Betreff
Beratung Stellenplan 2017, Fachbereich 2 - Bildung, Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
324/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,

 

1.     den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches Bildung, Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt, in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2017 zu übernehmen.

 

2.     die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches Bildung, Jugend, Familie und Soziales (Produktgruppe Jugendamt)

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate

 

1

Allgemeiner Sozialer Dienst (Zugangssteuerung § 35 a SGB VIII)

0,65

24

 

 

 

 

 

Summe

0,65

 

 

die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.

 

 


Begründung:

 

1.      Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2017 der Stadt Rheine wurde am 27.09.2016 mit der Vorlage 271/16 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 17.01.2017 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2017 in seiner Sitzung am 14.02.2017 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

 

2.      Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 271/16 vom 27.09.2016

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches Bildung, Jugend, Familie und Soziales, vom 27.09.2016 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2016 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2017.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

Stellenreduzierungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Fachbereichscontrolling

0,11

A 11

2

Sozial- und Jugendhilfeplanung

0,11

SuE 17

3

Anlaufstelle

0,30

A 7

4

Anlaufstelle

0,12

EG 6 TVöD

5

Produktverantwortung

(für 2208 und 2210)

 

0,3

SuE 17

 

Summe

0,94

 

 

Begründungen zu den Stellenreduzierungen:

 

zu

1 bis 4:

Durch die Neuorganisation des Fachbereiches Bildung, Jugend, Familie und Soziales sowie der Einrichtung der Fachstelle Migration und Integration waren sogenannte Overheadkosten, zu denen auch das Fachbereichscontrolling und die Anlaufstelle zählen, neu zu verteilen. Dieses hat in der Produktgruppe „Jugend“ zu Stellenreduzierungen geführt. Es handelt sich jedoch nicht um „echte“ Stellenreduzierungen, sondern lediglich um eine Neuverteilung der Overheadkosten, die sich im Gesamtstellenplan der Stadt Rheine neutral verhält.

 

 

zu 5:

Im Rahmen der Neuorganisation des Fachbereiches Bildung, Jugend, Familie und Soziales sowie der Einrichtung der Fachstelle Migration und Integration wurden auch Zuständigkeiten im Rahmen der Wahrnehmung von Produktverantwortungen geändert.

Dieses hat dazu geführt, dass die Produktverantwortliche für die Produkte „Kinder- und Jugendarbeit“ (Produkt 2104) sowie „Öffentliche Spielplätze“(Produkt 2105) jetzt auch die Produktverantwortung für die Produkte  „Offene Altenarbeit“ (Produkt 2208) und „Offene Behindertenarbeit“ (Produkt 2210), die zu der Produktgruppe „Soziales“ zählen, wahrnimmt. Insofern war ein Stellenanteil von 0,3 Stellen von der Produktgruppe „Jugend“ in die Produktgruppe „Soziales“ zu verschieben. Es handelt sich wieder um eine Neuverteilung, die sich im Gesamtstellenplan der Stadt Rheine neutral verhält.

 

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Vormundschaften

0,5

A 11

2

Elternbeitragssatzung OGS / Kita

0,5

EG 6 TVöD

 

 

 

 

 

Summe

1,0

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Aufgrund stetig steigender Fallzahlen im Bereich der Amtsvormundschaften und notwendiger organisatorischer Anpassungen im Rahmen der Wahrnehmung von Produktverantwortung ist eine zusätzliche 0,5 Stelle in diesem Aufgabenbereich erforderlich. Inhaltliche Gesichtspunkte wurden bereits in der Vorlage Nr. 268/15 erläutert; zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird hierauf verwiesen. Sollten die Fallzahlen in diesem Bereich weiterhin ansteigen, werden die freien Träger eingebunden, um weitere Stellenplanausweitungen zukünftig zu vermeiden.

zu 2:

Zur Abrechnung der Elternbeiträge im offenen Ganztag wurde im Frühjahr 2015 eine 0,75 Stelle der EG 6 besetzt. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wurde diese Stelle im FB 2 eingerichtet, um Synergieeffekte mit der Abrechnung der Elternbeiträge im Bereich der Elementarbetreuung zu erzielen.

 

Die Erfahrungen aus dem ersten Jahr der Bearbeitung zeigen, dass die angesetzten 0,75 Stellen nicht ausreichen, den notwendigen Aufgabenumfang abzudecken. Statt der ursprünglich kalkulierten Fallzahl von ca. 800 OGS-Beitragsfällen, sind heute 1150 Beitragsfälle (OGS, Schule von 8 bis 1, zusätzliche Betreuung) zu bearbeiten.

 

Aufgrund der hohen Fallzahl werden die Beiträge nur vorläufig festgesetzt. Die abschließende endgültige Festsetzung, bei der im Regelfall auch Beiträge nachgefordert werden, kann derzeit kaum geleistet werden. Der Personalmehreinsatz würde zwar durch höhere Beitragsnachforderungen refinanziert, aber allein die Beitragsgerechtigkeit erfordert einen höheren Personaleinsatz. Nur so lässt sich eine sorgfältige Prüfung aller Beitragspflichtigen gewährleisten.

 

Eine zusätzliche 0,5 Stelle ist daher notwendig.

 

 

 

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2017

1

Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“

SuE 12

SuE 15

 

 

 

 

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Die Stelle Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“ wurde aufgrund eines veränderten Aufgabenzuschnitts in der Bewertungskommission der Stadt Rheine am 16.08.2016 neu bewertet. Es wurde festgestellt, dass die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe SuE 15 vorliegen.

