Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage in der Spalte Neu aufgeführten Änderungen der Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen des Fachbereiches Bildung, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Rheine.
Begründung:
In der aktuellen Richtlinie zur Förderung der Spielgruppen (vgl. Vorlagen Nr. 195/13 und Nr. 384/13) wird u. a. festgelegt, um welchen Prozentsatz die Betriebskosten steigen und welchen Beitrag Geschwisterkinder zu zahlen haben.
Diese Regelungen basieren auf analoger Anwendung zu den Regelungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Um die Spielgruppen und Kindertageseinrichtungen vom Grundsatz her weiter gleich behandeln zu können, sollen die neuen Regeln für die Kindertageseinrichtungen auch für die Spielgruppen übernommen werden.
Daneben muss bei der Erstattung von Ermäßigungstatbeständen an die Träger der Spielgruppen folgende Unschärfe beseitigt werden:
Bei Beitragsermäßigungen (Geschwisterkinder oder Bildungs-
und Teilhabepaket) gilt derzeit, dass die daraus entstehende Differenz zum regulären
monatlichen Elternbeitrag des Trägers der Spielgruppe von der Stadt Rheine
erstattet wird.
Den regulären monatlichen Elternbeitrag legt jedoch jeder Träger selber fest. Zwar gibt es eine Empfehlung in der Richtlinie zu Höhe des Elternbeitrages, diese ist jedoch für die Träger nicht bindend. Um die Träger gleich zu behandeln, darf die Höhe der Erstattung den empfohlenen Betrag aus der Richtlinie nicht übersteigen.
Die bisherige Empfehlung zur Höhe des Elternbeitrages wurde in diesem Zusammenhang überarbeitet. Die 7-stufige Einteilung in der Anlage 1 zu den Rahmenleitlinien basiert noch auf einer Fortschreibung einer Defizitabdeckung der Spielgruppen aus den 90’ Jahren.
Zukünftig wird zur Verwaltungsvereinfachung nur noch ein Wert zu Grunde gelegt, der der heutigen Praxis weitestgehend entspricht. Die 3 Spielgruppenanbieter in Rheine (FBS, JFD und TV Jahn Rheine) verlangen derzeit Elternbeiträge von durchschnittlich 1,23 Euro je Betreuungsstunde.
Auch hier soll für zukünftige Beitragsanpassungen der Bezug zur Elternbeitragssatzung hergestellt werden. Laut Anlage werden für das Betreuungsjahr 2017/18 Elternbeiträge von 1,28 Euro je Betreuungsstunde empfohlen.
Finanzielle
Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen heben sich voraussichtlich auf.
Der Mehraufwand für die Anpassung der jährlichen Betriebskostensteigerung liegt bei ca. 5.000 €. In gleicher Höhe werden Minderausgaben erwartet, da die geänderte Geschwisterermäßigung geringere Beitragserstattungen an die Träger erfordert.
