elisabeth-Kindergarten

Windthorststr. 15, 48431 Rheine

Kinderland Nienbergstraße

Nienbergstr. 79, 48431 Rheine

Kita Gartenstadt

Graf-von-Stauffenberg-Str. 12, 48432 Rh.

St. Franziskus-Kindergarten

Frankenburgstr. 68, 48431 Rheine

St. Josef Kindergarten

Katerkampweg 14, 48431 Rheine

Kita Bunte Welt

Brombeerweg 20, 48432 Rheine

St. Theresia-Kindergarten

Meisenstr. 28, 48429 Rheine

Kita Thieberg

Hünenborgstr. 97, 48431 Rheine

Haus der Kinder St. Martin

Osningstr. 136, 48429 Rheine

Kita Lummerland

Moorstr. 6, 48432 Rheine

 

als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b des

Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für einen Zeitraum vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2022 anzuerkennen und ihnen pro Kindergartenjahr den Zuschuss nach § 21b des KiBiz in Höhe von 5.000 € zu gewähren.

 

 


Begründung:

 

Vorbemerkungen

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 01.07.2014 die Kriterien für die Anerkennung als plusKITA-Einrichtungen gemäß §§ 16a, 21a des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und für die Sprachfördereinrichtungen gemäß §§ 16b, 21b KiBiz beschlossen. Gleichzeitig wurden 8 Kindertageseinrichtungen als plusKitas und 20 Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen für die Kindergartenjahre 2014/15, 2015/2016 und 2016/17 anerkannt.

 

Dieser Beschluss wurde wegen der seinerzeitigen Eilbedürftigkeit direkt vom Rat der Stadt Rheine gefasst. Die Anerkennung der plusKITA-Einrichtungen bzw. der Sprachfördereinrichtungen für die Zeit ab dem 01.08.2017 obliegt dem Jugendhilfeausschuss.

 

Die Entscheidung sollte noch im Laufe des Jahres 2016 getroffen werden, damit die Träger der Einrichtungen Planungssicherheit bekommen.

 

 

 

Auswahl der plusKITA-Einrichtungen

 

Die erstmalige Auswahl der plusKITA-Einrichtungen für das Jugendamt Rheine wurde mit den Vorlagen Nr. 278/14 und Nr. 278/14/1 ausführlich begründet. Als alleiniges Auswahlkriterium wurde der Anteil der Eltern, die auf Grund ihres niedrigen Einkommens von den Elternbeiträgen befreit sind, festgelegt. Ferner wurde beschlossen, die maximale Anzahl von 8 plusKITA-Einrichtungen mit je 25.000 € Fördersumme pro Jahr zu schaffen.

 

Die Verwaltung hat in der AG 78 „Kindertageseinrichtungen“ vorgeschlagen, weiterhin diese Entscheidungsgrundlage für die maximale Anzahl von 8 plusKITA-Einrichtungen heranzuziehen. Dem hat die AG 78 einvernehmlich zugestimmt.

 

Auf Grundlage der aktuellen Elternbeitragsdaten für das Kindergartenjahr 2016/17 ergibt sich folgende Reihenfolge für die Auswahl der plusKITA-Einrichtungen:

 

Lfd Nr.

Kita

Prozentsatz

1

Johannes-Kindergarten

6,84%

2

AWO-Kindergarten

6,84%

3

St. Antonius-Kindergarten

5,70%

4

St. Michael-Kindergarten

5,27%

5

St. Bonifatius-Kindergarten

5,13%

6

St. Elisabeth-Kindergarten

4,84%

7

Jakobi-Kindergarten

4,42%

8

St. Ludgerus-Kindergarten

4,42%

9

Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst

4,13%

10

St. Mariä Heimsuchung Kindergarten

3,42%

11

St. Franziskus-Kindergarten

3,28%

12

St. Marien-Kindergarten

3,28%

13

St. Dionysius-Kindergarten

3,13%

14

Kita Thieberg

2,99%

15

St. Raphael-Kindergarten

2,71%

16

St. Konrad-Kindergarten

2,71%

17

St. Josef-Kindergarten Mesum

2,56%

18

St. Marien-Kindergarten Mesum

2,28%

19

Herz-Jesu Kindergarten

2,28%

20

Haus der Kinder St. Martin

2,28%

21

Kindergarten Lummerland

2,14%

22

Kinderland Nienbergstr.

