Betreff
Haushaltskonsolidierung 2016: Bürgeranregung an den Fachbereich 2 - Bildung, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage
372/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, folgende Bürgeranregungen thematisch aufzubereiten und die Ergebnisse über den Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen:

 

1)   Kooperation des Jugendamtes und der WertArbeit mit dem Kleeblatt Rheine e.V. laut Anregung von Frau Natascha Brinkwald (Kleeblatt Rheine)

Gesendet: Freitag, 26. August 2016 16:31

Betreff: Informationen zum Haushalt - Ihre Meinung ist uns

 

Vorname, Name: Natascha Brinkwald

E-Mail: verwaltung@kleeblatt-rheine.de

Ihre Anregung/en: Es gibt immer mehr Jugendliche, die soziale Arbeitsauflagen zu erfüllen haben.

Diese könnten Spielplätze, Schulgelände, Parkplätze usw. reinigen, ein guter Winterdienst wäre auch vorstellbar (nur zur Unterstützung).

Wenn das Jugendamt der Stadt Rheine und die WertArbeit sich eine Kooperation mit dem Kleeblatt Rheine e.V. vorstellen könnten, dann könnten schon viele Taler eingespart werden.

 

Liebe Grüße aus dem Kleeblatt Rheine e.V.

 

Natascha Brinkwald

Jugendhilfe und Obdachlosenhilfe

www.kleeblatt-rheine.de

 

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 12. April 2011 auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) einstimmig beschlossen, zur dauerhaften strukturellen Konsolidierung des städtischen Haushalts die Konsolidierungsvorschläge (Vorschläge der Verwaltung und Vorschläge aus der Bürgerschaft) und die Handlungsansätze zur Konsolidierung umzusetzen bzw. durch die Verwaltung die Umsetzung prüfen zu lassen.

 

Im Laufe des Jahres gehen gelegentlich Bürgeranregungen zur Haushaltskonsolidierung ein. Die oben abgedruckte Anregung ist am 26.08.2016 eingegangen. Der Jugendhilfeausschuss hat nun festzulegen, ob diese Bürgeranregung zur Haushaltskonsolidierung weiter verfolgt werden soll (Empfehlungsbeschluss an den Haupt- und Finanzausschuss).

 

Hinweis: die Verwaltung befasst sich inhaltlich erst nach der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss mit den Bürgeranregungen.