Anlage
Alt |
Neu |
||||||||||||||||
2.2
Finanzierung der Spielgruppen (3) Die monatlichen Elternbeiträge, die der
Träger erhebt erhöhen sich in Anlehnung an § 19 Abs. 2 KiBiz jährlich um 1,5%
v. H. Entsprechend erhöht sich auch der städtische Zuschuss (Personal- und Betriebskosten). (4) Der monatlich von den Eltern zu zahlende
Elternbeitrag an die Träger von Spielgruppen orientiert sich an der
beigefügten Anlage 1. Der Elternbeitrag wird von den jeweiligen Trägern der
Spielgruppe für alle 12 Kalendermonate erhoben, da die Personalkosten und
Betriebskosten auch während der Schließungstage weiter anfallen und gedeckt
werden müssen. |
2.2
Finanzierung der Spielgruppen (3) Die monatlichen Elternbeiträge, die der
Träger erhebt, erhöhen sich jährlich um den gleichen Prozentsatz, um den sich nach § 19 KiBiz die
Kindpauschalen in den Kindertageseinrichtungen erhöhen. Entsprechend
erhöht sich auch der städtische Zuschuss (Personal- und Betriebskosten). (4) Der monatlich von den Eltern zu zahlende
Elternbeitrag an die Träger von Spielgruppen orientiert sich an der
beigefügten Anlage 1. Der Elternbeitrag wird von den jeweiligen Trägern der
Spielgruppe für alle 12 Kalendermonate erhoben, da die Personalkosten und
Betriebskosten auch während der Schließungstage weiter anfallen und gedeckt
werden müssen. |
||||||||||||||||
2.3
Beitragsermäßigungen (1) Empfänger von Leistungen nach dem SGB II,
SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben aus
ihrem Anspruch aus dem gewährten Bildungs- und Teilhabepaket einen
monatlichen Eigenanteil in Höhe von 10,00 Euro zu erbringen. Dieser
Eigenanteil tritt an die Stelle des regulären Elternbeitrages. Sofern der
Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Leistungsempfängers durch anderweitig
anerkannte Leistung ausgeschöpft ist, entfällt dieser Eigenanteil vollständig. Der daraus entstehende Differenzbetrag zwischen
dem regulären monatlichen Elternbeitrag und dem Eigenanteil aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket wird dem Träger der Spielgruppe von der Stadt Rheine
erstattet. (2) Besucht mehr als ein Kind einer Familie
gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder oder nehmen ein Angebot der
Kindertagespflege in Anspruch, so entfallen die Elternbeiträge für das zweite
und jedes weitere Kind in der Spielgruppe. Die daraus entstehende Differenz zum regulären
monatlichen Elternbeitrag des Trägers der Spielgruppe wird von der Stadt
Rheine erstattet. |
2.3
Beitragsermäßigungen (1) Empfänger von Leistungen nach dem SGB II,
SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben aus
ihrem Anspruch aus dem gewährten Bildungs- und Teilhabepaket einen
monatlichen Eigenanteil in Höhe von 10,00 Euro zu erbringen. Dieser
Eigenanteil tritt an die Stelle des regulären Elternbeitrages. Sofern der
Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Leistungsempfängers durch anderweitig
anerkannte Leistung ausgeschöpft ist, entfällt dieser Eigenanteil vollständig. Der daraus entstehende Differenzbetrag zwischen dem empfohlenen monatlichen
Elternbeitrag aus der Anlage 1 und dem Eigenanteil aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket wird dem Träger der Spielgruppe von der Stadt Rheine erstattet. (2) Besucht mehr als ein Kind einer Familie
gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder, nehmen ein Angebot der
Kindertagespflege oder ein
Angebot der Betreuung in der Grundschule in Anspruch, so beträgt der
Elternbeitrag für das zweite Kind 1/3 des Betrages. Für jedes weitere Kind entfallen
die Elternbeiträge. Die daraus entstehende Differenz wird maximal bis zur Höhe des
empfohlenen monatlichen
Elternbeitrag aus der Anlage 1 von der Stadt Rheine erstattet. |
||||||||||||||||
3.2
Inkrafttreten Die
Richtlinie zur Förderung von Spielgruppen tritt zum 01. August 2013 in Kraft. |
3.2
Inkrafttreten Die
Richtlinie zur Förderung von Spielgruppen tritt zum 01. August 2017 in Kraft. |
||||||||||||||||
Anlage 1 zum
01.08.2013
|
Anlage 1 zum
01.08.2017 Die
empfohlene Elternbeitragshöhe errechnet sich wie folgt: Es wird der
jeweilige Elternbeitrag für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung mit
25 Std. wöchentlicher Betreuung und einem Jahreseinkommen von bis 60.000 Euro
zu Grunde gelegt. Für das Betreuungsjahr 2017/18
errechnet sich damit ein Elternbeitrag je Betreuungsstunde i. H. v.: 138,41 € / 4,33 W. / 25 Std. = 1,28 € |