Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der örtlichen
Jugendhilfeplanung, die Kindertageseinrichtungen
Johannes-Kindergarten |
Keltenstiege 5, 48429 Rheine |
AWO-Kindergarten |
Ludgeristr. 22, 48429 Rheine |
St. |
Sadelstr. 35, 48429 Rheine |
St. Michael-Kindergarten |
Bühnertstr. 17, 48431 Rheine |
St. |
Friedrich-Ebert-Ring 241, 48429 Rheine |
St. Elisabeth-Kindergarten |
Windthorststr. 15, 48431 Rheine |
Jakobi-Kindergarten |
Mittelstr. 105, 48431 Rheine |
St. Ludgerus-Kindergarten |
Bergstr. 6, 48429 Rheine |
als
plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a des
Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) für einen Zeitraum vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2022 anzuerkennen und
ihnen pro Kindergartenjahr den Zuschuss nach § 21 a des KiBiz in Höhe von
25.000 € zu gewähren.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der örtlichen
Jugendhilfeplanung, die Kindertageseinrichtungen
AWO-Kindergarten |
Ludgeristr. 22, 48429
Rheine |
St. |
Sadelstr. 35, 48429 Rheine |
St. |
Friedrich-Ebert-Ring 241,
48429 Rheine |
St. Ludgerus-Kindergarten |
Bergstr. 6, 48429 Rheine |
Herz-Jesu-Kindergarten |
Esperlohstr. 9, 48429
Rheine |
St. Michael-Kindergarten |
Bühnertstr. 17, 48431
Rheine |
Dreikönigs-Kindergarten |
Dreikönigsstraße 20-30,
48429 Rheine |
St. Dionysius-Kindergarten |
Auf dem Hügel 7, 48431
Rheine |
Caritas-Kita Ellinghorst |
Freiherr-von-Beust-Str. 20,
48431 Rheine |
St. Marien-Kindergarten |
Osnabrücker Str. 339, 48429
Rheine |
St. Elisabeth-Kindergarten |
Windthorststr. 15, 48431
Rheine |
Kinderland Nienbergstraße |
Nienbergstr. 79, 48431
Rheine |
Kita Gartenstadt |
Graf-von-Stauffenberg-Str.
12, 48432 Rh. |
St. Franziskus-Kindergarten |
Frankenburgstr. 68, 48431
Rheine |
St. Josef Kindergarten |
Katerkampweg 14, 48431
Rheine |
Kita Bunte Welt |
Brombeerweg 20, 48432
Rheine |
St. Theresia-Kindergarten |
Meisenstr. 28, 48429 Rheine |
Kita Thieberg |
Hünenborgstr. 97, 48431
Rheine |
Haus der Kinder St. Martin |
Osningstr. 136, 48429
Rheine |
Kita Lummerland |
Moorstr. 6, 48432 Rheine |
als
Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b des
Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) für einen Zeitraum vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2022 anzuerkennen und
ihnen pro Kindergartenjahr den Zuschuss nach § 21b des KiBiz in Höhe von 5.000
€ zu gewähren.
Begründung:
Vorbemerkungen
Der Rat der Stadt Rheine hat am 01.07.2014 die Kriterien für die Anerkennung als plusKITA-Einrichtungen gemäß §§ 16a, 21a des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und für die Sprachfördereinrichtungen gemäß §§ 16b, 21b KiBiz beschlossen. Gleichzeitig wurden 8 Kindertageseinrichtungen als plusKitas und 20 Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen für die Kindergartenjahre 2014/15, 2015/2016 und 2016/17 anerkannt.
Dieser Beschluss wurde wegen der seinerzeitigen Eilbedürftigkeit direkt vom Rat der Stadt Rheine gefasst. Die Anerkennung der plusKITA-Einrichtungen bzw. der Sprachfördereinrichtungen für die Zeit ab dem 01.08.2017 obliegt dem Jugendhilfeausschuss.
Die Entscheidung sollte noch im Laufe des Jahres 2016 getroffen werden, damit die Träger der Einrichtungen Planungssicherheit bekommen.
