Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Portalrelaunch
für die Stadt Rheine (www.rheine.de) zu.
2. Die Verwaltung wird mit der weiteren
Umsetzung beauftragt.
Begründung:
In seiner Sitzung am 10.02.2015 hat der Rat der Stadt Rheine
beschlossen, die für den Portalrelaunch veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von
100.000 € aus dem Haushaltsplan für das Jahr 2015 zu streichen. Grund hierfür
waren noch offene Fragen zu technischen, funktionalen und gestalterischen
Aspekten.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, „inwieweit ein Modell
für eine Beteiligung städtischer Gesellschaften und Einrichtungen an den
einmaligen und laufenden Kosten des Betriebes der Homepage entwickelt werden
kann“. (Antrag CDU/10.02.15)
Der vorgenannte Betrag von 100.000 € wurde im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016 durch Beschluss des Haupt- und
Finanzausschusses am 19.01.2016 wieder in das Budget des Sonderbereiches 0,
Produkt 02016/Internet eingestellt, die grundsätzlich positive Haltung seitens
der politischen Vertreter/innen wurde damit verdeutlicht.
Vorbemerkung
Alle technischen, funktionalen und gestalterischen Anforderungen, die
die Verwaltung an das Portal www.rheine.de stellt, werden in dem in
Kooperation mit der Firma City & Bits im 2014 erstellten und nun
überarbeiteten Lastenheft (auch Anforderungskatalog genannt) beschrieben. Sie
stellen die Gesamtheit aller Ansprüche der Stadt Rheine an die Leistungen eines
Auftragnehmers dar und wurden im Zuge einer vorangegangenen Anforderungsanalyse
aus allen Fach- und Sonderbereichen zusammen gestellt. Damit ist
sichergestellt, dass alle Anforderungen, die die Stadtverwaltung an ihren
Internetauftritt stellt, berücksichtigt werden.
Das Lastenheft soll als Grundlage für eine Ausschreibung dienen, mit der
Interessenten aufgefordert werden sollen, auf der Grundlage des Lastenheftes
ein Pflichtenheft zu erstellen, welches in konkreterer Form beschreibt, wie der
Auftragnehmer die im Lastenheft genannten Anforderungen zu lösen gedenkt. Dabei
ist es besonders wichtig, dass die Anforderungen so allgemein wie möglich, aber
auch so einschränkend wie nötig formuliert werden. Hierdurch erhalten die
Anbieter die Möglichkeit, optimale Lösungen zu erarbeiten, ohne durch zu
konkrete Anforderungen in ihrer Lösungskompetenz eingeschränkt zu sein.
Da seinerzeit zum Lastenheft im HFA Klärungsbedarfe z.B. zum Umfang der
Leistungen, zu E-Government-Funktionen und zum Erwerb von Lizenzprodukten bestanden,
wurde vereinbart, diese Fragen bilateral zu erörtern und anschließend einen
gesonderten Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss für den Projektstart einzuholen.
Im Rahmen dieser Austausche wurde das Lastenheft überarbeitet; die
bisherigen Anforderungskriterien A (Ausschlusskriterium), H (hoch), N (niedrig)
und O (optional) wurde um eine Stufe M (Mittel) erweitert. Gleichzeitig wurde
die Anzahl der Anforderungskriterien verringert und
erneut mit dem Ziel einer gleichmäßigeren Verteilung der Gewichtungen
priorisiert.
Deutlich geworden ist im Rahmen dieser Überarbeitung, dass E-Government-Funktionen
in dem Lastenheft zwar nicht ausdrücklich genannt werden, aber umfangreiche
Anforderungen zum technischen Standard formuliert sind, die Grundlage für die
Ausweitung dieser Funktionen sicherstellen. Die Notwendigkeit,
E-Government-Funktionalitäten im neuen Internetauftritt zu realisieren, hat die
Verwaltung erkannt und wird diese mit berücksichtigen. Das neue Portal muss
mehr können als bisher. Gleichzeitig während der Einführung sollen bereits
vorhandene und kostengünstige Lösungen realisiert werden.
Das überarbeitete Lastenheft ist als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
Portalrelaunch
Für den Portalrelaunch sprechen vielfältige Gründe. Dabei ist eine
ansprechende, nutzerfreundliche und moderne Gestaltung sicher bedeutsam und für
die Darstellung der Stadt als Fenster nach außen unabdingbar. Noch wichtiger
ist jedoch die Anpassung an technische und funktionale Standards. Beispielhaft
genannt werden kann die derzeit mangelhafte Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderungen und altersbedingten
Einschränkungen können die Seite www.rheine.de zurzeit kaum nutzen.
Auch Menschen anderer Nationen und Sprachen –zurzeit leben nach
derzeitigem Stand Menschen aus 119 Nationen in Rheine - können die
bereitgestellten Informationen nicht lesen. Ein einfaches Übersetzungstool, um die wichtigsten Informationen auf den
Internetseiten lesen zu können, würde Abhilfe schaffen.
Auch dem heutzutage geänderten Nutzerverhalten (die Mehrheit surft mit
Smartphone oder Tablet) wird mit dem bisherigen Auftritt nicht mehr Rechnung
getragen werden. Ein so genanntes Responsives
Design würde die Nutzung von www.rheine.de auf unterschiedlichen Endgeräten
(Laptop, Tablet, Mobiltelefone) ermöglichen.
Hinsichtlich einer Kostenbeteiligung städtischer Gesellschaften und
Einrichtungen ist anzumerken, dass bereits über Synergieeffekte künftig
Kosteneinsparungen erzielt werden
können. Das Angebot einer sogenannten Microsite-Lösung (gleiches technisches
System mit allen Funktionalitäten, aber der Möglichkeit eines eigenen Erscheinungsbildes)
für städtische Gesellschaften und Einrichtungen soll zukünftig für alle
Anwender Kosten reduzieren. Module oder Funktionalitäten, die von einem Partner
gekauft werden, können von anderen mitgenutzt und mitfinanziert sowie zentral
betreut werden.
Im Rahmen einer kurzen PowerPoint-Präsentation in der HFA-Sitzung sollen
die wesentlichen Begründungen noch einmal skizziert werden.
Bei Zustimmung zum Beschlussvorschlag ist geplant, eine Ausschreibung für einen
Teilnehmerwettbewerb bis zum Ende 2016 durchzuführen, um Anbieter herauszufiltern,
die grundsätzlich geeignet erscheinen. Im Rahmen einer sich anschließenden Präsentation
soll eine Bestenauswahl erfolgen und
ein Anbieter beauftragt werden.
Die Umsetzungsphase wird – gemessen an den Erfahrungen in anderen Kommunen –
ca. 18 Monate dauern.
Anlagen:
Anlage 1: Lastenheft