Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für den Dorenkamp
Vorlage
331/16
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Er hebt seinen Beschluss vom 28.01.2016, die Voraussetzungen für eine zusätzliche dreigruppige Kindertageseinrichtung im Stadtteil Dorenkamp zu schaffen (Vorlage Nr. 042/16), auf.

 

  1. Der in der Kindergartenbedarfsplanung (Vorlage Nr. 190/16) enthaltene Beschluss, ein mobiles Raumsystem am Standort neben der Kita St. Raphael aufzustellen, wird zu Gunsten des alternativen Standortes an der Kita St. Elisabeth geändert.

 

  1. Der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius wird die Trägerschaft für 2 zusätzliche Gruppen, die in diesem mobilen Raumsystem ab dem 01.08.2017 angeboten werden sollen, übertragen.

 

  1. Die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius als Träger der Kita St. Elisabeth erhält zur Einrichtung dieser 2 zusätzlichen Gruppen einen Einrichtungskostenzuschuss i. H. v. 101.885,00 Euro

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius ein Finanzierungskonzept vorzulegen, um das mobile Raumsystem durch einen festen Anbau an die Kita St. Elisabeth ablösen zu können.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius mittelfristig die Trägerschaft für die Kita St. Michael an die Stadt Rheine zurückgeben wird.

 

 


Begründung:

 

Neuausrichtung der Ausbauplanung für den Dorenkamp

 

Die Stadt Rheine hatte vor der Sommerpause über die Zentralrendantur Rheine bei der Kirchengemeinde St. Dionysius angefragt, ob es möglich sei, die vorübergehende Trägerschaft (max. 2 Jahre) für ein mobiles Raumsystem zu übernehmen, welches auf dem städtischen Gelände direkt neben der Kita St. Raphael aufgestellt werden soll. Mit der Errichtung einer neuen Kita im Stadtteil Dorenkamp würde die Trägerschaft dann wieder auslaufen.

 

Mitte September teilte die Kirchengemeinde St. Dionysius mit, dass sie vom Bischöflichen Generalvikariat (BGV) Münster keine Genehmigung erhalten würde, die Trägerschaft des angedachten mobilen Raumsystems am Standort „Dutumer Str.“ zu übernehmen. Dieses sei gemäß Grundsatzbeschluss der Bistums-Leitung ausgeschlossen. Das BGV habe jedoch der Pfarrei das Recht eingeräumt, bestehende Gruppen/Platzzahlen zu verlagern.

 

In der Pfarrei habe man sich ausführlich mit der Entwicklung der eigenen Kindertageseinrichtungen vor dem Hintergrund der Kindergartenbedarfsplanung der Stadt Rheine beschäftigt. Die Pfarrei machte der Stadt Rheine folgenden Alternativvorschlag:

 

1.)  Die Pfarrei würde gerne den Standort St. Elisabeth stärken, um dort statt 3 zukünftig 5 Kita-Gruppen anbieten zu können.

 

2.)  Im Gegenzug würde die Kirchengemeinde die Trägerschaft für die 3-gruppige Kita St. Michael an die Stadt Rheine zurückgeben. Die Stadt Rheine würde dann einen neuen Träger für die Einrichtung suchen.

 

3.)  Rechnerisch würden zwei Gruppen von der Kita St. Michael zur Kita St. Elisabeth verlagert. Die dritte freiwerdende Kita-Gruppe könnte mittelfristig dann noch der Erweiterung entweder der 4gruppigen Kita St. Josef (sofern das Außengelände dafür hinreichend bemessen sei) oder der 2-gruppigen Kita St. Gertrud dienen, wenn z.B. in Bentlage weitere Wohnbauflächen entstehen würden.

 

4.)  Das mobile Raumsystem, welches von Seiten der Stadt Rheine für das Grundstück neben der Kita St. Raphael angedacht ist, sollte stattdessen neben der Kita St. Elisabeth aufgestellt werden. Für diesen Fall darf die Kirchengemeinde mit Genehmigung des BGV die Trägerschaft für das mobile Raumsystem übernehmen, da dieses quasi als Vorgriff auf die Verlagerung der Gruppen von der Kita St. Michael zur Kita St. Elisabeth zu werten sei.

 

5.)  Die Trägerschaft für die Kita St. Michael würde nicht sofort zurückgegeben. Eine Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Erweiterung der Kita Elisabeth sei denkbar.

 

6.)  Wenn die Stadt Rheine die Trägerschaft der Kita St. Michael neu vergibt, sei eine Ausweitung der Gruppen auf Grund der großzügigen Grundstückverhältnisse realisierbar, um die laut Kindergartenbedarfsplanung zusätzlich benötigte Gruppe für den Dorenkamp dann dort errichten zu können.

 

 

Mit diesem Alternativvorschlag hat sich die bisherige Beschlusslage, im Dorenkamp eine zusätzliche 3-gruppige Kita zu schaffen, überholt. Die vorgeschlagene Alternative bietet viele Vorteile:

 

  • Die Kosten für ein zusätzliches Grundstück würden eingespart.

 

  • Das Ziel der Kindergartenbedarfsplanung, zeitnah zusätzliche Betreuungsplätze im Dorenkamp anzubieten, würde erreicht.

 

  • Die Ausweitung von bestehenden Kitas von 3 Gruppen auf 4 bzw. 5 Gruppen ist sinnvoller, als die Schaffung einer weiteren Kita mit wieder nur 3 Gruppen.

 

  • Der Standort Kita St. Elisabeth bietet für das mobile Raumsystem mehrere Vorteile:

-      Die Kinder können nach 2 Jahren im mobilen Raumsystem dann in der gleichen Einrichtung bleiben.

