Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Haupt-
und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den
als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches Bildung, Jugend, Familie
und Soziales, Produktgruppe Jugendamt, in den endgültigen Gesamtstellenplan der
Stadt Rheine für das Jahr 2017 zu übernehmen.
2. die
nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches Bildung, Jugend, Familie
und Soziales (Produktgruppe Jugendamt)
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil /
Wert |
befristet in
Monate |
1 |
Allgemeiner
Sozialer Dienst (Zugangssteuerung § 35 a SGB VIII) |
0,65 |
24 |
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Summe |
0,65 |
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die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu
nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der
Entwurf des Gesamtstellenplans 2017 der Stadt Rheine wurde am 27.09.2016 mit
der Vorlage 271/16 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in
den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die
Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der
Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung
am 17.01.2017 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage
seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird
im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2017 in seiner Sitzung am
14.02.2017 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf
gem. Rats-Vorlage 271/16 vom 27.09.2016
Der
Stellenplanentwurf des Fachbereiches Bildung, Jugend, Familie und Soziales, vom
27.09.2016 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2016 sowie die aus
Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2017.
Verschiebungen
zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im
Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenreduzierungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Fachbereichscontrolling |
0,11 |
A 11 |
2 |
Sozial- und
Jugendhilfeplanung |
0,11 |
SuE 17 |
3 |
Anlaufstelle |
0,30 |
A 7 |
4 |
Anlaufstelle |
0,12 |
EG 6 TVöD |
5 |
Produktverantwortung (für 2208 und 2210) |
0,3 |
SuE 17 |
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Summe |
0,94 |
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Begründungen zu den
Stellenreduzierungen:
zu 1 bis 4: |
Durch die Neuorganisation des Fachbereiches Bildung, Jugend, Familie
und Soziales sowie der Einrichtung der Fachstelle Migration und Integration waren
sogenannte Overheadkosten, zu denen auch das Fachbereichscontrolling und die
Anlaufstelle zählen, neu zu verteilen. Dieses hat in der Produktgruppe
„Jugend“ zu Stellenreduzierungen geführt. Es handelt sich jedoch nicht um „echte“
Stellenreduzierungen, sondern lediglich um eine Neuverteilung der
Overheadkosten, die sich im Gesamtstellenplan der Stadt Rheine neutral verhält. |
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zu 5: |
Im Rahmen der Neuorganisation des Fachbereiches Bildung, Jugend,
Familie und Soziales sowie der Einrichtung der Fachstelle Migration und
Integration wurden auch Zuständigkeiten im Rahmen der Wahrnehmung von
Produktverantwortungen geändert. Dieses hat dazu geführt, dass die Produktverantwortliche für die Produkte
„Kinder- und Jugendarbeit“ (Produkt 2104) sowie „Öffentliche Spielplätze“(Produkt
2105) jetzt auch die Produktverantwortung für die Produkte „Offene Altenarbeit“ (Produkt 2208) und
„Offene Behindertenarbeit“ (Produkt 2210), die zu der Produktgruppe „Soziales“
zählen, wahrnimmt. Insofern war ein Stellenanteil von 0,3 Stellen von der
Produktgruppe „Jugend“ in die Produktgruppe „Soziales“ zu verschieben. Es
handelt sich wieder um eine Neuverteilung, die sich im Gesamtstellenplan der
Stadt Rheine neutral verhält. |
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Vormundschaften |
0,5 |
A 11 |
2 |
Elternbeitragssatzung OGS /
Kita |
0,5 |
EG 6 TVöD |
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Summe |
1,0 |
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Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Aufgrund stetig steigender Fallzahlen im Bereich der Amtsvormundschaften