 

 

 

 

3.      Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 271/16 vom 27.09.2016

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Jugendhilfeausschusses als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 27.09.2016 erforderlich:

 

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

    1,0

SuE 12

 

 

 

 

 

Summe

1,0

 

 

Begründungen zu der Stellenausweitung:

 

 

zu 1:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.09.2016

die Verwaltung beauftragt, die o. a. Stelle zu entfristen und in den Stellenplanentwurf für 2017 aufzunehmen. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Inhalt der Vorlage Nr. 244/16 verwiesen. Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses wird hiermit umgesetzt.

 

 

Stellenreduzierung

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

 

1

Wirtschaftliche Jugendhilfe

0,25

A 10

 

2

Allgemeiner Sozialer Dienst

(Zugangssteuerung § 35 a SGB VIII)

0,65

SuE 14

 

 

 

 

 

 

 

Summe

0,90

 

 

 

Begründungen zu den Stellenreduzierungen:

 

zu 1:

Die im Rahmen der Haushaltplanberatungen prognostizierten Fallzahlsteigerungen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind nicht im erwarteten Umfang eingetreten. Es verbleibt eine stetig steigende Fallzunahme, die jedoch nicht in der erwarteten Intensität eingetreten ist. Insofern wird die Einrichtung einer zusätzlichen 0,75 Stelle anstatt der in der Stellenplanvorlage Nr. 271/16 (im Rat beraten am 27.09.2016) enthaltenen 1,0 Stelle für sinnvoll erachtet. Es ergibt sich eine Reduzierung gegenüber dem Stellenplanentwurf um 0,25 Stellenanteilen.

 

 

zu 2:

Im Rahmen der Beschlussvorlage 210/16 hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur konsequenten Umsetzung der qualitativen und quantitativen Herausforderungen im Bereich des § 35a SGB VIII vorzulegen und die möglichen finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen darzustellen.

 

Zur Sicherstellung der qualitativen Herausforderungen in der Eingliederungshilfe nach § 35a und zur Klärung eines notwendigen fachlichen und personellen Aufwandes eignet sich in erster Linie eine Personalbemessungsmethodik aus Bayern des Instituts INSO (PeB – Personalbemessung in Bayern). In Anwendung dieser Methodik sind für das Jugendamt Rheine die einzelnen zur Klärung und weiteren Bearbeitung notwendigen Teilprozessschritte qualitativ herausgearbeitet worden. Diese Teilprozessschritte sind genau definiert und hinterlegt mit mittleren Bearbeitungszeiten. Damit lässt sich zum einen eine qualitativ festgelegte Prozesskette in der Bearbeitung garantieren und zudem der notwendige Personalaufwand bemessen.

 

Dieser Methodik folgend errechnet sich für die Aufgabenwahrnehmung der Eingliederungshilfe zukünftig ein geänderter Stellenbedarf, der im Stellenplan der Stadt Rheine berücksichtigt werden muss.

Im Einzelnen errechnet sich ein notwendiger Personalaufwand von 90.000 Jahresarbeitsminuten reiner fallbezogener Arbeit. Derzeit stehen aber nur ca. die Hälfe an Jahresarbeitsminuten im Rahmen dieser Spezialisierung „Eingliederungshilfe nach § 35a“ zur Verfügung.

Ein weiterer Stellenumfang von 0,65 VZÄ wird daher zwingend zunächst befristet auf einen Zeitraum von 2 Jahren benötigt.

Im Stellenplanentwurf, der in der Ratssitzung am 27.09.2016 beraten wurde, war zunächst die unbefristete Einrichtung dieser Stelle vorgeschlagen worden. Hierauf wird zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet, um die weitere Entwicklung und eine anschließende Analyse abwarten zu können.

 

Die aktuelle Fallentwicklung sowie bundesweite Prognosen legen dar (Pothmann u. a. in komDat Jugendhilfe), dass seit einigen Jahren die Nachfrage nach Leistungen der Eingliederungshilfe doppelt so stark ansteigt wie die der Hilfen zur Erziehung.

Kommt eine Personalbewirtschaftung in dem Spezialgebiet der Eingliederungshilfe diesem Trend nicht nach, werden sich die Konsequenzen deutlich im Rahmen der Steigerungen bei den Transferaufwendungen zeigen.

Eine Angleichung der realen Stellenanteile an den notwendigen Bedarf ermöglicht einen gesicherten Prüfungsprozess der Leistungsvoraussetzung, die Herausarbeitung der Zielsetzungen einer Integrationshilfe, eine konsequente Steuerung der Hilfe im Rahmen einer Hilfeplanung und damit verbunden eine verbesserte Aussteuerung von erfolgreichen Eingliederungsprozessen.

 

 

 

4.      Endgültige Version Fachbereichsstellenplan2017/

         Produktgruppe Jugendamt 2017

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichsstellenplan 2017, der nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17.01.2017 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 14.02.2017 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

 

5.            befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes

 

 

5.1          entfallende befristete Stellen zum HH-Jahr 2017

 

Die nachstehenden befristeten Stellen entfallen zum HH-Jahr 2017:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

 

 

1

Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

1,0

SuE 12

 

 

 

 

 

Summe

1,0

 

 

Begründungen zu den entfallenden befristeten Stellen:

 

zu 1:

Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung unter Punkt 3 (Stellenausweitung) verwiesen.

 

 

 

 

5.2          zusätzliche befristete Stellen zum HH-Jahr 2017

 

Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:

 

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate

 

 

1

Allgemeiner Sozialer Dienst

(Zugangssteuerung § 35 a SGB VIII)

0,65

SuE 14

 

 

 

 

 

 

 

Summe

0,65

 

 

 

Begründungen zu den zusätzlichen befristeten Stellen:

 

zu 1:

Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung zu Punkt 3 (lfd. Nr. 2) verwiesen.

 

 

Anlage

 

Anlage 1: Stellenplan 2017, Fachbereich 2, Produktgruppe Jugendamt