-      Der Standort befindet sich im Dorenkamp, dem Stadtteil mit der größten Nachfrage.

-      Die Einrichtungsgegenstände, die durch einen Zuschuss der Stadt Rheine zu finanzieren sind, können dann nach 2 Jahren in der erweiterten Kita weiter genutzt werden.

 

·         Am Standort Dutumer Str. wäre der Betrieb des mobilen Raumsystems praktisch nur durch die vorübergehende Erweiterung der Kita St. Raphael möglich gewesen. Einen sonstigen Träger für eine auf zwei Jahre befristete Laufzeit ohne Kenntnis der Anschlusslösung wäre schwerlich zu finden.

 

·         Der Standort Dutumer Str. wäre ab sofort für andere Planungen offen.

 

 

 

Aktueller Handlungsbedarf

 

Um im laufenden Anmeldeverfahren für das kommende Kindergartenjahr konkret planen zu können, braucht der Träger und das Jugendamt den Beschluss, dass ab dem kommenden Kindergartenjahr die Kita St. Elisabeth um zwei Gruppen erweitert wird. Das mobile Raumsystem, das aufgestellt werden soll, bietet Platz für eine Gruppenform I und eine Gruppenform III.

 

Der Einrichtungskostenzuschuss, der für diese beiden zusätzlichen Gruppen notwendig ist, berechnet sich analog der bisherigen Einrichtungskostenzuschüsse aus vorangegangenen Maßnahmen. Die Pauschalierung des Einrichtungskostenzuschusses auf Grundlage der letzten Förderrichtlinie des Landes NRW hat sich bewährt.

 

Nach der Förderrichtlinie des Landes RD 02/2007 zum Stichtag 01.01.2006

50 % Landesförderung für eine 2-gruppige Einrichtung: 1 x I und  1 x III

 

 

 

 

 

 

 

Einzelwert

Summe

Pauschale in einer 5 gruppige Einrichtung

2 x

 12.810,00 €

   25.620,00 €

Zuschlag für die Betreuung von U3-Kindern

1 x

   2.330,00 €

     2.330,00 €

Zuschlag für die 45 Std. Betreuung (2/3)

1,33 x

   3.060,00 €

     4.069,80 €

Zuschlag für den kleinen Gruppennebenraum

2 x

   1.820,00 €

     3.640,00 €

Gymnastikraum

0

   2.870,00 €

               -  

Raum für die Einrichtungsleitung

0

   1.640,00 €

               -  

Raum für das Personal

1 x

   1.640,00 €

     1.640,00 €

Beschaffung von Fachliteratur

0

      190,00 €

               -  

Besondere Einrichtungen in Mietobjekten

1 x

   4.920,00 €

     4.920,00 €

 

 

 

   42.219,80 €

 

 

 

 

Die Landesförderung sollte 50 % der Kosten abdecken, d.h.

 

die tatsächlichen Kosten hätten zum Stichtag 01.01.2006

 

   84.439,60 €

betragen.

 

 

 

 

 

 

 

incl. Preisindex bis 31.08.2016 (120,66%)

 

 

      101.885 €

 

 

 

Das mobile Raumsystem

 

In der Sitzung am 27.09.2016 hat der Rat der Stadt Rheine beschlossen, ein für die Unterbringung von Flüchtlingen fest bestelltes mobiles Raumsystem in Räume für eine Kita umzuwandeln. Das Raumsystem bietet nicht nur Platz für die beiden Gruppen, sondern kann daneben auch eine weitere Gruppe aufnehmen, wenn für die anstehende Sanierung der Kita St. Raphael teilweise Gruppen ausgelagert werden müssen.

 

Ein vergleichbares Raumsystem der Herstellerfirma dient auch in Münster als Kita. Der Grundriss für das hier vorgesehene Raumsystem wurde schon mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Die in Aussichtstellung der Betriebserlaubnis liegt vor.

 

Die Stadt Rheine als zukünftiger Eigentümer des mobilen Raumsystems wird für die beiden zusätzlichen Gruppen eine Miete in Höhe der gesetzlich festgelegten Mietpauschalen für Kitas verlangen und so einen Teil des Kaufpreises refinanzieren. Die Finanzierung des mobilen Raumsystems hat der Rat in seiner Sitzung am 27.09.2016 sichergestellt.

 

 

Ausblick

 

Für die Kirchengemeinde St. Dionysius ist neben der Einrichtung des mobilen Raumsystems besonders die weitere Perspektive wichtig. Ohne die Perspektive, das mobile Raumsystem durch einen festen Anbau ersetzen zu können, dürfte die Pfarrei die Trägerschaft für die beiden zusätzlichen Gruppen nicht übernehmen.

 

Zum heutigen Zeitpunkt können allerdings noch keine Kosten für den Ausbau der Kita St. Elisabeth vorgelegt werden. Ein Finanzierungskonzept wird ohne einen städtischen Zuschuss nicht möglich sein. Allerdings würden bei der ursprünglichen Planung, eine neue zusätzliche Kita im Investorenmodell zu errichten, auch erhebliche Kosten anfallen. Die Stadt Rheine müsste dann ihren Betriebskostenanteil an der zu zahlenden Miete übernehmen.

 

Die spätere Rückgabe der Trägerschaft für Kita St. Michael ist eine einseitige Entscheidung des Trägers, die keiner Zustimmung der Stadt Rheine bedarf. Es wäre dann rechtzeitig eine Trägerausschreibung zu starten, damit am gleichen Standort mit einem neuen Träger der Betrieb weiterlaufen könnte.