Auswahl der
plusKITA-Einrichtungen
Die erstmalige Auswahl der plusKITA-Einrichtungen für das
Jugendamt Rheine wurde mit den Vorlagen Nr. 278/14 und Nr. 278/14/1 ausführlich
begründet. Als alleiniges
Auswahlkriterium wurde der Anteil der Eltern, die auf Grund ihres niedrigen Einkommens
von den Elternbeiträgen befreit sind, festgelegt. Ferner wurde beschlossen, die
maximale Anzahl von 8 plusKITA-Einrichtungen mit je 25.000 € Fördersumme
pro Jahr zu schaffen.
Die Verwaltung hat in der AG 78 „Kindertageseinrichtungen“ vorgeschlagen, weiterhin diese Entscheidungsgrundlage für die maximale Anzahl von 8 plusKITA-Einrichtungen heranzuziehen. Dem hat die AG 78 einvernehmlich zugestimmt.
Auf Grundlage der aktuellen Elternbeitragsdaten für das Kindergartenjahr 2016/17 ergibt sich folgende Reihenfolge für die Auswahl der plusKITA-Einrichtungen:
Lfd Nr. |
Kita |
Prozentsatz |
1 |
Johannes-Kindergarten |
6,84% |
2 |
AWO-Kindergarten |
6,84% |
3 |
St. Antonius-Kindergarten |
5,70% |
4 |
St. Michael-Kindergarten |
5,27% |
5 |
St. Bonifatius-Kindergarten |
5,13% |
6 |
St. Elisabeth-Kindergarten |
4,84% |
7 |
Jakobi-Kindergarten |
4,42% |
8 |
St. Ludgerus-Kindergarten |
4,42% |
9 |
Caritas-Kindertagesstätte
Ellinghorst |
4,13% |
10 |
St. Mariä Heimsuchung
Kindergarten |
3,42% |
11 |
St. Franziskus-Kindergarten |
3,28% |
12 |
St. Marien-Kindergarten |
3,28% |
13 |
St. Dionysius-Kindergarten |
3,13% |
14 |
Kita Thieberg |
2,99% |
15 |
St. Raphael-Kindergarten |
2,71% |
16 |
St. Konrad-Kindergarten |
2,71% |
17 |
St. Josef-Kindergarten
Mesum |
2,56% |
18 |
St. Marien-Kindergarten
Mesum |
2,28% |
19 |
Herz-Jesu Kindergarten |
2,28% |
20 |
Haus der Kinder St. Martin |
2,28% |
21 |
Kindergarten Lummerland |
2,14% |
22 |
Kinderland Nienbergstr. |
2,14% |
|
und weitere |
< 2,00% |
|
Summe für alle Kitas |
100% |
plusKITA-Einrichtung kann jedoch nur die Kita werden, die bereit ist, die in § 16a Abs. 2 KiBiz beschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Diese Bereitschaft wurde vom Jugendamt bei den in Frage kommenden Trägern der Einrichtungen schriftlich abgefragt und jeweils auch bestätigt.
Auswahl der
Sprachfördereinrichtungen
Auch die erstmalige Auswahl der Sprachfördereinrichtungen für das Jugendamt Rheine wurde mit den Vorlagen Nr. 278/14 und Nr. 278/14/1 ausführlich begründet. Zwei Auswahlkriterien wurden festgesetzt:
- Anteil der Kinder, die Sprachförderung nach Delfin IV erhalten
- Anteil Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird
Ø Das Auswahlkriterium „Delfin IV geförderte Kinder“ zählt 2/3 und das Auswahlkriterium „Zahl der Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird,“ zählt 1/3.
Ø Beide Kriterien werden auf die Anzahl der Ü3-Kinder in der Einrichtung bezogen.“
Die Verwaltung hat auch hier in der AG 78 „Kindertageseinrichtungen“ vorgeschlagen, weiterhin die gleiche Entscheidungsgrundlage für die maximale Anzahl von 20 Sprachfördereinrichtungen heranzuziehen, da, obwohl die Sprachförderung nach Delfin IV ausgelaufen ist, mit den letzten Delfin IV Bewilligungen für das abgelaufene Kindergartenjahr 2015/16 noch eine Datengrundlage zur Verfügung steht, die letztmalig zur Entscheidungsfindung herangezogen werden kann.