2,14%

 

und weitere

< 2,00%

 

Summe für alle Kitas

100%

 

 

plusKITA-Einrichtung kann jedoch nur die Kita werden, die bereit ist, die in § 16a Abs. 2 KiBiz beschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Diese Bereitschaft wurde vom Jugendamt bei den in Frage kommenden Trägern der Einrichtungen schriftlich abgefragt und jeweils auch bestätigt.

 

 

 

Auswahl der Sprachfördereinrichtungen

 

Auch die erstmalige Auswahl der Sprachfördereinrichtungen für das Jugendamt Rheine wurde mit den Vorlagen Nr. 278/14 und Nr. 278/14/1 ausführlich begründet. Zwei Auswahlkriterien wurden festgesetzt:

  • Anteil der Kinder, die Sprachförderung nach Delfin IV erhalten
  • Anteil Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird

Ø  Das Auswahlkriterium „Delfin IV geförderte Kinder“ zählt 2/3 und das Auswahlkriterium „Zahl der Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird,“ zählt 1/3.

Ø  Beide Kriterien werden auf die Anzahl der Ü3-Kinder in der Einrichtung bezogen.

 

Die Verwaltung hat auch hier in der AG 78 „Kindertageseinrichtungen“ vorgeschlagen, weiterhin die gleiche Entscheidungsgrundlage für die maximale Anzahl von 20 Sprachfördereinrichtungen heranzuziehen, da, obwohl die Sprachförderung nach Delfin IV ausgelaufen ist, mit den letzten Delfin IV Bewilligungen für das abgelaufene Kindergartenjahr 2015/16 noch eine Datengrundlage zur Verfügung steht, die letztmalig zur Entscheidungsfindung herangezogen werden kann.

 

Auf Grundlage dieser Kriterien ergibt sich folgende Reihenfolge für die Auswahl der Sprachfördereinrichtungen:

 

Lfd Nr.

Kita

Quote

1

AWO-Kindergarten

1,075

2

Johannes-Kindergarten

1,000

3

St. Antonius-Kindergarten

0,910

4

St. Bonifatius-Kindergarten

0,895

5

St. Ludgerus-Kindergarten

0,709

6

Herz-Jesu-Kindergarten

0,706

7

Jakobi-Kindergarten

0,677

8

St. Michael-Kindergarten

0,673

9

Dreikönigs-Kindergarten

0,661

10

St. Dionysius-Kindergarten

0,655

11

Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst

0,635

12

St. Marien-Kindergarten

0,513

13

St. Elisabeth-Kindergarten

0,455

14

Kinderland Nienbergstr.

0,446

15

Kita Gartenstadt

0,405

16

St. Franziskus-Kindergarten

0,375

17

St. Josef-Kindergarten

0,375

18

Bunte Welt (DRK)

0,359

19

St. Theresia-Kindergarten

0,321

20

Kita Thieberg

0,317

21

St. Konrad-Kindergarten

0,314

22

Haus der Kinder St. Martin

0,267

23

Kindergarten Lummerland

0,244

24

Kinderland Isselstr.

0,241

25

Kinderland Ludwig-Erhard-Str.

0,229

26

St. Marien-Kindergarten/Mesum

0,224

 

und weitere

<0,2

 

Die Verwaltung hatte der AG 78 „Kindertageseinrichtungen“ im Vorfeld vor dieser Auswertung vorgeschlagen, gegebenenfalls von dieser Reihenfolge abweichen zu müssen, wenn es in einem größeren Stadtteil deswegen keine Sprachförderkita gäbe.

 

Sprachfördereinrichtungen erhalten die Auflage, dass mit dem Zuschuss auch die Kinder gefördert werden, bei denen nach § 36 Absatz 2 oder Absatz 3 Schulgesetz NRW ein zusätzlicher Sprachförderbedarf bescheinigt worden ist.

 

Nach der obigen Auflistung gäbe es im Mesum keine Sprachförderkita, die externe Kinder zum Sprachförderunterricht zulassen müsste. Um eine wohnortnahe Versorgen dieser Kinder zu ermöglichen, ist eine Umverteilung notwendig. Statt der letzten Kita im vorliegenden Ranking (Nr. 20), würde die Kita Lummerland (Nr. 23) aus Mesum zur Sprachförderkita bestimmt werden.

 

Diesem grundsätzlichen Verfahrensvorschlag wurde ebenso wie die nachfolgenden Ausführungen zur Bewilligungsdauer einvernehmlich in der AG 78 zugestimmt.

