Betreff
Neuer Zeitpunkt für die Zusagen aus dem Anmeldeverfahren der Kindertageseinrichtungen
Vorlage
320/16
Aktenzeichen
II - 2 - 10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der in der Begründung beschriebenen Änderung im Anmeldeverfahren für die Kindertageseinrichtungen zu.


Begründung:

 

Bislang werden die Betreuungsverträge mit den Eltern der Kinder, die zum 1. August neu in die Kita aufgenommen werden, frühestens im Mai abgeschlossen, wenn der Leistungsbescheid des Landes NRW vorliegt. Dieser späte Zeitpunkt bringt allen Beteiligten nur Nachteile. Mit dem nun anvisierten neuen Termin Mitte März ergeben sich folgende Vorteile:

 

  • Mit dem Abschluss des verbindlichen Betreuungsvertrages bekommen die Eltern Sicherheit für ihre weiteren Planungen und müssen nicht länger nur auf eine vorbehaltliche Zusage vertrauen.

 

  • Die Träger erhalten zeitnah die verbindlichen Betreuungsverträge und haben so eine größere Planungssicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Auslastung ihrer Einrichtung im kommenden Betreuungsjahr.

 

  • Das Jugendamt kann deutlich eher mit der Elternbeitragsheranziehung für das kommende Kindergartenjahr beginnen und somit in einer angemessenen Zeitspanne vor Beginn des Kindergartenjahres allen Eltern den Beitragsbescheid erteilen. In diesem Jahr konnte die gesetzliche Frist von 14 Tagen vor Fälligkeit des Beitrages gerade so erreicht werden.

 

 

Seit Einführung des KiBiz im Jahr 2008 hat der Leistungsbescheid des Landes NRW immer mit dem zum 15. März angemeldeten Budget übereingestimmt. Es wurde dennoch immer abgewartet, bis Ende April/Anfang Mai der formelle Bescheid des Landesjugendamtes vorlag. Darauf aufbauend erhielten alle Träger vom Jugendamt der Stadt Rheine dann ihren Bewilligungsbescheid, der wiederum den Trägern die Rechtssicherheit gab, mit den Eltern die Betreuungsverträge einzugehen.

 

Angesichts der aus den letzten Jahren gewonnenen Sicherheit, dass das zum 15.03. vom Jugendhilfeausschuss festgestellte Budget immer mit dem späteren Leistungsbescheid übereinstimmt, sollten die Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit bekommen, schon auf Basis des Budgetbeschlusses ab dem 15.03. rechtssicher die Betreuungsverträge mit den Eltern abzuschließen.

 

Die dazu notwendige Garantieerklärung könnte der Jugendhilfeausschuss jeweils zusammen mit dem Budgetbeschluss Anfang März abgeben. Ein entsprechender Beschlussvorschlag könnte lauten:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu. Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.

 

 

Auch wenn dieser formelle Beschluss für die endgültige Umsetzung des neuen Verfahrens erst Anfang März vom Jugendhilfeausschuss gefasst werden braucht, ist die jetzige Absichtserklärung notwendig. Mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen muss im Rahmen des Anmeldeverfahrens bei den anstehenden Budgetgesprächen kommuniziert werden, dass sie ab dem 15. März die endgültige Zusage und den Betreuungsvertrag herausgeben können und auch sollen.