und notwendiger organisatorischer Anpassungen im Rahmen der Wahrnehmung von
Produktverantwortung ist eine zusätzliche 0,5 Stelle in diesem
Aufgabenbereich erforderlich. Inhaltliche Gesichtspunkte wurden bereits in
der Vorlage Nr. 268/15 erläutert; zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird
hierauf verwiesen. Sollten die Fallzahlen in diesem Bereich weiterhin ansteigen,
werden die freien Träger eingebunden, um weitere Stellenplanausweitungen
zukünftig zu vermeiden. |
zu 2: |
Zur Abrechnung der Elternbeiträge im offenen Ganztag wurde im Frühjahr 2015 eine 0,75 Stelle der EG 6 besetzt. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wurde diese Stelle im FB 2 eingerichtet, um Synergieeffekte mit der Abrechnung der Elternbeiträge im Bereich der Elementarbetreuung zu erzielen. Die Erfahrungen aus dem ersten Jahr der Bearbeitung zeigen, dass die angesetzten 0,75 Stellen nicht ausreichen, den notwendigen Aufgabenumfang abzudecken. Statt der ursprünglich kalkulierten Fallzahl von ca. 800 OGS-Beitragsfällen, sind heute 1150 Beitragsfälle (OGS, Schule von 8 bis 1, zusätzliche Betreuung) zu bearbeiten. Aufgrund der hohen Fallzahl werden die Beiträge nur vorläufig festgesetzt. Die abschließende endgültige Festsetzung, bei der im Regelfall auch Beiträge nachgefordert werden, kann derzeit kaum geleistet werden. Der Personalmehreinsatz würde zwar durch höhere Beitragsnachforderungen refinanziert, aber allein die Beitragsgerechtigkeit erfordert einen höheren Personaleinsatz. Nur so lässt sich eine sorgfältige Prüfung aller Beitragspflichtigen gewährleisten. Eine zusätzliche 0,5 Stelle ist daher notwendig. |
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Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2017 |
1 |
Netzwerkkoordination „Frühe
Hilfen“ |
SuE 12 |
SuE 15 |
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Begründungen zu den
Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Die Stelle Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“ wurde aufgrund eines
veränderten Aufgabenzuschnitts in der Bewertungskommission der Stadt Rheine
am 16.08.2016 neu bewertet. Es wurde festgestellt, dass die
Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe SuE 15 vorliegen. |
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3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 271/16 vom
27.09.2016
Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Jugendhilfeausschusses als
zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 27.09.2016
erforderlich:
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
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1 |
Fachberatung für
Kindertageseinrichtungen |
1,0 |
SuE 12 |
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Summe |
1,0 |
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Begründungen zu der Stellenausweitung:
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zu 1: |
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 die Verwaltung beauftragt, die o. a. Stelle zu entfristen und in den
Stellenplanentwurf für 2017 aufzunehmen. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen
wird auf den Inhalt der Vorlage Nr. 244/16 verwiesen. Der Beschluss des
Jugendhilfeausschusses wird hiermit umgesetzt. |
Stellenreduzierung |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
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1 |
Wirtschaftliche Jugendhilfe |
0,25 |
A 10 |
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2 |
Allgemeiner Sozialer Dienst (Zugangssteuerung § 35 a SGB
VIII) |
0,65 |
SuE 14 |
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Summe |
0,90 |
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Begründungen zu den
Stellenreduzierungen:
zu 1: |
Die im Rahmen der Haushaltplanberatungen prognostizierten Fallzahlsteigerungen
im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind nicht im erwarteten Umfang
eingetreten. Es verbleibt eine stetig steigende Fallzunahme, die jedoch nicht
in der erwarteten Intensität eingetreten ist. Insofern wird die Einrichtung
einer zusätzlichen 0,75 Stelle anstatt der in der Stellenplanvorlage Nr.