 

Wie bei den plusKITA-Einrichtungen müssen die Sprachfördereinrichtungen bereit sein, beschriebenen Aufgaben (§ 16 b KiBiz und Bereitschaft zu einem vorschulischen Sprachförderkurs für externe Kinder nach § 36 Absatz 2 oder Absatz 3 Schulgesetz NRW) zu erfüllen. Auch diese Bereitschaft wurde vom Jugendamt bei den Trägern der Einrichtungen schriftlich abgefragt. Der Kindergartenverbund im Ev. Kirchenkreis Tecklenburg hat erklärt, dass er sich aus personalwirtschaftlichen Gründen nicht für die Sprachfördereinrichtungen bewerbe, so dass für den Johannes-Kindergarten (Nr. 2) und den Jakobi-Kindergarten (Nr. 7) die Kita Thieberg (Nr. 20) und Haus der Kinder St. Martin nachrücken (Nr. 21).

 

 

 

Bewilligungsdauer

 

Mit Erlass vom 28. Juli 2014 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Umsetzung des „Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze“ u.a. festgehalten, dass bei den Landeszuschüssen plusKITA und zusätzlicher Sprachförderbedarf folgendes gilt:

 

„Die Aufnahme in die Förderung nach §§ 21a und 21b KiBiz erfolgt für mindestens fünf Jahre, um den so geförderten Kindertageseinrichtungen Planungssicherheit zu gewähren und eine nachhaltige Verwendung zu sichern. Hiervon kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine hatte in seiner Sitzung am 01.07.2014, und damit zeitlich vor diesem Erlass, beschlossen, die Laufzeit der Förderungen auf 3 Jahre zu befristen. Grundlage war der Gesetzestext, wo es heißt: „Die Aufnahme in diese Förderung erfolgt in der Regel für fünf Jahre.“ Angesichts der 3 neuen Kindertageseinrichtungen und weiterer anstehender Neugründungen sollte von dieser Regel abgewichen werden, um in drei Jahren die Möglichkeit zu haben, auf Verschiebungen in der Sozialstruktur reagieren zu können.

 

Aufgrund des o. g. Erlasses vom 28. Juli 2014 hat der nächste Bewilligungszeitraum ab dem 01.08.2017 mindestens 5 Jahre zu betragen. Aus den zuvor genannten Gründen (diverse neue Kindertageseinrichtungen) sollte aber auch über die 5 Jahre nicht hinaus gegangen werden.

 

 

 

Finanzierung

 

Die Fördermittel für die plusKITA-Einrichtungen und für die Sprachfördereinrichtungen in Höhe von insgesamt 300.000 € pro Jahr werden zu 100 % vom Land NRW refinanziert. Die Stadt Rheine ist nur berechtigt, diese Fördermittel beim Land abzurufen, wenn die Gelder zu 100 % an die Träger weitergeleitet werden.

 

Der Beschluss plusKITA-Einrichtungen und Sprachfördereinrichtungen anzuerkennen hat daher keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Rheine.


 


 

Anlage:

 

 

Übersicht zu den Veränderungen bei den plusKITA-Einrichtungen

 

Als plusKita-Einrichtungen scheiden aus:

 

Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst

Freiherr-von-Beust-Str. 20, 48431 Rheine

St. Marien-Kindergarten

Osnabrücker Str. 339, 48429 Rheine

 

 

Als neue plusKita-Einrichtungen werden ernannt.

 

St. Michael-Kindergarten

Bühnertstr. 17, 48431 Rheine

Jakobi-Kindergarten

Mittelstr. 105, 48431 Rheine

 

 

 

Übersicht zu den Veränderungen bei den Sprachfördereinrichtungen

 

Als Sprachfördereinrichtungen scheiden aus:

 

Johannes-Kindergarten

Keltenstiege 5, 48429 Rheine

Jakobi-Kindergarten

Mittelstr. 105, 48431 Rheine

St. Konrad-Kindergarten

Am Pfarrhaus 6, 48432 Rheine

St. Raphael-Kindergarten

In den Wiesen 24, 48431 Rheine

Kinderland Rheine

Ludwig-Erhard-Str. 1, 48429 Rheine

 

 

Als neue Sprachfördereinrichtungen werden ernannt.

 

Kita Gartenstadt

Graf-von-Stauffenberg-Str. 12, 48432 Rh.

Kita Bunte Welt

Brombeerweg 20, 48432 Rheine

St. Theresia-Kindergarten

Meisenstr. 28, 48429 Rheine

Kita Lummerland

Moorstr. 6, 48432 Rheine

Kita Thieberg

Hünenborgstr. 97, 48431 Rheine