Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2017 - 2020, Fachbereich Bildung, Jugend, Familie und Soziales, Produktgruppe Jugendamt
Vorlage
374/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs Bildung, Jugend, Familie und Soziales / Produktgruppe Jugendamt – unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2016 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 - 2020 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2017 – 2020.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches Bildung, Jugend, Familie und Soziales / Produktgruppe Jugendamt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2017 weist einen Überschuss von 179 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2018 – 2020 wird mit einem Überschuss geplant.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 108,244 Mio. Euro bis zum Ende 2017 gerechnet. Das sind 31,1 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

Neben den bisher im Haushaltsplanentwurf 2017 enthaltenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8.327 TEUR (siehe auch Seite 463 im Haushaltsplanentwurf 2017) sollen im Produkt 2102 zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 832 TEUR für das Jahr 2017 mit Auszahlungsermächtigung für das Jahr 2018 bereitgestellt werden.

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich Bildung, Jugend, Familie und Soziales / Produktgruppe Jugendamt im Ergebnisplan folgende Änderungen:

 

Produkt 2101 – Förderung junger Menschen und Familien

 

Erträge

Nachdem das Bildungs- und Teilhabepaket nun doch weitergeführt wird, sind Einnahmen in Höhe von 130.000 Euro aus Erstattungen für die Förderung der Personal- und Sachkosten durch den Kreis Steinfurt zu erwarten.

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

 

2017

2018

2019

2020

 

alt

105.000

105.000

105.000

105.000

 

neu

235.000

235.000

235.000

235.000

Differenz

 

130.000

130.000

130.000

130.000

 

Aufwendungen

Für die Weiterführung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket entstehen Aufwendungen für die Förderung der Personal- und Sachkosten in Höhe von 130.000 Euro. Nach der Förderung von 3,09 Stellen im Jahr 2016 erfolgte zum Jahr 2017 eine Reduzierung um 1/3 auf 2,06 Stellen. Die Mehraufwendungen stehen den vorgenannten zusätzlichen Kostenerstattungen und Kostenumlagen budgetneutral gegenüber.

 

Transferaufwendungen

 

2017

2018

2019

2020

 

alt

1.188.000

1.188.000

1.188.000

1.188.000

 

neu

1.318.000

1.318.000

1.318.000

1.318.000

Differenz

 

130.000

130.000

130.000

130.000

 

Produkt 2102 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

Erträge

Mit der Änderung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2016 erhalten die Kindertageseinrichtungen aus Landesmitteln eine zusätzliche Pauschale (Anlage 3 zu § 21 KiBiz). Damit steigen die Zuwendungen um jährlich 450.000 Euro.

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

2017

2018

2019

2020

 

alt

10.419.000

11.242.000

11.636.000

11.797.000

 

neu

10.869.000

11.692.000

12.086.000

12.247.000

Differenz

 

450.000

450.000

450.000

450.000

 

Aufwendungen

Gleichzeitig erhöht sich der Transferaufwand um denselben Betrag, sodass es zu keiner Budgetveränderung kommt.

 

Transferaufwendungen

 

2017

2018

2019

2020

 

alt

19.377.000

20.588.000

21.357.000

21.660.000

 

neu

19.837.000

21.038.000

21.807.000

22.110.000

Differenz

 

450.000

450.000

450.000

450.000

 

 

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich Bildung, Jugend, Familie und Soziales / Produktgruppe Jugendamt im Investitionsplan folgende Änderung:

 

Produkt 2102 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

Auszahlungen

Für die Einrichtung von Neubauten und die Sanierung von Neubauten stehen im Jahr 2018 832.000 Euro zur Verfügung. Es ist notwendig, für diesen Betrag eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe einzutragen, um in 2017 schon Aufträge für 2018 vergeben zu können.

 

2102-1 Einrichtung Neubauten

 

2017

2018

2019

2020

 

alt

428.000

832.000

170.000

0

 

neu

428.000

832.000

170.000

0

Differenz

 

0

0

0

0

 

 

B) Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

Zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017 wurden von jedem Fachbereich weitere Produktbeschreibungen überarbeitet. Für den Fachbereich Bildung, Jugend, Familie und Soziales / Produktgruppe Jugendamt sind das die Produkte 2103 – Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene, Produkt 2104 – Kinder und Jugendarbeit sowie 2105 – Öffentliche Spielplätze.

Ziele der Überarbeitungen sind:

-      Bessere Übersichtlichkeit

-      Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)

-      Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen

-      Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK

 

Mit den neu entwickelten bzw. überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für die Entscheidungsträger (Politik und Verwaltungsvorstand) erhöht werden. Änderungswünsche, Anregungen u.ä. zu weiteren Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Da die Überarbeitung der Produktbeschreibungen zeitaufwendig ist, sollen zu den nächsten Haushaltsplanentwürfen weitere Überarbeitungen folgen.