Auf Grundlage dieser Kriterien ergibt sich folgende Reihenfolge für die Auswahl der Sprachfördereinrichtungen:
Lfd Nr. |
Kita |
Quote |
1 |
AWO-Kindergarten |
1,075 |
2 |
Johannes-Kindergarten |
1,000 |
3 |
St. Antonius-Kindergarten |
0,910 |
4 |
St. Bonifatius-Kindergarten |
0,895 |
5 |
St. Ludgerus-Kindergarten |
0,709 |
6 |
Herz-Jesu-Kindergarten |
0,706 |
7 |
Jakobi-Kindergarten |
0,677 |
8 |
St. Michael-Kindergarten |
0,673 |
9 |
Dreikönigs-Kindergarten |
0,661 |
10 |
St. Dionysius-Kindergarten |
0,655 |
11 |
Caritas-Kindertagesstätte
Ellinghorst |
0,635 |
12 |
St. Marien-Kindergarten |
0,513 |
13 |
St. Elisabeth-Kindergarten |
0,455 |
14 |
Kinderland Nienbergstr. |
0,446 |
15 |
Kita Gartenstadt |
0,405 |
16 |
St. Franziskus-Kindergarten |
0,375 |
17 |
St. Josef-Kindergarten |
0,375 |
18 |
Bunte Welt (DRK) |
0,359 |
19 |
St. Theresia-Kindergarten |
0,321 |
20 |
Kita Thieberg |
0,317 |
21 |
St. Konrad-Kindergarten |
0,314 |
22 |
Haus der Kinder St. Martin |
0,267 |
23 |
Kindergarten Lummerland |
0,244 |
24 |
Kinderland Isselstr. |
0,241 |
25 |
Kinderland Ludwig-Erhard-Str. |
0,229 |
26 |
St. Marien-Kindergarten/Mesum |
0,224 |
|
und weitere |
<0,2 |
Die Verwaltung hatte der AG 78 „Kindertageseinrichtungen“ im Vorfeld vor dieser Auswertung vorgeschlagen, gegebenenfalls von dieser Reihenfolge abweichen zu müssen, wenn es in einem größeren Stadtteil deswegen keine Sprachförderkita gäbe.
Sprachfördereinrichtungen erhalten die Auflage, dass mit dem Zuschuss auch die Kinder gefördert werden, bei denen nach § 36 Absatz 2 oder Absatz 3 Schulgesetz NRW ein zusätzlicher Sprachförderbedarf bescheinigt worden ist.
Nach der obigen Auflistung gäbe es im Mesum keine Sprachförderkita, die externe Kinder zum Sprachförderunterricht zulassen müsste. Um eine wohnortnahe Versorgen dieser Kinder zu ermöglichen, ist eine Umverteilung notwendig. Statt der letzten Kita im vorliegenden Ranking (Nr. 20), würde die Kita Lummerland (Nr. 23) aus Mesum zur Sprachförderkita bestimmt werden.
Diesem grundsätzlichen Verfahrensvorschlag wurde ebenso wie die nachfolgenden Ausführungen zur Bewilligungsdauer einvernehmlich in der AG 78 zugestimmt.
Wie bei den plusKITA-Einrichtungen müssen die Sprachfördereinrichtungen bereit sein, beschriebenen Aufgaben (§ 16 b KiBiz und Bereitschaft zu einem vorschulischen Sprachförderkurs für externe Kinder nach § 36 Absatz 2 oder Absatz 3 Schulgesetz NRW) zu erfüllen. Auch diese Bereitschaft wurde vom Jugendamt bei den Trägern der Einrichtungen schriftlich abgefragt. Der Kindergartenverbund im Ev. Kirchenkreis Tecklenburg hat erklärt, dass er sich aus personalwirtschaftlichen Gründen nicht für die Sprachfördereinrichtungen bewerbe, so dass für den Johannes-Kindergarten (Nr. 2) und den Jakobi-Kindergarten (Nr. 7) die Kita Thieberg (Nr. 20) und Haus der Kinder St. Martin nachrücken (Nr. 21).