271/16 (im Rat beraten am 27.09.2016) enthaltenen 1,0 Stelle für sinnvoll
erachtet. Es ergibt sich eine Reduzierung gegenüber dem Stellenplanentwurf um
0,25 Stellenanteilen. |
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zu 2: |
Im Rahmen der Beschlussvorlage 210/16 hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur konsequenten Umsetzung der qualitativen und quantitativen Herausforderungen im Bereich des § 35a SGB VIII vorzulegen und die möglichen finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen darzustellen. Zur Sicherstellung der qualitativen Herausforderungen in der Eingliederungshilfe nach § 35a und zur Klärung eines notwendigen fachlichen und personellen Aufwandes eignet sich in erster Linie eine Personalbemessungsmethodik aus Bayern des Instituts INSO (PeB – Personalbemessung in Bayern). In Anwendung dieser Methodik sind für das Jugendamt Rheine die einzelnen zur Klärung und weiteren Bearbeitung notwendigen Teilprozessschritte qualitativ herausgearbeitet worden. Diese Teilprozessschritte sind genau definiert und hinterlegt mit mittleren Bearbeitungszeiten. Damit lässt sich zum einen eine qualitativ festgelegte Prozesskette in der Bearbeitung garantieren und zudem der notwendige Personalaufwand bemessen. Dieser Methodik folgend errechnet sich für die Aufgabenwahrnehmung der Eingliederungshilfe zukünftig ein geänderter Stellenbedarf, der im Stellenplan der Stadt Rheine berücksichtigt werden muss. Im Einzelnen errechnet sich ein notwendiger Personalaufwand von 90.000 Jahresarbeitsminuten reiner fallbezogener Arbeit. Derzeit stehen aber nur ca. die Hälfe an Jahresarbeitsminuten im Rahmen dieser Spezialisierung „Eingliederungshilfe nach § 35a“ zur Verfügung. Ein weiterer Stellenumfang von 0,65 VZÄ wird daher zwingend zunächst befristet auf einen Zeitraum von 2 Jahren benötigt. Im Stellenplanentwurf, der in der Ratssitzung am
27.09.2016 beraten wurde, war zunächst die unbefristete Einrichtung dieser
Stelle vorgeschlagen worden. Hierauf wird zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet,
um die weitere Entwicklung und eine anschließende Analyse abwarten zu können.
Die aktuelle Fallentwicklung sowie bundesweite Prognosen legen dar (Pothmann u. a. in komDat Jugendhilfe), dass seit einigen Jahren die Nachfrage nach Leistungen der Eingliederungshilfe doppelt so stark ansteigt wie die der Hilfen zur Erziehung. Kommt eine Personalbewirtschaftung in dem Spezialgebiet der Eingliederungshilfe diesem Trend nicht nach, werden sich die Konsequenzen deutlich im Rahmen der Steigerungen bei den Transferaufwendungen zeigen. Eine Angleichung der realen Stellenanteile an den notwendigen Bedarf ermöglicht einen gesicherten Prüfungsprozess der Leistungsvoraussetzung, die Herausarbeitung der Zielsetzungen einer Integrationshilfe, eine konsequente Steuerung der Hilfe im Rahmen einer Hilfeplanung und damit verbunden eine verbesserte Aussteuerung von erfolgreichen Eingliederungsprozessen. |
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4. Endgültige Version
Fachbereichsstellenplan2017/
Produktgruppe Jugendamt
2017
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage
beigefügte Bereichsstellenplan 2017, der nach Zustimmung durch den Haupt- und
Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17.01.2017 im Rahmen der Verabschiedung
des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 14.02.2017 in den
Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete
Stellen außerhalb des Stellenplanes
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5.1 entfallende
befristete Stellen zum HH-Jahr 2017
Die nachstehenden befristeten Stellen entfallen zum HH-Jahr 2017:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
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1 |
Fachberatung für
Kindertageseinrichtungen |
1,0 |
SuE 12 |
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Summe |
1,0 |
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Begründungen zu den entfallenden
befristeten Stellen:
zu 1: |
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung unter
Punkt 3 (Stellenausweitung) verwiesen. |
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5.2 zusätzliche
befristete Stellen zum HH-Jahr 2017
Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten
Stellen besetzt werden:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate |
|
1 |
Allgemeiner Sozialer Dienst (Zugangssteuerung § 35 a SGB
VIII) |
0,65 |
SuE 14 |
|
|
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|
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|
|
Summe |
0,65 |
|
|
Begründungen zu den zusätzlichen
befristeten Stellen:
zu 1: |
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung zu Punkt
3 (lfd. Nr. 2) verwiesen. |
Anlage
Anlage 1: Stellenplan 2017, Fachbereich 2, Produktgruppe Jugendamt