Bewilligungsdauer
Mit Erlass vom 28. Juli 2014 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Umsetzung des „Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze“ u.a. festgehalten, dass bei den Landeszuschüssen plusKITA und zusätzlicher Sprachförderbedarf folgendes gilt:
„Die Aufnahme in die Förderung nach §§ 21a und 21b KiBiz erfolgt für mindestens fünf Jahre, um den so geförderten Kindertageseinrichtungen Planungssicherheit zu gewähren und eine nachhaltige Verwendung zu sichern. Hiervon kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
Der Rat der Stadt Rheine hatte in seiner Sitzung am 01.07.2014, und damit zeitlich vor diesem Erlass, beschlossen, die Laufzeit der Förderungen auf 3 Jahre zu befristen. Grundlage war der Gesetzestext, wo es heißt: „Die Aufnahme in diese Förderung erfolgt in der Regel für fünf Jahre.“ Angesichts der 3 neuen Kindertageseinrichtungen und weiterer anstehender Neugründungen sollte von dieser Regel abgewichen werden, um in drei Jahren die Möglichkeit zu haben, auf Verschiebungen in der Sozialstruktur reagieren zu können.
Aufgrund des o. g. Erlasses vom 28. Juli 2014 hat der nächste Bewilligungszeitraum ab dem 01.08.2017 mindestens 5 Jahre zu betragen. Aus den zuvor genannten Gründen (diverse neue Kindertageseinrichtungen) sollte aber auch über die 5 Jahre nicht hinaus gegangen werden.
Finanzierung
Die Fördermittel für die plusKITA-Einrichtungen und für die Sprachfördereinrichtungen in Höhe von insgesamt 300.000 € pro Jahr werden zu 100 % vom Land NRW refinanziert. Die Stadt Rheine ist nur berechtigt, diese Fördermittel beim Land abzurufen, wenn die Gelder zu 100 % an die Träger weitergeleitet werden.
Der Beschluss plusKITA-Einrichtungen und Sprachfördereinrichtungen anzuerkennen hat daher keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Rheine.
Anlage:
Übersicht zu den
Veränderungen bei den plusKITA-Einrichtungen
Als plusKita-Einrichtungen scheiden aus:
Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst |
Freiherr-von-Beust-Str. 20, 48431 Rheine |
St. Marien-Kindergarten |
Osnabrücker Str. 339, 48429 Rheine |
Als neue plusKita-Einrichtungen werden ernannt.
St. Michael-Kindergarten |
Bühnertstr. 17, 48431 Rheine |
Jakobi-Kindergarten |
Mittelstr. 105, 48431 Rheine |
Übersicht zu den
Veränderungen bei den Sprachfördereinrichtungen
Als Sprachfördereinrichtungen scheiden aus:
Johannes-Kindergarten |
Keltenstiege 5, 48429 Rheine |
Jakobi-Kindergarten |
Mittelstr. 105, 48431 Rheine |
St. Konrad-Kindergarten |
Am Pfarrhaus 6, 48432 Rheine |
St. Raphael-Kindergarten |
In den Wiesen 24, 48431 Rheine |
Kinderland Rheine |
Ludwig-Erhard-Str. 1, 48429 Rheine |
Als neue Sprachfördereinrichtungen werden ernannt.
Kita Gartenstadt |
Graf-von-Stauffenberg-Str.
12, 48432 Rh. |
Kita Bunte Welt |
Brombeerweg 20, 48432
Rheine |
St. Theresia-Kindergarten |
Meisenstr. 28, 48429 Rheine |
Kita Lummerland |
Moorstr. 6, 48432 Rheine |
Kita Thieberg |
Hünenborgstr. 97, 48431
Rheine |